Dorfgottesdienst in der DDR: „... das nimmt ein gutes End“
Eine sterbende Kirche?
Von Harald Steffahn
Eisenach, im Oktober
Der Pastor läutet die Glocken, er entzündet die Altarkerzen, öffnet das Kirchenportal. Nachdem der Besucher aus dem Westen den Anblick einer Kirche ohne Küster bewältigt hat, beginnt der Gottesdienst. Es ist Sonntagmorgen, in einem Dorf in Thüringen, nicht weit von der Wartburg und Bachs Geburtsort Eisenach – doch etwas Gewohntes und Vertrautes fehlt. Irritiert merkt man, daß es der Orgelklang ist. Der Organist ist im Urlaub. Er hat keine Vertretung gefunden.
Die Gemeinde singt unbegleitet. Der Ruf des bekannten Liedes „...kommet zu Hauf, Psalter und Harfe wacht auf“, kontrastiert auf bedrückend ironische Weise mit der Wirklichkeit: Ein Dutzend Frauen sitzen auf den Bänken der alten Dorfkirche aus dem 17. Jahrhundert, keine der Frauen ist unter sechzig. Im liturgischen Zeremoniell sind sie sicher. Ihre Gesichter zeigen gleichgültige Gewohnheit, die Treue der Tradition. Eine Art Katakombenfrömmigkeit, ein trotziges Ja dazu, Minderheit oder Nachhut zu sein, darf man nicht erwarten.
Was wird, wenn auch diese zwölf und andere ihrer Altersstufe – denn es kommen nicht immer dieselben, aber immer gleichbleibend wenige – den Weg hügelan nicht mehr gehen werden? Vor Ostern wurden noch zehn Vierzehnjährige aus dem Dorf der 2500 Einwohner konfirmiert. Doch das Palmsonntags-Ereignis blieb folgenlos. Dieses Bindungsgelübde, das die Taufe von einst in freiwilliger Zusage bekräftigen soll, war ja kaum der Ausdruck artikulierten Eigenwillens; viel eher die Konvention des Elternhauses. Schule, Jugendorganisation, Arbeitswelt aber entfremden den Nachwachsenden systematisch dem Herkommen, lehren den diesseitigen Heilsweg einer sozialistischen Gesellschaft, worin Religiosität zu geduldeter Eigenbrötelei schrumpft.
Der Nachwuchs auf der Kirchenbank fehlt auch deshalb, weil die Konfirmierten in der Umwelt, in der sie leben, nicht zu chancenlosen Außenseitern werden wollen. Die Verfassung sagt zwar in Artikel 39: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben.“ Das stimmt im Wortsinn uneingeschränkt. Allein, die Verfassungswirklichkeit teilt sich nicht in Paragraphen mit. Der Pfarrer, der an diesem Sonntag den Predigttext aus Matthäus gewählt hat: „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“ – er sagt schlicht von der Kanzel: „Die jungen Leute haben Angst vor beruflichen Nachteilen.“ Der Mittsechziger, der in der Nazizeit Examen gemacht hat und der Bekennenden Kirche nahestand, fügt nachsichtig-resigniert hinzu: „Ich kann sie auch verstehen.“ Im übrigen predigt, er un-
Er erlebt seit 28 Jahren, wie der mitteldeutsche Kommunismus die Jugend von der Kanzel wegerzieht. Daneben hat die Einheitspartei ein ganzes Ritual pseudoreligiöser Ersatzsymbole aufgebaut: von der sozialistischen Namengebung auf Taufpendant über die Jugendweihe als Antithese zur Konfirmation bis zur Eheschließung unter dem Porträt des Ersten Parteisekretärs und atheistischem Totenkult. Daß der Staat dabei die Kirche links zu überholen sucht, also ihre Grundmuster kopiert, zeigt seinen Respekt vor dem Gewicht der Tradition.






