Schwindel mit Korn und Käse
Am Silvestertag 1969 fertigten deutsche Zollbeamte an der deutsch französischen Grenze einen Lastwagen ab, der Käse geladen hatte. Die Zöllner staunten nicht wenig, als sie — kaum war die letzte Neujahrsrakete abgebrannt — denselben Käse auf demselben Lastwagen wieder , begutachten sollten.
l Die deutsche Firma, die den Käse vorüber: gehend nach Frankreich ausgeführt hatte, konnte jbeim Export die damals als Folge der Mark[Ländern bestehende Ausgleichszahlung kassieren. Bei der Wiedereinfuhr brauchte die entsprechende Abgabe nicht entrichtet zu werden: Am 1. Januar 1970, fiel die der Bundesrepublik vom EWGiMinisterrat zugestandene Ausgleichsregelung wieider fort | Der clevere Exporteur konnte an Hand von jPapieren nachweisen, daß der Käse an eine franFzösische Firma verkauft worden war. Er konnte fauch erklären, warum der Käse reimportiert [wurde. Doch den Steuerfahndern blieb schließlich nicht verborgen, daß der Käse in der Kälte des Winters lediglich die Aufhebung der bis zum 31. Dezember befristeten Ausnahmeregelung ab gewartet hatte, um dann unter einer Gewinni mitnähme heim ins Reich zu kehren.
l Scheingeschäfte dieser Art sind, seit es den : EWG Agrarmarkt gibt, keine Seltenheit. Sie ge; hören zum Alltag. Erst in diesen Tagen wieder i wurde die EWG Kommission in einer parlamentarischen Anfrage um Auskunft darüber ersucht, ob es zutreffe, daß eine größere Menge Butter, die mit einem Preisnachlaß von 70 Prozent für karitative Organisationen nach Italien verfrachtet worden war, dort auf dem regulären Markt gelandet ist. Wie zwei niederländische Zeitungen berichteten, sollen an dem Gewinn aus der umgeleiteten Wohltätigkeit in Höhe von rund drei Millionen Mark auch Angestellte von Opus Mittel und Wege, den europäischen Steuerzahler zu schröpfen, gibt es genug. Wirtschaftshyänen „europäischen Typs" brauchen nämlich nur zu wissen, daß die EWG bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Überschüssen in Drittländer die Differenz zwischen dem hohen EWG Binnenpreis und dem niedrigen Weltmarktpreis erstattet. Wer daraufhin die mehr als 2000 Rechtsakte, die pro Jahr für den EWG Agrarmarkt ergehen, nach Lücken durchsucht, wird aus diesem einfachen Prinzip leicht Gewinn schlagen können.
; Der Gemeinsame Agrarmarkt hat sich nämlich mittlerweile zu einem — so der deutsche EuropaParlamentarier Ludwig Fellermaier — „wuchernden Irrgarten" entwickelt, in dem sich nur noch wenige Experten zurechtfinden. Und dazu gehört die an sich nicht zahlreiche, aber in ihrem Einfallsreichtum schier unerschöpfliche Gruppe von Handelsakrobateri, die sich auf diesen Paragraphen Dschungel spezialisiert hat.
So meint der holländische Europa Abgeordnete Vredeling, in Luxemburg eine Reihe „besonderer" Unternehmen geortet zu haben. Sie befaßten sich ausschließlich damit, Löcher im Netz der Marktordnungen ausfindig Zu machen, die durch Übersetzungsfehler entstanden sind. Für die Existenz dieser Marktberater gibt es keine Beweise. Von der Hand zu weisen ist die Mutmaßung des Holländers jedoch nicht.
Das Amtsblatt der EWG erscheint in Luxemburg schon Tage früher als in den anderen Hauptstädten. Und Berichtigungen zu fehlerhaften Verordnungen werden oft erst Monate später veröffentlicht. Die Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten bestätigen der EWG Kommission auf Anfrage, daß sich eine beträchtliche Zahl von Schwindlern ausschließlich des Wortlautes der Gesetzestexte bedient, um ihr Geschäft zu machen.
Auf diese Weise gelangten unter anderem Dreiecksgeschäfte mit Ostblockländern zu Berühmtheit, in die gesamtdeutsch kalkulierende Händler auch die DDR einbezögen. Gegen saftige Drittlanderstattung brachten sie vor Jahren Getreide in die Tschechoslowakei, von wo das Korn in die DDR weitergeliefert wurde Über den Interzonenhandel kehrte es abgabefrei in die Bundesrepublik zurück, wo sich dann das Getreidekarussell von neuem zu drehen begann. Im letzten Jahr wurde mit Hilfe einer polnischen Adresse ein Butterskandal nachträglich legalisiert, was die „Frankfurter Allgemeine" als einen bemerkenswerten Präzedenzfall wertete, der „der Aufforderung gleichkommt, sich künftig aus der EWG Kasse praktisch selbst zu bedienen". Gegen eine Exportsubvention von rund 28 Millionen Mark hatte das Hamburger Milch FettEier Kontor 17 200 Tonnen Butter an eine libanesische Handelsfirma veräußert. Das Geschäft war durch Vermittlung von DDR Außenhandelsstellen zustande gekommen. Tatsächlich landete die Fracht dann im Hafen von Rostock, wo sie nicht hingehörte, denn die Schiffspapiere wiesen Beirut als Bestimmungsort aus.
- Datum 02.06.1972 - 07:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 2.6.1972 Nr. 22
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