Banken

Münemanns Rache

Der Münchner Finanzmakler Rudolf Münemann, der in diesen Tagen 75 Jahre alt geworden wäre, hat zu Lebzeiten mit den Banken in Fehde gelegen. Sie haben ihm, er hat ihnen das Leben schwer gemacht. In der Rückschau scheint es, als habe er sich auf subtile Weise gerächt. Seine gemessenen Bewegungen ließen auf einen Diplomaten schließen, der in ernster, Mission unterwegs ist. Aber sein spärliches, straff gebürstetes dunkles Haar und sein Menjoubärtchen gaben ihm eher das Aussehen eines Öperettentenors. Nichts gegen Operettentenöre - aber in die Welt der Bankiers wollte Rudolf Münemann schon äußerlich nicht so recht hineinpassen. Dabei wünschte sich der Münchner Finanzmakler Ende der fünfziger Jahre nichts sehnlicher, als den Banken die Hölle heiß zu machen. Die Kreativität dazu besaß er.

Anzeige

Er erfand das 7-M-System. Hinter dieser geheimnisvollen Formel verbarg sich ein besonderes Kreditmodell. Er vermittelte Schuldscheindarlehen bis zu 35 Jahren Laufzeit zu einem festen Zinssatz. Für den Schuldner war es ein langfristiger Kredit. Die Mittel dazu lieh sich Münemann bei Versicherungsgesellschaften, allerdings mit kürzeren Laufzeiten zum jeweiligen Zins. Münemann hatte dafür zu sorgen, daß ein Gläubiger den anderen ablöst, daß ohne Unterbrechung immer wieder ein neuer Darlehensgeber an die Stelle des ausscheidenden tritt.

Die Bankiers haben ihren Unmut über den Hecht Münemann im Karpfenteich der deutschen Kreditwirtschaft nicht verborgen. Sie argwöhnten, daß ihr Geschäft mit der Ausgabe von Schuldverschreibungen durch ein blühendes Geschäft in Schuldscheindarlehen Schaden nehmen könnte. Aber das sagten sie nicht so deutlich. Sie führten volkswirtschaftliche Bedenken ins Feld. In Zeiten schlechter Liquidität, sagten sie, könne das System „aus kurz mach lang" nicht funktionieren, weil vielleicht eines Tages der Anschluß an den letzten Gläubiger nicht zu finden sei.

Münemann hielt diese Argumente für Vorwände. Hinter der zur Schau getragenen Sorge der Banken um das währungspolitische;, Wohl und Wehe des Landes witterte er die Entschlossenheit einiger Bankiers, ihm das Handwerk zu legen. Die Beweise dafür lieferte er gleich doppelt. So hätten einige Bankiers zum Boykott gegen die Firma Münemann aufgerufen und empfohlen, in den Aufsichtsräten, in denen Vertreter privater Banken sitzen, gegen die Aufnahme solcher von Münemann vermittelten Schuldscheindarlehen zu stimmen. Münemann beantragte beim Kartellamt Geldbußen gegen die Urheber des Boykotts.

Er vermutete auch, Robert Pferdmenges, der damalige Präsident des Bankenverbandes, habe einen Beschluß im Finanzausschuß des Bundestags veranlaßt, der später als lex Münemann Gesetz geworden ist. Danach wurden Kapitalverkehrssteuern auf Schuldscheindarlehen ausgedehnt. Münemanns Gewinn aus 7-M-Darlehen sollte weggesteuert werden. Er selbst sprach von einer „Erdrosselungssteuer". .

Münemann mußte im Januar 1970 wegen Zahlungsunfähigkeit aufgeben. Er scheiterte nicht an der Methode „aus kurz mach lang". Denn bei fallenden Zinsen steckte gar kein Risiko drin. Solange der Schuldner über die volle Laufzeit einen Festkredit mit sechs Prozent bedienen muß, Münemann aber kurzfristiges Geld zunächst zu fünf, später zu vier oder gar drei Prozent zur Finanzierung besorgen konnte, lag er goldrichtig. Als aber die Snsen Ende der sechziger Jahre zu steigen begannen, wurde seine Refinanzierung von Mal zu Mal teurer. Die Rechnung ging nicht mehr auf.

Ironie des Schicksals: Genau die gleiche Klippe, an der Münemann gescheitert ist, war bei den meisten Banken in der Zeit steigender Zinsen der Jahre 1979 und 1980 die heimtückischste Verlustquelle: das Zinsänderungsrisiko. Als ob Rudolf Münemann, der sich zeitlebens von den Banken verfolgt fühlte, späte Rache genommen hätte.

Anzeige
  • Von Rudolf Herlt
  • Datum 14.1.1983 - 13:00 Uhr
  • Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
  • Quelle DIE ZEIT, 14.01.1983 Nr. 03
  • Empfehlen E-Mail verschicken | Bookmarks
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service