Sie sind noch einmal vor dem Griff ins Staatssäckel zurückgeschreckt. Die Bonner Fraktionsführungen hatten sich schon darauf geeinigt, die Erstattungsbeträge für Wahlkampfkosten, die den Parteien laut Gesetz und mit dem Segen des Verfassungsgerichts zustehen, um 40 Prozent zu erhöhen: auf 3,50 Mark pro Wählerstimme und Legislaturperiode statt wie bisher 2,50 Mark, also auf insgesamt 125 statt 100 Millionen.