Jes Rau aus New York ...dann kommt die Moral

In ihrem Drang, Moral und Sitte ins Geschäftsleben zu bringen, ermuntert die Regierung Carter den US Kongreß zur Verabschiedung eines Gesetzes, das Bestechungen im Ausland unter Strafe stellen soll. Auch auf dem Londoner Gipfel erklärte Carter der Korruption durch Unternehmen den Krieg.

Schon jetzt müssen amerikanische Unternehmen derartige Schmiergelder voll versteuern. Außerdem sind amerikanische Publikumsgesellschaften verpflichtet, die im Ausland aufgewendeten Bestechungsgelder im Geschäftsbericht aufzuführen.

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In der Vergangenheit haben, die USKonzepie diese lästigen Vorschriften jedoch mit Hilfe von Geheimkonten bei Schweizer Banken umgangen. Aber seit die Nation im Gefolge des Watergate Skandals vom Wunsch der Selbstreinigung beseelt ist, sieht sich bigbusiness aufgefordert, zu beichten und Buße zu tun Über 300 graße Firmen mußten eingestehen, im Ausland mit Bestechungen gearbeitet zu haben. Die bekannt gewordenen, Schmiergelder machen zusammen etwa 400 Millionen Dollar aus. Die US Industrie fürchtet, daß ein gesetzliches Verbot von Bestechungen im Ausland sie auf vielen Exportmärkten gegenüber der europäischen Und japanischen Konkurrenz ins Hintertreffen bringen würde. Die Regierung Carter macht sich deshalb für ein internationales AntiBestechungsabkommen stark.

Der amerikanische Entwurf sieht unter anderem vor, daß die Unterzeichnerstaaten ihren Staatsangehörigen Gefängnis und Geldstrafen androhen, falls diese die Annahme oder Hergabe von Bestechungsgeldern auf ihrem Territorium durch irgendeine Handlung fördern. Die Aussicht, amerikanische Moralstandards frei Haus geliefert zu bekommen, hat freilich weder bei den Industriestaaten noch bei den Entwicklungsländern Begeisterung hervorgerufen.

Die kühle Reaktion auf den amerikanischen Vorstoß spiegelt allerdings nicht nur moralische Doppelzüngigkeit wider, sondern auch berechtigte Bedenken. Im Klartext besagt nämlich der Vertragsentwurf der Amerikaner, daß beispielsweise ein Staatsanwalt in Buxtehude einen Bestechungsfall in Saudi Arabien aufgreifen müßte, falls im Zusammenhang damit ein Telephonänruf von Buxtehude aus geführt wurde. Die politischen Krisen, die der Staatsanwalt auslösen könnte, erscheinen als ein zu hoher Preis für das von Carter erhoffte Mehr an Moral im internationalen Geschäftsleben.

Ein realistischer Ansatz, die Bestechungen einzudämmen, müßte davon ausgehen, daß die Initiative für die Strafverfolgung aus dem Land kommt, in dem die Bestechungsgelder entgegengenommen wurden. Im Rahmen bilateraler Verträge ließe sich dann verabreden, daß der jeweilige Staat, in dem die bestechende Firma ihren Sitz hat, auf die Initiative des Auslands hin eine eigene Klage einleitet.

Ob all dies das Geschäftsleben hienieden auf Erden soviel moralischer machen wird als bisher, erscheint allerdings fraglich. Zu fürchten ist, daß auch weiterhin gilt: Erst kommt das Geschäft, dann kommt die Moral.

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