An das Gesetz gebunden
Der einstige SS-Obersturmbannführer und Polizeichef von Rom, Herbert Kappler, dürfte mit der gelungenen Flucht aus dem römischen Militärhospital bis in die Bundesrepublik zugleich seine de-facto-Begnadigung erwirbt haben. Unsere Justiz ist vom Grundgesetz gehindert, Kappler nach Italien zurückzuliefern, wo er dreißig Jahre seiner lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Geiselmordes verbüßt hat. Eine weitere Vollstreckung des italienischen Urteils in der Bundesrepublik ist ebenfalls rechtlich unmöglich. Und einen Mann im Inland wegen derselben Tat noch einmal anzuklagen, für die er nahezu die Hälfte seines Lebens im Gefängnis verbracht hat, wird sich schwerlich ein Staatsanwalt bereit finden – von der Haftunfähigkeit Kapplers ganz abgesehen.
Freilich werden wir in Kauf nehmen müssen, daß die Nichtauslieferung des geflohenen Kriegsverbrechers propagandistisch gegen die Bundesrepublik ausgeschlachtet wird. Bundeskanzler Helmut Schmidt und sein italienischer Amtskollege Andreotti haben dies offenbar schon vorausgesehen, als sie ihr für Freitag geplantes Treffen in Verona auf den Herbst vertagten. Der nächste Anlaß könnte das deutsche Begehren an Frankreich um Auslieferung des Rechtsanwalts Croissant bilden.
Man kann sich den Tenor der Vorwürfe leicht ausmalen: Die bösen Deutschen entziehen einen Massenmörder seiner weiteren Strafe; den unbequemen Verteidiger politischer Straftäter aber wollen sie vor den Kadi zerren. Beide Fälle sind zwar in der Sache gänzlich unvergleichbar. Croissant ist als Deutscher in Deutschland wegen einer Straftat angeklagt, die er hier begangen haben soll. Kappler hat mehr als das übliche Maß der lebenslangen Freiheitsstrafe am Ort seiner Tat im Ausland abgesessen. Das Ressentiment wird sich dennoch nicht scheuen, in der Gegenüberstellung des Unvergleichbaren neue Nahrung zu finden. Wir sollten es ertragen. H. Sch.






