Der Rückzug in die Familie

Eine politische Tendenzwende: das Verlangen nach der heilen Welt

Von Rolf Zundel

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 1979 zum „Jahr des Kindes“ bestimmt. In der Bundesrepublik scheint es ein Jahr der Familie zu werden, genauer: des Streits um die Familie. Als letzte Woche der Bundestag über den Jugendbericht der Bundesregierung und über die Zukunftschancen der jungen Generation debattierte, waren die Redner der Opposition im Handumdrehen beim „hohen Rang der Familie“, der angeblich von der Koalition mißachtet werde; da liege die Wurzel der Übel. Kurt Biedenkopf, befragt, wo denn die Opposition Zeichen setzen müsse, nannte an vorderer Stelle die Familienpolitik. Und Bernhard Vogel befand, wer den Kindern helfen wolle, müsse zuerst der Familie helfen; die aber sei hierzulande systematisch abgewertet und vernachlässigt worden.

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Wenn Anfang der siebziger Jahre das dominierende innenpolitische Motto Emanzipation hieß, dem auch die Opposition – halb zog es sie, halb sank sie hin – ihren Tribut zollte, so wird jetzt der Wert der Institutionen wieder ins Bewußtsein gerückt, der „festen Lebensformen“, wie es im CDU-Grundsatzprogramm heißt; und Inbegriff dieser festen Lebensformen ist die Familie. In der Koalition wagt man schon längst nicht mehr, von Emanzipation zu reden, schon kaum mehr vom mündigen Bürger. Und in vielen Rückzügen, wobei Konflikttheorien, Gesellschaftsanalyse, Kapitalismuskritik und Emanzipationsidealismus – eine zu beschwerlich gewordene politische Last – am Wegesrand liegenblieben, hat die Koalition nun den Standpunkt erreicht, wo sie der Union entgegnen kann: Familie? Natürlich sind wir auch dafür, schon immer.

Ein Musterbeispiel für diese Rückzüge ist der Gesetzentwurf für die Neuordnung des elterlichen Sorgerechts. Seit fünf Jahren schon wird er im Parlament behandelt. Obwohl der ursprüngliche Entwurf an vielen Stellen verändert und abgemildert wurde, hält ihn die Opposition nach wie vor für falsch, gefährlich und schädlich. Franz Josef Strauß droht sogar mit einer Anrufung des Verfassungsgerichts. Dieser Entwurf, so glaubt der CSU-Vorsitzende, sei eine schwere Sünde wider das natürliche Recht.

Natürliches Recht – das Wort wird nicht zufällig gebraucht, denn in Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Allerdings, und dies erwähnt Strauß nicht, lautet der folgende Satz: „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ Im Spannungsverhältnis dieser beiden Sätze, zwischen Elternrecht und Wächteramt des Staates bewegten sich die Diskussionen um die Neuordnung des Sorgerechts.

Die Opposition ging dabei grundsätzlich von der heilen Familie aus, und sie befürchtete, daß der Staat in die Familien hineinregiert, daß Familienprobleme zum öffentlichen Rechtsstreit werden, ja, daß mit Hilfe dieses Gesetzes der Familie ein staatliches Erziehungsideal aufgezwungen wird. Die Koalition ging von jenen Fällen aus, wo Familien nicht mehr intakt sind, wo Kinder zu tausenden mißhandelt, gequält, in ihrer Entwicklung behindert werden. Wo der Opposition das Ideal der Geborgenheit und Wärme vor Augen stand, war für die Koalition das Wohl des einzelnen, seine Emanzipation oder weniger anstößig ausgedrückt, seine Entwicklung zu einem mündigen Bürger, Orientierungspunkt.

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