Illegale Arbeitnehmer: Boom in der Flaute
Während in allen Branchen Flaute herrscht, hat ein Wirtschaftszweig derzeit Hochkonjunktur: das Geschäft mit illegalen Arbeitnehmern. Sie werden vermittelt in Metallbetriebe, ins Gaststättengewerbe, in Häfen und zum Bau.
Über die Höhe der entgangenen Staatseinnahmen bei Lohnsteuer und Sozialabgaben gibt es nur Schätzungen, denn kassieren tun nur die Schlepper. Während die Schäden in Deutschland wegen der hohen Arbeitslosigkeit besonders gravierend sind, klagt nun auch die Schweiz zunehmend über die Aktivitäten der Illegalen, obwohl dort noch Vollbeschäftigung herrscht.
Schwarzarbeit bedeutet nicht nur die „heimliche Wirtschaft“, jene Schatten-Wirtschaft, von der man glaubt, sie lebe von unversteuerten Arbeitslöhnen. Schwarzarbeit gibt es in der Schweiz auch durch heimlich eingewanderte Ausländer, die offensichtlich für zahlreiche unbeliebte und darum von Schweizern gemiedene Beschäftigungen eingesetzt werden – und dafür werden Türken, Jugoslawen und andere Südländer über die Schweizer Grenze eingeschmuggelt – auch aus Deutschland.
Der Grund: Die Situation auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ist trotz wachsender Kurzarbeit und zunehmendem Personalabbau in einzelnen Branchen noch immer so angespannt, daß Ausländer zu Zehntausenden auf dem Bau oder in Gaststätten einer illegalen Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Allerdings kursieren über die Zahl der Illegalen nur ungenaue Angaben, die zwischen 50 000 und 150 000 Schwarzarbeitern schwanken. Die Strafen für Unternehmer, die erwischt werden, sind allerdings mit den Bußen bis zu 10000 Franken oder sechs Monaten Gefängnis verhältnismäßig gering. Die härtere Strafe hat der Schwarzarbeiter zu tragen mit einer sofortigen Ausweisung aus der Schweiz.
Immer mehr Unternehmer scheinen denn auch bereit, Bußen für Schwarzarbeiter in Kauf zu nehmen. Da die Kantone das Gesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer nicht in voller Schärfe anwenden, verhängen sie lieber Geldbußen statt Gefängnisstrafen, wenn sie nicht ohnehin die Vergehen recht mild mit einer „Übertretung“ ahnden. Zudem ist das Geschäft mit den Illegalen so gut organisiert, und die ausländischen Schlepper agieren raffiniert genug, um sich zwischen den administrativen kantonalen Schranken hindurchzuschlängeln.
Auch bei den Gewerkschaften fehlt oftmals die nötige Übersicht. Gewöhnlich sollte ein nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer schon nach wenigen Wochen von Gewerkschaftsvertretern entdeckt werden. Geschieht dies, so einigt man sich oftmals „auf dem Platze“ gütlich, schickt den Ausländer nach Hause, um ihn aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit Hilfe eines regulären Fremdarbeiterkontingents in die Schweiz zu bringen.




