ZEITLUPE 20 Todesstrafe auf Zeit
Junge Leute diskutieren über lebenslange Haft
T ch finde lebenslange Haft unmenschlich. In einigen Fällen mag sie gerecht sein, wenn es beispielsweise um Terroristen geht, die so fanatisch sind, daß sie immer wieder Verbrechen begehen würden. Aber in den meisten Fällen sieht es doch so aus, daß die Lebenslänglichen nach zehn Jahren so zermürbt sind, daß sie ihre Tat sowieso nicht wiederholen würden. Und wenn sie dann nach 25 oder 30 Jahren begnadigt werden, sind sie schon so abgestumpft, daß sie sich in das Leben draußen nicht mehr einordnen können. Darum sollten als Norm Höchststrafen von 10 bis 15 Jahren festgesetzt und mehr Psychologen zu Rate gezogen werden, die sich während der Haft um die Inhaftierten kümmern. Wenn dann noch die Verhältnisse in den Gefängnissen gebessert und die Gefangenen nicht so gleichgültig behandelt werden, halte ich das „Lebenslänglich" für überflüssig. Susanne Blum, 16 Jahre Ein heute viel strapaziertes Schlagwort lautet: „Motivation". Motivation als Motor für Leistung ist allgemein anerkannt, aber auch im psychischen Bereich spielt sie eine große Rolle. Woher aber soll ein zu lebenslanger Haft verurteilter Mensch die Motivation für eine lebensbejahende Einstellung bekommen? Er lebt in der Gewißheit, niemals mehr aus der sozialen Isolierung, in die ihn die Gesellschaft gestoßen hat, herauszukommen. Für ihn hat das Lehen jeden Sinn verloren, da er keinerlei Ziel vor Augen hat, für das er leben könnte. Der körperliche und seelische Verfall von Häftlingen ohne Aussicht auf Begnadigung ist medizinisch erwiesen. In meinen Augen ist „Lebenslänglich" eine überflüssige Rache der Gesellschaft, die Gerechtigkeit um jeden Preis will. Ein Mensch schließt sich durch einen Mord, das höchste Verbrechen überhaupt, bei dem die Würde eines anderen wohl auf die schändlichste Weise mißachtet wird, selbst aus der Gesellschaft aus. Er kann durch diesen Bruch der Menschenrechte nicht erwarten, daß die Gesellschaft noch auf ihn Rücksicht nimmt. Gerade heute, wo wir durch die grauenvollen Verbrechen der Terroristen in Schrecken versetzt werden, darf ein Staat einem Mörder nicht die Möglichkeit zu der Überlegung geben: „In zwanzig Jahren komm ich ja doch wieder raus Grundsätzlich muß also auf jeden Fall an der lebenslänglichen Freiheitsstrafe festgehalten werden. Das schließt natürlich nicht aus, daß ein Mensch, der sich während seiner Haftzeit vollkommen verändert hat, seine Tat ehrlich bereut und den Willen und die Kraft besitzt, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, diese Chancen bekommen soll.
In der letzten Zeit ist häufig über die lebenslange Haftstrafe und ihre Berechtigung diskutiert worden. Wir sind der Meinung, daß derjenige, der einen Mord begangen hat, auch eine lebenslange Haftstrafe verdient, Dies soll aber ohne Einschränkungen nur dann der Fall sein, wenn der Beschuldigte das Verbrechen gesteht. Falls er aber kein Geständnis abgelegt hat, sollte man es nicht bei einer Verurteilung belassen, sondern es sollte nach einiger Zeit ein neues Verfahren eingeleitet werden, denn es könnte ja sein, daß sonst ein Unschuldiger lebenslang inhaftiert würde. Wenn wir uns die Frage stellen, ob wir die lebenslange Haftstrafe als gerecht empfinden, so glauben wir, dies bejahen zu können, denn das, was der Beschuldigte begangen hat, war ja auch unmenschlich. Wenn man diese Verbrecher nicht hart genug bestrafen würde, gäbe es bestimmt noch mehr Verbrechen. Die Aussicht auf eine lebenslange Haft muß abschreckend wirken, Dennoch meinen wir, daß man sich um Sie Gefangenen besser kümmern sollte, indem man etwa die Aufenthaltsbedingungen menschenwürdiger machte, denn auch Inhaftierte verdienen ein würdiges Dasein. Deshalb plädieren wir zwar für die Beibehaltung der lebenslangen Haftstrafe, doch gleichzeitig füf eine Verbesserung der Haftbedingungen. Schüler der Klasse U III g Eine lebenslange Haft wird vom Richter für eine Mordtat ausgesprochen. Wer Menschen umbringt und somit den Hinterbliebenen schweres Leid zufügt, hat die Strafe verdient, auf Lebenszeit kein bürgerliches Leben mehr führen zu dürfen. Wer unmenschlich handelt, sollte auch unmenschlich bestraft werden.
&Lebenslange Haft ist unmenschlich und zugleich auch sinnlos. Es ist momentan keine sehr gute Zeitj über Strafvollzugsverfahren zu diskutieren, da Gewaltverbrechen das Volk nach Wiedereinführung der Todesstrafe rufen läßt, lebenslange Haft liegen doch klar auf der Hand: Eine lehenslange Haftstrafe erreicht in der Verbrechensbekämpfung nichts anderes als das, was auch durch gesetzlich begrenzte Haft erreicht werden könnte.
Wer weiß, wie das Leben und die Lebensbedingungen im Knast aussehen, der müßte eigentlich ohne Umwege zu dem Resultat kommen, daß die lebenslange Haft unmenschlich ist; daß sie einem Menschen nicht zugemutet werden kann.
Um etwas zu ändern, müssen auch wir uns ändern. Wir sollten die Haftzeit dafür nutzen, um an der Resozialisierung zu arbeiten. Wir sollten uns von dem mehr oder weniger gängigen Bewußtsein entbinden, das die Haft als Strafe auffaßt, als Rache- und Vergeltungsakt an den Inhaftierten. Günter Affiholderbach, 16 Jahre Bei der lebenslangen Haftstrafe handelt es sich natürlich um die schärfste Strafe, aber zugleich wird auch die permanente Isolierung des „gefährlichen" Menschen bezweckt. Die Todesstrafe erreicht eine totale Auslöschung der Person, aber auch in der Isolierung hinter Gefängnismauern ist die Person für die Gesellschaft so gut wie ausgelöscht. Die Kommunikation mit der Außenwelt ist sehr beschränkt. Es versteht sich von selbst, daß auch ein Mörder nicht sein Leben lang bereuend und von Gewissensbissen geplagt, gequält an seine Mordtat, sein Opfer und dessen unglückliche Angehörige denken kann. Mit der Zeit verwischen sich bei ihm diese Erlebnisse, und er „lebt" einfach weiter unter den eingeengten Bedingungen, die ihm ein Gefängnis bietet. Lebenslange Haft ist mit dem „sozialen" Rechtsstaat unvereinbar, denn Asozial" bedeutet auch, daß wir uns hilfsbedürftiger Menschen annehmen und nicht ihre Persönlichkeit auslöschen, indem wir sie isolieren und zu menschlichen Krüppeln machen. Patrick Hamdorff, 18 Jahre Ein lebenslanger Freiheitsentzug ist auf jeden Fall unmenschlich! Woher nimmt der Mensch das Recht, andere für ihr ganzes Leben lang hinter Gitter zu verbannen? Sicher ist Bestrafung für unser Zusammenleben in einer gesellschaftlichen Ordnung unerläßlich, aber ist es zu verantworten, einem Menschen das Leben „zu stehlen"? Wodurch wird ein Mensch denn zum Verbrecher? Er kommt bestimmt nicht als Mörder oder Gewaltverbrecher aus der Wiege spaziert. Es ist doch letztlich unsere Gesellschaft, die ihn dazu gemacht hat. Deshalb ist es unmöglich, diese Faktoren bei einer Bestrafung nicht zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der jüngsten schrecklichen Verbrechen (Ermordung Bubacks) erscheint vielen die lebenslange Haftstrafe als durchaus gerechtfertigt. Wer aber etwas psychologisches Einfühlungsvermögen besitzt, wird schließlich zu einer anderen Beurteilung kommen. Die lebenslange Haftstrafe ist unmenschlich, weil der Strafgefangene zur Hoffnungslosigkeit verurteilt ist. Unbestreitbar aber ist, daß der Mensch wenigstens ein Minimum an Hoffnung braucht, um überhaupt existieren zu können. Anderfalls geht er psychisch und dann physisch zugrunde. Eine Gesellschaft, die sich ein Grundgesetz gegeben hat, das auf der Menschenwürde beruht, muß daher die lebenslange Haftstrafe als unmenschlich ablehnen.
Der Strafvollzug muß als Mittel zur Resozialisierung verstanden werden, als Mittel, den betroffenen Menschen so umzuerziehen, daß er nach seiner Haftentlassung ein für das Funktionieren einer Gemeinschaft wichtiges, normengerechtes Handeln an den Tag legt. So muß bei jeder Straftat eine lebenslange Haft dann abgelehnt werden, wenn die Möglichkeit der Besserung besteht, eingeleitet duich die Reue des Täters, unterstützt durch geeignete Maßnahmen während des Strafvollzugs. Martin Vogel, 17 Jahre Die lebenslange Haft ist fast genauso schlimm wie die Todesstrafe, so etwa wie ein Tod auf Zeit. Ein Mensch kommt in ein Gefängnis und weiß, daß er da niemals wieder rauskommt, wenn nicht irgendein anderer Mensch kommt und ihn begnadigt. Wenn das nicht unmenschlich ist! Man sollte vielmehr nicht eine lebenslange Haft verhängen, sondern die Strafe relativ zum Alter des Gefangenen festlegen. Wenn einer 30 Jahre alt ist, auf 30 Jahre, wenn einer 50 ist, auf 20 Jahre, vielleicht.
- Datum 20.05.1977 - 07:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 20.5.1977 Nr. 21
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