Lebers Nonnenkloster

Ist die rechtsstaatliche Gesittung in der Bundesrepublik auf den Hund gekommen? Wird allmählich Zynismus zur Umgangsform mit dem Grundgesetz – jedenfalls immer dann, wenn ein Amtsinhaber behauptet, der hehre Zweck der Staatserhaltung rechtfertige den Einsatz selbst verfassungswidriger Mittel? Wieviel ist die Freiheit wert, wenn sie sich gegen ihre Feinde nur noch durch Preisgabe ihrer geheiligten Prinzipien verteidigen kann?

Es gibt Grund genug zu solchen Fragen: Nach dem Abhörfall Traube, nach der „Wanzen“-Aktion in Stuttgart-Stammheim nun die Offenbarung, daß der Militärische Abschirmdienst eine Sekretärin des Bundesverteidigungsministers mit Hilfe versteckter Mikrophone in ihrer Wohnung belauscht hat, weil sie unter Spionageverdacht stand. Und nicht zuletzt die bisher unwiderlegte Behauptung, Gespräche desCSU-Vorsitzenden Franz Josef Strauß mit der Redaktion seines Parteiblattes seien von staatlichen Stellen abgehört worden. In diesem Fall könnte nicht einmal das Abwehrmotiv den Anschein einer Rechtfertigung liefern.

Anzeige

Offenbar sind bei Sozialdemokraten und Freien Demokraten Rechtsstaat und Verfassung auch nicht besser aufgehoben als bei ihren christdemokratischen Vorgängern im Regierungsamt. Die im Verantwortungsbereich von Verteidigungsminister Georg Leber unternommene Lauschaktion war einer der schwersten Verstöße gegen das Grundgesetz. Von dem Atomwissenschaftler Traube durften die Verantwortlichen immerhin noch fürchten, er könne eine Terrorbande mit atomarem Sprengstoff versorgen und damit unabsehbaren Schaden anrichten. Das Wort vom Staatsnotstand klang da zumindest verständlich.

Der MAD-General Scherer aber hat den Verfassungsbruch gleichsam in das alltägliche Arsenal geheimdienstlicher Mittel zur Entlarvung von Spionen eingeführt. Er machte sich noch nicht einmal die Mühe, zuvor legale Möglichkeiten der Ausspähung einzusetzen, ehe er sich der illegalen Mittel bediente. Wie gebräuchlich solche Methoden inzwischen geworden sind, werden wir wohl in den nächsten Wochen noch erfahren. Schon heute sieht sich das Verteidigungsministerium außerstande, die wiederholte Anwendung ähnlicher Praktiken zu dementieren.

Kaum weniger schwer als die Tat selbst wiegt, daß die Täter sich offenbar im Zustand läßlicher Sünde wähnen. Leber meinte vor dem Bundestag, sein Geheimdienst habe schließlich nicht nach den Methoden arbeiten können, die „in einem Nonnenkloster üblich sind“. Das Wort „Nonnenkloster“ umschreibt in diesem Zusammenhang präzise den Verfassungsstaat. Er steht allerdings unter zuweilen lästigen Keuschheitsgeboten, die ihn aber von der Diktatur unterscheiden. Minister Leber hätte das begreifen müssen, wenn es schon sein MAD-Chef nicht begriff. Er hätte sich von verfassungswidrigen Schnüffelmethoden distanzieren müssen, ohne daß ihn erst die Opposition im Parlament danach befragen mußte.

In der Bundesrepublik hat sich ein regierungsamtliches Gewohnheitsrecht zum laschen Umgang mit der Verfassung entwickelt. Der Versuch, ihm durch schärfere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zu begegnen, steckt noch immer in den Anfängen. Der Erfolg einer Kontrolle ist keineswegs gewiß. Die Fähigkeit einer Demokratie, sich gegen innere und äußere Anfechtungen ohne Selbstpreisgabe zur Wehr zu setzen, hängt zwar vor allem von ihrer politischen Kultur ab. Aber der Bundestag sollte auf seinen Rechten als Wächter über die Exekutive beharren.Hans Schüler

 
Service