Des Zöllners Kunst(stoff)werk
Ein Beamter des Münchener Zollamts öffnete einige Kartons, Inhalt laut Speditionsformular: „Gemälde", untersuchte die verpackte Ware und stutzte. Die quadratischen Gebilde mit einem schmalen Rahmen versehen, signiert, wenn auch etwas unleserlich — der Begleitbrief nannte einen gewissen „Vasarely" als Urheber — ähnelten durchaus Gemälden, waren aber keine, wie der Beamte mit zolltariflich geschultem Blick sofort erkannte: Die Kunstwerke bestanden nämlich aus Kunststoff.
Die durch keinerlei zollreditlidie Kompetenz gedeckte Äußerung des Beamten, daß hier kein Fall von Kunst vorliege, wurde höheren Orts rasch korrigiert. Der Kunstwert der blockierten Arbeiten sei unbestritten, so die Erläuterung seitens der Oberfinanzdirektion; dem Antrag des Galeristen Christoph Dürr, die aus der Schweiz importierten Objekte als Kunstwerke zu verzollen, könne gleidiwohl nicht entsprochen werden. Bei Würdigung des Sachverhalts müsse man sidi nämlich an die für das ganze Gebiet der EWG verbindliche Rechtsordnung halten, bei der das „Stoffprinzip" im Vordergrund stünde. Auf Grund des schematischen Aufbaus der Brüsseler Zolltarifordnung habe man sich eben — leider, leider — damit abzufinden, daß bei einem Kunststoff Kunstwerk nur die erste Worthälfte zolltariflich relevant sei.
Dieses Paradox kommt dadurch zuwege, daß die einschlägigen Zollvorschriften im Kapitel Kunst keinen Hinweis auf geistige Werte enthalten, die mit Hilfe von Styrol Acrylnitril Copolymerisat sichtbare Gestalt anzunehmen imstande sind, während andererseits im Kapitel Kunststoffe „Kunstgegenstände, Statuetten und Zimmerschmuck" erwähnt werden. Folglich hat, wenigstens nach Meinung der Münchener Behörde, die tarifliche Einordnung der Vasarely Objekte an Hand der Fundstelle zu geschehen, die zwischen Ästhetik und Polymerisation eine Verbindung herstellt und, ganz nebenbei, die größere Zolleinnahme sichert: das Kunststoff werk muß mit rund 28 Prozent, das Kunstwerk mit nur 5 5 Prozent verzollt werden. Falls diese Schriftdeutung Schule machen sollte, werden wohl in Zukunft „Kompressionen" von C£sar als Schrott und Collagen von Schwitters als Altpapier zu verzollen sein.
Andererseits ist auch wieder nicht ohne Logik, daß die neuen Kunststoff Multiples von Vasarely in die Räder des Zolls geraten sind. Gerade dieser Künstler propagiert seit langem die Industrialisierung der Kunst — mit der Herstellung der inkriminierten Arbeiten hat er einen ersten Schritt in Richtung auf die Endlosproduktion von Kunst getan. Es liegt in der Konsequenz dieses Verfahrens, daß Kunst zum anonymen Konsumgut wird, zur kurzlebigen Ware — und damit eben Zolltarif lieh mit vollem Recht industriell gefertigten Produkten gleichzustellen ist. Überlegungen dieser Art haben die Münchener Zöllner gewiß nicht angestellt, aber der Kunststoff Werke und Ideologie produzierende Vasarely noch gewisser auch nicht.
- Datum 02.06.1972 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 2.6.1972 Nr. 22
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







