Österreich: Trost für Witwer
DieGleichbereditigungrdes Mannes bringt die österreichische Bundesregierung in finanzielle Verlegenheit. Ein Witwer hatte für sich die gleichen Geldleistungen verlangt, wie sie Witwen nach österreichischem Sozialrecht zustehen, und war mit seiner Beschwerde bis vor dem Verfassungsgerichtshof gegangen. Die obersten Richter gaben ihm recht und befanden: Nicht länger soll ein Staatsbürger nur deshalb von einer Witwenpensiön ausgeschlossen sein, weil er ein Mann ist. Die Bundesregierung in Wien bekam eine Frist bis zur Mitte dieses Jahres eingeräumt. Danach stehen auch Männern Einkünfte aus der Pension ihrer verstorbenen Frauen zu.
Die Beamten in den Ministerien begannen fieberhaft zu rechnen wie dieses UrteiL vollzogen werden könnte, ohne daß die Finanzen 1 in völlige Unordnung geraten. Der zuständige Ministerialrat im Sozialministeriüm in Wien; „Wir müssen etwas tun, sonst müßten wir jedem Mann, dessen Frau stirbt, die volle Pension geben. Das wäre eine finanzielle Katastrophe "
Bisher sind Frauen, die ihren Ehemann verloren haben, gegenüber Witwern eindeutig privilegiert, wenn sie auf Grund ihrer vergangenen Berufstätigkeit Anspruch auf eine eigene Pension hatten. Sie werden dadurch in späten Jahren oft zu flotten Doppelverdienern.
Denn zusätzlich zu den eigenen Einkünften erhalten sie sechzig Prozent der Pension des Ehepartners. Ehemänner, die ihre Frau verloren, gingen dagegen in fast allen Fällen leer aus. Sie mußten „erwerbsunfähig und bedürftig" und schon vorher von ihrer Frau finanziell abhängig gewesen sein, - um eine Witwenpensiön zu bekommen , Nun soll aber der Gleichberechtigung nach und;nach zum Durchbruch verhelfen werden. Im Rahmen einer Etappenregelung werden auch Wkwer Pensionsansprüche, erwerben. Wer das Pech hat, daß seihe Frau in den Jahren bis 1985 stirbt, bekommt vorerst nur ein Drittel dieser heißumkämpften Pension, das heißt, er ist noch immer schlechter gestellt als eine Frau in der gleichen Situation. Ab 1985 zählt der Staat dann zwei Drittel an die Witwer, und endlich 1989 soll der volle Ausgleidi erreicht werden. Dann stehen erwitweten Männern und Frauen jeweils sechzig Prozent der Pension ihres verstorbenen Ehepartners zu.
Da im Sozialbudget schon jetzt alljährlich eine bedrohliche Lücke klafft, muß das nötige Geld für die männliche Gleichberechtigung unbedingt anderswo eingespart werden. Die Witwerperision, so wiederholte Sozialminister Alfred Dallinger immer wieder laut, müsse kostenneutral" sein.
Gespart wird von nun- an den Witwen und Witwern selbst und an allen jenen, die nur wenig Berufsjahre! im Laufe ihres Lebens angesammelt haberi. Wenn sich eine Witwe nach dem bisher geltenden Recht wieder verheiratete, brachte das stets eine ansehnliche Mitgif t. Vater Staat spendierte siebzig Monatsabzüge als Abfindung. Künftig wird das Präsent bei einer Wiederverheiratung weniger üppig ausfallen.
Der. Staat wird nur noch 35 Monatsbezüge auszahlen. Als weitere Sparmaßnahme ist vorgesehen, allen Pensionaren, die bei Eintritt in den Ruhestand nicht mehr als 290 Sozialversicherungsmonate auf weisen können, künftig eine geringere Pension zu zahlen. Der Staat streicht einen Zuschuß, den es bisher in diesen Fällen gegeben hat. Eine Stellungnahme dazu aus dem Sozialministerium: „Die hätten genug Zeit gehabt, um den vollen Pensionsanspruch zu erwerben "
- Datum 01.05.1981 - 08:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 1.5.1981 Nr. 19
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