Das Unbegreifliche blieb ohne Erklärung
Urteile im Lebach-Prozeß: Das Gericht iand nur Allgemeinplätze / Von Hans-Joachim Noack Saarbrücken, im August
Am Ende von Lebach stand ein Urteil, das die Öffentlichkeit zufriedenstellte: Mit der Entscheidung auf lebenslangen Freiheitsentzug ist hierzulande alle Strafgewalt ausgeschöpft Über Wolfgang Ditz, den 27jährigen ehemaligen Justizsekretär, und seinen gleichaltrigen Komplizen Hans Jürgen Fuchs aber verhängte das Gericht wegen Mordes in vier Fällen, Mordversuchs, schweren Raubes und versuchter Erpressung fünfmal die Höchststrafe. Allein für den 24 Jahre alten Zahntechniker Gernot Wenzel, der Beihilfe zu allen Delikten angeklagt und für schuldig befunden, mag es nach der Verbüßung einer auf sechs Jahre festgesetzten Haft noch eine bescheidene Zukunft geben.
Der Fall Lebach ist zumindest in der ersten Runde abgeschlossen. Vielleicht wäre jedes andere Gericht za dem gleichen Urteil gekommen wie das Tribunal im Großen Saal der Saarbrücker Kongreßhalle. Ditz, der vierfache Todesschütze, hatte von Anfang an keine Chance — er suchte sie wohl auch flieht, sondern beschied sich mit dem Wunsch, von der Öffentlichkeit „picht nur alsBestie" angesehen zu werden. Fuchs verlor erwartungsgemäß. Fast alles sprach gegen, ihn, am "meisten sein ursprünglich detailliertes und später wieder zurückgenommenes Geständnis. Die Sensation blieb aus. Sie hätte nur zustande kommen können, wenn es ihm gelungen wäre, sich aus dem Ärgsten heratiszumogeln und den Zweifel zu forcieren. Doch der sprachgewandte Bankkaufmann, der anderthalb Jahre als Gasthörer an der Mannheimer Universität Studien in Psychologie betrieb, kam von der Rolle nicht mehr lös, die ihm von Anbeginn zuerkannt war. Er w ird vermutlich als „Kopf von Lebaeh" in die Kriminalgeschichte eingehen. Seine Beteiligung reichte laut Urteilsbegründung weit über die „geistige Urheberschaft" hinaus, und Zweifel am Gradseiner Schuld, so meinte das Gericht, können „nicht vernünftig" sein.
Das ist es, was hinter das Massaker vom 20. Januar 1969 und seine Behandlung die großen Fragezeichen setzt: die permanente Berufung auf die Vernunft und der im Prozeß so häufige Gebrauch der Vokabel „Lebenserfahrung", die jeden Zweifel ausschließen „Vernünftig" war nach dem Überfall auf das Munitionsdepot des 261. Fallschirmjäger Bataillons der Bundeswehr zunächst die Annahme, das Blutbad könne nur das Werk kaltschnäuziger, möglicherweise gar von außerhalb des Landes entsandter Rollkommandos gewesen sein; „der Lebenserfahrung" entsprach später der Verdacht, die irrwitzige Apo habe nach Kaufhausbränden und anderen Attentaten für ein Fanal sorgen wollen; als „wahrscheinlich", weil für den gesunden Menschenverstand begreiflich, galt schließlich auch die Mutmaßung, eine Killer Organisation vom Zuschnitt der Mafia habe zugeschlagen.
Als die wirklichen Täter gegriffen wurden, die in keine dieser Kategorien paßten, bemühten, sich die Ermittlungsbehörden und anschließend das Gericht, Formulierungen für einen unbegreiflichen Vorgang zu finden. Die Versuche mißlangen. Sie endeten allesamt in Allgemeinplätzen, die am Schluß fast eines jeden Mordprozesses stehen, in dem Milderungsgründe für den Mörder nicht aufzuspüren sind. Und so kommt es, daß der zentrale Satz in der Urteilsbegründung zur Sache Lebach die ganze Erkenntnislosigkeit des Gerichts offenbart: „Ihr (der Täter) Verhalten ist menschlich nicht mehr verständlich " Wo aber menschliches Urteilsvermögen nach eigenem Empfinden nicht mehr ausreicht, ein Geschehen in seiner Gesamtheit zu begreifen, darf der Mensch wohl mutlos auch in der Betrachtung der Details werden. Das Saarbrücker Schwurgericht ist auf solche Weise konsequent mutlos geblieben. Es hat sich mit der Erkenntnis beschieden, die drei psychologische und psychiatrische Sachverständige in der Bilanz ihrer Expertisen anboten: „Die Spielbreite des Menschen zum Guten und Schlimmen ist weit Und: Es werde immer wieder Verbrechen geben, deren Motivationen im dunklen Bereich einer gewissen Irrationalität verborgen blieben. Diese Einschränkung zugrunde gelegt, seien die Angeklagten durchaus normal gewesen. Und da überlegenes Forschungsmaterial zu dem Thema nach Überzeugung des Schwurgerichts nicht mehr erhältlich ist, lehnte es folgerichtig den Antrag des Ditz Verteidigers ab, ein Obergutachten einzuholen.
In Saarbrücken gab es zu einem aufsehenerregenden Soldatenmord ein Urteil, aber keine Erklärung, die über abgegriffene Formeln hinausgeht. Die Öffentlichkeit weiß, daß die Täter auf die „sittlich tiefste Stufe" hinabstiegen, einen Überfall aus „ungehemmter Eigensucht" begingen und dafür „nurmehr Verachtung verdienen". Ansonsten ist zu Fuchs, Ditz und Wenzel offenbar nichts mehr zu sagen. Länger als zwei Stunden begründete das Gericht den Urteilstenor; die Psyche der Angeklagten, insbesondere ihrer Gruppenbildung unter dem Aspekt der homosexuellen Verkettung war dem vortragenden Beisitzer ganze vier Minuten der Erläuterung wert. Es war die fast wörtliche Übernahme der Gutachterformulierungen. Das Schwurgericht sah sich außerstande, zu diesem Komplex auch nur einen einzigen selbständigen Satz zuwege zu bringen. Der Beifall für derartige Zurückhaltung ist der Saarbrücker Justiz schon sicher. Die Verteidiger hätten sich um den Nachweis bemüht, daß „eine abartige Veranlagung die drei jungen Männer in Konflikte mit der normalen Gesellschaft gebracht habe", stellte der Wiesbadener Kurier in einem Leitartikel am Wochenende fest, um dann anerkennend fortzufahren: doch „das Gericht hat es vermieden, sich auf solche verschlungenen Pfade locken und das Tribunal zur Tribüne wort- und begriffsgewaltiger Psychologen werden zu lassen".
So steht am Ende, nach Recherchen von mehr als einem Jahr, eine kärgliche Geschichte. Es ist die Geschichte dreier junger Männer aus der Kleinstadt Landau, die — andersartig veranlagt, aber keineswegs andersartig genug, um als anomal gelten zu können — eine Pseudophilosophie des Schreckens zusammenbastelten. Es sind eigentlich nur Flausen, die die Ermittlungsbehörden aus den verwirrten Köpfen der LebachMörder zupften: der Traum von einem Segelschiff und einer Hazienda, die gar nicht so außergewöhnliche Sehnsucht schwärmerischer junger Leute nach einem Leben außerhalb der genormten Gesellschaft — doch nichts darüber hinaus, was der Erklärung des Unbegreiflichen näherkommen könnte.
- Datum 14.08.1970 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 14.8.1970 Nr. 33
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