Abhören aus Beweisnot?
Zuerst hatten Wolfgang Kassebohm und seine Kollegen vom Deutschen Fluglotsen Verband geglaubt, sie seien wegen des Bummelstreiks im Jahre 1973 als Terroristen verdächtigt und auf Weisung des Bundesinnenministers an ihren Telephonen abgehört worden. Inzwischen wissen sie es besser: Die Bundesanwaltschaft veranlaßte, der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof deckte damals den Lauschangriff als strafprozessuale Maßnahme — wegen des Verdachts der Erpressung.
Nun sind die höchsten Ankläger und das höchste Gericht für ein solches Delikt der gemeinen Kriminalität gar nicht zuständig. Und der andere einschlägige Paragraph, für den sie zuständig sind —. Nötigung des Parlaments als Besoldungsgesetzgeber —, hätte wiederum nicht ausgereicht, die A bhöraktion iu rechtfertigen. Was also steckte dar hinter? Bloß eines macht Sinn: Der Wunsch der Bundesregierung, ihren Zivilprozeß auf Schadenersatz von rund 250 Millionen Mark gegen den Lotsenverband zu gewinnen. Da haperte es mit den Beweisen. Hatten Vorsitzender Kassebohm und seine Vorstandskollegen wirklich den Bummelstreik angezettelt und monatelang dirigiert? Dies ist eine Vermutung. Sie wird jedoch erhärtet durch die Tatsache, daß keiner der Verdächtigen bis heute von dem seit rund vier Jahren gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren Kenntnis erhalten hat und daß auch keiner von der seit mehr als zwei Jahren abgeschlossenen Telephonüberwachung benachrichtigt wurde. Die Vermutung muß widerlegt werden: daß der Staat sich als Prozeßpartei auf illegale Art Beweise zu verschaffen gesucht habe, um damit widerspenstige Bürger vor Gericht aufs Kreuz zu legen — ganz wie „der Alte". H. Seh.
- Datum 20.05.1977 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 20.5.1977 Nr. 21
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