Die Hüter der Verfassung
Gerade rechtzeitig vor Beginn der parlamentarischen Verfassungsdebatte dieser Woche hat die CDU/CSU ihr Geschütz im Bundesrat aufgefahren. Der von Bayern und Baden-Württemberg vorgelegte Gesetzentwurf über „Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ zielt in die offene Flanke der Koalition: Sie hat bislang ihr Versprechen nicht eingelöst, den sogenannten Radikalenerlaß auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.
Es wäre besser gewesen, sie hätte das Versprechen gar nicht erst gegeben. Das geltende Beamtenrecht sagt alles Nötige über die Treuepflicht der Staatsdiener. Ob Mitglieder einer nicht verbotenen, aber von der Exekutive für verfassungsfeindlich erachteten Partei allein wegen ihrer Mitgliedschaft vom Staatsdienst ausgeschlossen werden dürfen, ist eine Frage, die nur das Bundesverfassungsgericht, nicht aber der Gesetzgeber schlüssig beantworten kann.
Die Union begibt sich auf einen gefährlichen Weg, wenn sie versucht, die Grundgesetz-Debatte auf einen bloßen Streit über den politischen Radikalismus zu verkürzen und sich dabei als die einzige Verfassungspartei aufzuspielen. Denn es könnte durchaus geschehen, daß den eilfertigen Gesetzesmachern eine Abfuhr aus Karlsruhe zuteil wird: Sie hätten mit ihrer Methode, die Freunde der Verfassung nach eigenem Ermessen von ihren Feinden zu scheiden, selber den Boden des Grundgesetzes verlassen.






