Ohne Geld am Krankenbett
Seit Anfang Mai streiken in der Bundesrepublik rund 37 000 Medizinstudenten (das sind die Hälfte aller eingeschriebenen Medizinstudenten) auf 14 von 27 Universitäten. Dieser „Streik" gilt einer Neuerung in der MedizinAusbildung: ein „praktisches Jahr" als Abschluß des sechsjährigen Medizinstudiums soll die ehedem an das Studium anschließende Medizinalassistentenzeit ersetzen.
Dieses praktische Jahr ist aufgeteilt in drei Blöcke zu je vier Monaten: Davon sind zwei Pflichtpraktika, in innerer Medizin und Chirurgie, der dritte Block kann frei gewählt werden. Während dieses Jahres gibt es keinen Urlaub, dafür Nacht- und Wochenenddienst sowie eine „Fehlzeit" votiyier Wochen, von vielen Studenten als Vorbereitung auf die letzte, die dritte ärztliche Prüfung genutzt.
Am Krankenbett — in Kliniken und Lehrkrankenhäusern — soll der Medizinstudent nun eine Berufsvorbereitung erhalten, wie sie die Medizinalassistenten früher nach dem Studium bekamen. Das klingt auf den ersten Blick vernünftig.
Im Gegensatz zu den Medizinalassistenten erhalten die Absolventen des praktischen Jahres aber keinen Tarifvertrag, keine Personalvertretung, keine Bezahlung, kein Taschengeld. Sie sollen „zum Krankenhausträger in keinem Vertragsverhältnis" stehen, sie haben deshalb auch „keinen Anspruch auf Unterkunft, Verpflegung und Erstattung sonstiger Kosten durch den Krankenhausträger".
Die Medizinstudenten fordern deshalb für das seit Oktober 1976 eingeführte praktische Jahr einen Ausbildungs- und Tarifvertrag, eine Vergütung von 700 Mark pro Monat sowie eine Personalvertretung, wie sie auch Lehrlinge haben. Nicht zuletzt wohl auch wegen unhaltbarer Ausbildungszustände schreiben inzwischen immer mehr Ordinarien, Chefärzte und Ausbilder in offenen Briefen, daß die Forderungen der Medizinstudenten „auch unser dringendes Anliegen sind". Und der Kölner Professor für Augenheilkunde, Neubauer, sprach im Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum praktischen Jahr von ener „skandalösen Schlamperei", die — so die Medizinalstudenten — letztlich zu Lasten ihrer späteren Patienten gehen wird, wenn die Ausbildungsbedingungen nicht verbessert werden, wenn unter anderem nicht garantiert wird, daß genügend Krankenhäuser in der Lage sind, das praktische Jahr zu garantieren.
Immerhin fühlten sich Ende letzten Jahres von 131 befragten Absolventen des praktischen Jahres der „ersten Generation" 75 Prozent „nicht in der Lage, ärztliche Verantwortung zu übernehmen", 31 Prozent erlebten sich „als Belastung fir die Station", nur 26 Prozent hatten den Eindruck, „beim Auftreten von medizinischen Problemen jederzeit ausreichende Antwort zu erhalten", 75 Prozent fühlten sich durch ihre, Nacht- und Wochenenddienst einschließende, Arbeit bei den Vorbereitungen auf die Prüfung „stark eingeschränkt". Auch scheint die Frage, ver bei einer Fehlhandlung durch einen Absolventen des praktischen Jahres die Verantwortung trägt, noch ziemlich ungeklärt. Die Frage ist berechtigt, denn 61 Prozent der befragten Studenten gaben an, daß sie Routinearbeiten wie Blutabnahmen, Anamnesen erheben, Befunde erstellen, Katheder schieben oder Infusionen legen, selbständig und ohne Kontrolle erledigen. Der Streik wurde bundesweit beschlossen, weil offensichtlich „nur über die gesetzgebenden Institutionen den erhobenen Forderungen zur Durchsetzung verhelfen werden kann" (Uni Vizepräsident Cervös Navarro). Und „auf Delegationen tin ich oft gewesen, diesmal muß die Straße voll werden", solidarisierte sich Professor Neubauer nit den Studenten. K.
- Datum 20.05.1977 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 20.5.1977 Nr. 21
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