Auch wer nicht gaubt, muß zahlen
Lutz Körner ist ein frommer Mann. Nicht nur am Sonntag geht er zur Kirche. Am Dienstag leitet er den Gemeinschaftlichen Fortbildungsverein im Gemeindehaus und donnerstags nimmt er am Ältestenrat teil. Denn Bruder Körner — so nennen ihn seine Freunde — ist Priester seiner Kirche (wofür er jedoch kein Entgelt bekommt). Als Vorbild seiner Gemeinde zahlt er klaglos den Zehnten, also von jeder Mark, die er, der Kaufmann, verdient, zehn Pfennig — wie es in der Bibel steht. Seine Ehefrau gehört nicht seiner Gemeinde an. Sie bleibt ihrer protestantischen Konfession treu. Das ficht den braven Lutz nicht an. Denn er predigt nicht nur Toleranz gegenüber Andersgläubigen. Er übt sie auch an jedem Tag, den sein Gott werden läßt. Unlängst aber kam doch einmal ein hartes Wort gegen die Staatskirchen über des frommen Bruders Lippen. Das geschah, als Lutz Körner seinen Einkommensteuerbescheid für 1979 erhielt. Hier nämlich las er, daß er 790 Mark Kirchensteuer zu zahlen habe. Genaugenommen war seine Frau dazu veranlagt worden. Sie aber verdient kein Geld. Also würde er, der wahrlich mehr als die meisten von uns für seine Kirche opfert, der Zahlende sein. Das kann nur ein Irrtum vom Finanzamt sein, wähnte der Mann. Doch das belehrte ihn anders.
Vor fast zwei Jahren hatten die Länder Hamburg, sein Wohnort, und Schleswig Holstein ein Gesetz beschlossen, wonach sich die Höhe der Steuer, die ein Mitglied einer unserer Staatskirchen für sie zu zahlen hat, nach dem Familieneinkommen richtet, nicht also nach dem Verdienst des Steuerpflichtigen. So hat zum Beispiel die nicht berufstätige katholische Frau eines verdienenden Konfessionslosen soviel Kirchensteuer zu entrichten, als sei ihr Mann das Gemeindemitglied.
Selbst ein ausgesprochener Kirchengegner hat auf diese Weise jetzt die Organisation, die er ablehnt, zu finanzieren, falls jemand von seinen Familienangehörigen evangelisch oder katholisch ist. Und was so einer bisher freudig toleriert haben mag, wird ihm jetzt zum Ärgernis.
Die protestantische Hausfrau des Freidenkers gerät nun in einen Konflikt. Es quält sie, daß sie — so sieht es ihr Mann — das sauer verdiente Geld verschwendet. Sie fühlt sich verpflichtet, aus der Kirche auszutreten, will dies aus religiöser Überzeugung aber nicht tun. So mancher Haussegen mag in diesen Tagen deshalb in eine bedrohliche Schräglage geraten.
Die Kirchen, die das Geld nötig haben, nicht zuletzt, weil auch geistliche Herren auf einem Inflationsausgleich bestehen, sehen das anders. Ihr Argument für das einträgliche neue Gesetz: Nur um Steuern zu sparen, hätten viele Berufstätige die Kirche schnöde verlassen, während in ihrem Schoß die berufslosen Ehepartner verblieben. So nähme die Familie zwar an den Segnungen der Kirche teil, nicht aber an ihrer Finanzierung. Sehr christlich ist diese Unterstellung wahrlich nicht.
Bruder Körners Glaubensgemeinschaft kommt nicht in eine so peinliche Lage. Denn kein Fiskus treibt Geld für sie ein. Ihre Mitglieder bringen es als Opfer auf, in freier Selbsteinschätzung dessen, was sie hinzugeben vermögen. Und darum treten sie unvergleichlich engagierter für ihren Gott, ihre Gemeinde und ihre Mitmenschen ein als wir Zahlchristen. In den meisten Ländern der Erde gibt es keine Kirchensteuer, wohl aber hilfreiche Kirchenwerke, die sich mit denen unserer etablierten Einrichtungen messen können —: und volle Gotteshäuser. Thomas v, Randow
- Datum 01.05.1981 - 08:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 1.5.1981 Nr. 19
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