Folter in der Bundesrepublik?
Ein Vorwurf der Baader-Meinhof-Verteidiger und was wirklich dahintersteckt Von Hans Schueler
Im August 1973 erschien das von Hans Magnus Enzensberger herausgegebene 32. Kursbuch mit einem schier unglaublichen Titel: „Folter in 4er BRD Ä. Die Redaktion erklärte im Vorwort, sie habe das Heft nicht geplant; es sei ihr „durch die politische Realität förmlich aufgezwungen" worden: In den Haftanstalten der Bundesrepbulik würden politische Gefangene gefoltert, wenn auch nicht im herkömmlichen Sinne durch Zufügen körperlicher Qualen, sondern auf raffiniertere Weise — durch „sensorische Deprivation. Die angeblichen Opfer der Psycho Torturt Mitglieder der Bäader Meinhof Gruppe, vor allem Astrid Proll und Ulrike Meinhof.
Was unter sensorischer oder sensorieller Deprivation zu verstehen ist, erläuterte der für den Strafvollzug in Nordrhein Westfalen zuständige Landesmedizinaldirektor Petri schon vor Jahresfrist in einem Aktenvermerk für Justizminister Diether Posser:„eine lang anhaltende, vollständige Ausschaltung aller Sinneseindrücke im Experiment. Dieser Versuch erzeugt ein intensives Verlangen nach Sinneseindrücken und Körperbewegung, starke Suggestibilität, Denkstörungen, Konzentrationsschwäche, depressive Stimmung, eventuell Halluzinationen und entspricht damit dem Symptombild einer extremen sozialen Isolierung, wie man sie etwa bei Schiffbrüchigen oder bei verschütteten Bergleuten beobachtet (deprivatio: Beraubung, Verarmung) " Der Amtsarzt hatte seine Kenntnis vom Wesen und von den Folgen der Deprivation freilich nicht in der Justizvollzugsanstalt Köln Ossendorf gewonnen, in der Ulrike Meinhof heute noch sitzt und Astrid Proll bis zum April vergangenen Jahres untergebracht war. Er stützte sich vielmehr auf Versuche einer psychiatrischen Forschungsstelle in Hamburg, die mit freiwilligen Testpersonen in einer camer a silens, einem hermetisch abgeschlossenen, schalldichten Raum vorgenommen wurden. Dabei traten psychische Ausfallerscheinungen schon nach wenigen Stunden auf.
Im Oktober letzten Jahres begann vor dem Schwurgericht Frankfurt der Prozeß gegen das Gruppenmitglied Astrid Proll wegen Bankraubes fang Januar mußte die Hauptverhandlung unterbrochen werden, weil die Angeklagte unter starken Kreislaufstörungen litt. Der mit einem Gutachten über den Gesundheitszustand Astrid Prolls beauftragte Chefarzt der Inneren Abteilung des Main Taunus Krankenhauses in Bad Soden, Jörgen Schmidt Voigt, kam Ende Januar zu dem Ergebnis: nicht verhandlungsfähig. Das Schwurgericht setzte daraufhin den Prozeß auf unbestimmte Zeit aus. Das bedeutet, daß er, wenn überhaupt, ganz von neuem begonnen werden muß. Astrid Proll wurde zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit aus der Haft entlassen.
Der Gutachter Schmidt Voigt ist Internist, kein Psychiater. Dennoch erinnert der von ihm erhobene Befund stellenweise an die Deprivations Beschreibung des Dr. Petri: „Zunehmende Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit mit der Unfähigkeit, einen Gedanken weiter zu verfolgen oder geordnet wiederzugeben. Sich verstärkende phobische Erscheinungen in der Art, nicht mit anderen Menschen Zusammensein zu können oder auch als Platzangst in geschlossenen Räumen Und: „Die Ursache für die Entwicklung der bei der Patientin bestehenden und sich in den letzten Monaten verstärkt ausbildenden Gesundheitsstörungen ist neben einer konstitutionellen Veranlagung vor allem in der durch die Untersuchungshaft in besonderer Weise veränderten Lebenssituation zu sehen "
Astrid Proll ist 26 Jahre alt. Sie war vom 7. Mai 1971 bis zum 25. April 1973 in Köln Ossendörf, danach bis zu ihrer Entlassung in Frankfurt Preungesheim inhaftiert, insgesamt zwei Jahre und neun Monate lang. Außer Mumps und Masern in der Kindheit, einem Darmkatarrh während eines Aufenthalts in Mexiko vor acht Jahren und einer Leberentzündung 1969 hatte sie bislang keine nennenswerten Krankheiten.
Ebenfalls Anfang Januar dieses Jahres mußte die Zweite Große Strafkammer beim Landgericht Berlin die Beweisaufnahme im Asdonk Prozeß abbrechen. In diesem Verfahren sind die Mitglieder der Baader Meinhof Gruppe Brigitte Asdonk, Monika Berberich, Irene Goergens, Ingrid Schubert, Hans Jürgen Bäcker und Eric Grusdat unter anderem wegen gemeinschaftlichen Bankraubes, begangen in Westberlin am 29. September 1970, angeklagt. Der Prozeß läuft seit November 1972, sein Ende ist noch nicht abzusehen. Am 4. Januar 1974, dem 89. Verhandlungstag, legten die Verteidiger von Monika Berberich dem Gericht ein ärztliches Attest vor, in dem es hieß, die Angeklagte sei wegen hochgradiger Konzentrationsschwäche, Verkennung der Umgebung und Stunden dauernder Dämmerzustände zur Zeit nicht verhandlungsfähig". Simulation könne mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Einige Tage später erklärte ein vom Gerieht bestellter Amtsarzt Monika Berberich mit Wirkung vom 5. Januar an wieder für verhandlungsfähig. Er hatte e nicht untersucht.
Die 31jährige Volljuristin Berberich befindet sich seit dem 9. Oktober 1970, also seit drei Jahren und vier Monaten, In Untersuchungshaft. Den größten Teil der Haftzeit verbrachte sie in der Untersuchungshaftanstalt Berlin Altmoabit, mehrere Monate auch in westdeutschen Haftanstalten. Seit dem 15. Januar 1973 sitzt sie mit ihren weiblichen Mitangeklagten in der Frauenvollzugsanstalt Lehrter Straße. An ihrem Prozeß nimmt sie freilich schon seit dem 22. Juni 1973 nicht mehr teil. An jenem Sitzungstag hatte sie sich nach anderthalbmonatigem Hungerstreik geweigert, zum Gericht zu gehen. Sie wurde mit gefesselten Händen in den Sitzungssaal getragen und rief dort, den Vorsitzenden ins Auge fassend: „Da ist ja das Schwein schon. Wir wollen das Scheiß Theater nicht mehr Das Gericht schloß sie daraufhin von der weiteren Teilnahme an der Hauptverhandlung aus.
- Datum 01.03.1974 - 07:00 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | 4 | Auf einer Seite lesen
- Quelle DIE ZEIT, 1.3.1974 Nr. 10
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:



