Bohrende Fragen

Die Gewißheit, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, galt in der deutschen Justiz seit jeher als unverbrüchlich. Das kritische Selbstverständnis der Dritten Gewalt beschränkte sich auf die Prozeßordnung: Eine höhere Instanz kann Entscheidungen der niederen kassieren. Aber Richter haben andere Richter nicht zu kritisieren. Wie sonst hätte es auch geschehen können, daß nicht ein einziger der vielen NS-Mörder in Richterrobe von einem Gericht der Bundesrepublik für seine Verbrechen bestraft wurde?

Doch scheint es mit dieser Mentalität des Beschönigens, Verschweigens und Bemänteins, mit der „Rabentraulichkeit“ unter den Amtsjuristen zu Ende zu gehen. Nach der offenkundig rechtswidrigen Massenverhaftungs-Aktion in Nürnberg – 141 zumeist junge Leute wurden mit Formular-Haftbefehlen eingesperrt – erhob sich alsbald eine Welle des Protestes bei den Gerichten und Anklagebehörden außerhalb Bayerns. In Hamburg, Bremen und Frankfurt, in Stuttgart, Mannheim, Offenbach, Ravensburg und an vielen anderen Orten stellten Richter und Staatsanwälte öffentlich bohrende Fragen an ihre Nürnberger Kollegen: Wie es denn möglich gewesen sei, ohne individuelle Prüfung in 141 Fällen vorgedruckte Haftgründe zu bejahen, weshalb präsente Entlastungszeugen nicht gehört, warum entgegen einem ausdrücklichen Befehl des Grundgesetzes Eltern oder sonstige Angehörige von Verhafteten zum Teil erst mehrere Tage nach der Verhaftung benachrichtigt wurden?

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Die bislang präziseste Antwort auf diese und andere Fragen fand der Hamburger Haftrichter Olof Masch in einem Leserbrief an den Spiegel: „Bei Anwendung Ihrer eigenen Methoden“, so schrieb er, „können die Nürnberger Richter wohl ihr Rasierzeug schon mal zusammenpacken.“ Die Standesorganisation, der Deutsche Richterbund, überging den Nürnberger Justizskandal mit Schweigen. Nach der Brokdorf-Demonstration hatte er noch seine „tiefe Sorge“ über den Mißbrauch des Demonstrationsrechts ausgesprochen. Der Mißbrauch des Haftrechts störte ihn nicht.

H. Sch.

 
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