Lebenslänglich registriert
Ärzte-Protest gegen den Entwurf des Bundesmeldegesetzes
Bonn
Der Berufsverband Deutscher Nervenärzte wehrt sich heftig gegen den Entwurf des neuen Bundesmeldegesetzes. Der Bonner Entwurf, sagen sie, gefährde alle Bemühungen um eine bessere psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik. Nach dem neuen Gesetz werden Bundesbürger registriert, die wegen einer seelischen Erkrankung (oder Krise) einmal in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung waren oder sind. Außerdem werden alle Personen erfaßt, die entmündigt sind oder vorläufig unter Vormundschaft stehen. Mit dieser Maßnahme, fürchten die Nervenärzte, werden seelisch Kranke Kriminellen gleichgestellt, deren Vorstrafen erfaßt sind.
Damit nicht genug: Psychisch Kranken ergeht es in Zukunft, sollte der Entwurf tatsächlich Gesetz werden, schlechter als Straffälligen. Vorstrafen können nämlich – nicht zuletzt, um eine Resozialisierung zu erleichtern – nach einer gewissen Zeit aus dem Vorstrafenregister getilgt werden. Wer jedoch einmal, und sei es durch einen Selbstmordversuch infolge von Überarbeitung, in einer geschlossenen Einrichtung war, bleibt lebenslänglich als psychisch krank im Register.
Im Jahre 1976 haben sich mehr Menschen als je zuvor in der Bundesrepublik das Leben genommen, genau 13 344. Die Zahl der Selbstmordversuche wird auf wenigstens 100 000 geschätzt. Die Angst, lebenslang abgestempelt, entwertet, stigmatisiert zu bleiben, wird noch mehr Menschen abhalten, sich mit ihren Problemen vertrauensvoll an einen Arzt zu wenden. Während die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Psychiatrie-Enquete davon ausgeht, daß seelisch Kranke endlich den körperlich Kranken gleichgestellt werden sollen, stuft der Entwurf des neuen Gesetzes sie nun noch schlechter ein als Straftäter.
Die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik liegt heute noch unter dem internationalen Standard. In der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Psychiatrie-Enquete wurden Sofortmaßnahmen verlangt, um „die zum großen Teil menschenunwürdigen Verhältnisse in den bestehenden psychiatrischen Krankenhäusern“ zu beseitigen. Darüber aber wurde im Bundestag bisher nicht diskutiert.
Es ist bekannt, daß jeder dritte Bundesbürger wegen einer seelischen Erkrankung einmal in seinem Leben zum Arzt muß. Jährlich begeben sich 600 000 Menschen erstmals in psychiatrische Behandlung. Es sind zu einem Drittel Menschen mit Neurosen und Persönlichkeitsstörungen, zu 17 Prozent psychotische Patienten und zu 14 Prozent Alterskranke. Der Gesetzentwurf, psychische Erkrankungen zu erfassen und diese Daten lebenslang zu speichern, trifft also einen großen Personenkreis.
Bereits heute ist es unsagbar schwierig, aus der Psychiatrie Entlassene wieder im Arbeitsleben unterzubringen, wenn die stationäre Behandlung bekannt wird. Die Verzweiflung, abgeschrieben zu sein als „Irrer“, hat viele Patienten in den Selbstmord getrieben. Nun soll die Stigmatisierung amtlich werden. Auch der Einwand, die Daten blieben unter Verschluß, ändert daran nichts.
Noch ist es Zeit, ändernd einzugreifen. Ein Land, dessen psychiatrische Versorgung zum Teil berüchtigt ist, täte gut daran, die Behandlungssituation zu verbessern, statt Kranke und von einer seelischen Krise Geplagte datentechnisch dingfest zu machen. Wenn die Proteste der Ärzteschaft nichts nützen, werden künftig viele den Weg zum Arzt nicht mehr wählen, obgleich eine rechtzeitige Behandlung eine dauerhafte Erkrankung ersparen würde. Ernst Klee



