Basteln an Berlin

Sowjetischer Einspruch gegen volles Stimmrecht

Von Theo Sommer

Der rechtliche Status Berlins eignet sich weder für Prestige-Klimmzüge noch für parteipolitische Mannöver. Das gilt auch für den jüngsten Versuch, den 22 Berliner Abgeordneten im Bundestag das volle Stimmrecht zu verschaffen. Derlei ist in der Vergangenheit stets schon am Einspruch der drei Westalliierten gescheitert; Moskau brauchte von sich aus gar nichts zu unternehmen. Diesmal allerdings, da das Thema trotz deutlich bekundeter alliierter Abneigung aufs neue hochgekommen ist, haben sich die Sowjets in Bonn, London, Paris und Washington gerührt.

Den Stein hatte vor Weihnachten noch die neue Bundestagspräsidentin in den Teich geworfen. In ihrer Antrittsrede bedauerte sie, daß es bisher nicht gelungen sei, die Berliner Abgeordneten „noch stärker in den Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozeß der Bundesrepublik einzubeziehen und ihre gleichberechtigte Teilnahme in diesem Hause durchzusetzen“. Es sei ihre „Überzeugung, daß dieses Problem eine positive Lösung finden muß“. In einem Interview setzte sie unbedacht hinzu, sie halte es politisch für richtig, daß es zur „Aushöhlung“ der alliierten Vorbehalte komme.

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Berlins Regierender Bürgermeister Schütz hakte verwirrenderweise mit der Ankündigung nach, er werde im Januar oder Februar konkrete Vorschläge für ein erweitertes Stimmrecht der Berliner machen. Zwar betonte er, jede Regelung müsse in voller Übereinstimmung mit dem Viermächteabkommen getroffen werden, auch müsse man die Formel vom vollen Stimmrecht „etwas differenzierter“ sehen; zugleich aber bat er die drei Westmächte, das „Mitentscheiden der Berliner zu überprüfen“.

Was also nun? Erweitertes Stimmrecht à la Schütz? Über die Mitberatung und die bisher schon stimmberechtigte Teilnahme in Fragen der inneren Parlamentsorganisation hinaus stellte sich der Regierende Bürgermeister vor: uneingeschränktes Stimmrecht im Bundestag bei Gesetzen, die hinterher ohnehin vom Berliner Abgeordnetenhaus übernommen werden, voll gleichberechtigte Teilnahme jedoch im Bundesrat. Ersteres ließe sich in der Tat hören; letzteres freilich ist leicht als taktischer Trick zu durchschauen, mit dem die Regierung auf einen Schlag die Opposition im Bundesrat in die Minderheit eskamotieren könnte – kein Wunder, daß anscheinend auch der Kanzler damit liebäugelte.

Oder doch mehr: gleichberechtigte Teilnahme und Aushöhlung der Besatzungsvorbehalte à la Renger? Die Alliierten, die schon den Schütz-Ideen skeptisch bis negativ gegenüberstehen, sagen dazu eindeutig nein. Es widerspricht nicht nur der Rechtsauffassung, die sie seit 1949 stets und ständig vertreten haben, „demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird“. Es widerspricht auch den im Viermächteabkommen bekräftigten Festlegungen, daß die Westsektoren Berlins „wie bisher kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“; ferner der Verpflichtung, daß die Lage in Berlin „nicht einseitig verändert wird“.

Wollte Bonn wirklich die Westalliierten in eine neue Verhandlungsrunde mit den Sowjets treiben, kaum daß die letzte beendet war? Eine Neigung dazu bestand bei niemandem; schon vor den Bundestagswahlen hatten alle deutlich abgewinkt. Die milde sowjetische Demarche traf denn in Paris, London und Washington auch eher auf Verständnis.

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