Herstatt-ProzeßKrankheit schützt vor Strafe

Verurteilt wurde in Köln nur die zweite Garnitur

Von Wolfgang Hoffmann

In der Schlußphase geriet der vorläufig letzte Herstatt-Prozeß kurz vor der Urteilsverkündung endgültig zur Farce. Der Mann, der nie angeklagt wurde, der sich dem Gericht auch beharrlich als Zeuge verweigerte, geht nun selber vor Gericht. Der Mann, den Staatsanwalt und Verteidiger in ihren Plädoyers gleichermaßen als den Mitwenn nicht gar Hauptverantwortlichen der Pleite des privaten Bankhauses Iwan D. Herstatt apostrohielten, fühlt sich in seinen Grundrechten auf Freiheit, auf Leben, körperliche Unversehrtheit, auf Menschenwürde sowie dem Recht auf rechtliches Gehör verletzt: Hans Gerling.

Hans Gerling ist Versicherungskaufmann in Köln, Vorstandsvorsitzender des Versicherungskonzerns gleichen Namens, Mehrheitsaktionär des privaten Bankhauses Herstatt in Liquidation sowie Inhaber von Aufsichtsratsmandaten in 29 nationalen und internationalen Versicherungsgesellschaften. Weil der mächtige Mann glaubt, ihm sei im Herstatt-Verfahren gegen die ehemaligen Bankmanager Bernhard Graf von der Goltz und Heinz Hedderich Unrecht widerfahren, will er nun vor das Bundesverfassungsgericht. Für diesen Gang zum Kadi ist Hans Gerling sogar von seiner Unternehmensmaxime abgewichen, die da lautet: „Wir haben nie unsere Zeit mit Prozessen verschwendet.“ Doch nun ist es anders. Denn: wie kommen denn die – muß man nicht sagen? – dahergelaufenen Richter, Staatsanwälte und Verteidiger dazu, ihm, dem mehrfachen Umsatzmilliardär, dem Baumeister eines einzigartigen Versicherungsunternehmens, eine „beispiellose Mißachtung der Zeugenpflicht“ vorzuwerfen?

Anzeige

So wird die Schlußphase des Strafprozesses gegen Goltz und Hedderich von anderen Personen beherrscht, von solchen, die kaum eine Aburteilung zu erwarten haben. Goltz und Hedderich sind neun Jahre nach der Bankpleite, viereinhalb Jahre nach Eröffnung der Hauptverhandlung, beinahe zu Statisten heruntergekommen – obwohl sie ihren Anteil an der Bilanzverfälschung und Untreue eingestanden haben. Nicht einmal Staatsanwalt Manfred Willems hat ihnen noch unterstellt, es sei ihr Ziel gewesen, Bank und Einleger zu schädigen. Keinen Pfennig hätten sie in die eigene Tasche gewirtschaftet. Was am Ende bleibt, ist fachliches und charakterliches Versagen. Der großen Verantwortung waren sie nicht gewachsen, der Dominanz anderer hingegen erlegen.

Jene anderen aber sind außen vor. Der eine, Danny Dattel, der das verbotene Devisenroulette immer gewagter gedreht hatte – so gewagt, daß sich die Verluste auf 1,2 Milliarden Mark addierten, als die Bank am 26. Juni 1974 schließen mußte ist wegen eines „frühkindlichen Verfolgungsschicksals im KZ Auschwitz“ auf Dauer prozeßunfähig. Nach Einstellung seines Verfahrens, wurde er allerdings schon häufiger fröhlich und gesund gesehen.

So wie Iwan D. Herstatt der Mann war, der hinter Danny Dattel stand und dessen Karriere förderte, so war Mehrheitsaktionär Hans Gerling der Mann, der eigentlich hinter dem Kölner Privatbankier Herstatt stand. Der war von dem Traum besessen, die Privatbank der Vorväter wieder aufleben zu lassen. Mitte der fünfziger Jahre sah es auch so aus, als ob dies gelingen könnte. Die Mittelmäßigkeit des Bankiers hätte freilich nie ausgereicht, das Institut zu einer der größten Privatbanken der Nachkriegszeit aufsteigen zu lassen. Das war nur möglich, weil hinter der Bank vor allem die in Industriekreisen gute Adresse der Gerling-Versicherung im Kölner Friesenviertel stand.

Wie Danny Dattel schied auch Herstatt aus dem Prozeß aus. Ärzte haben ihn auf Dauer verhandlungsunfähig geschrieben. Fähig ist er nur zu fröhlichen Festen, zu sonnigen Ferien auf Capri; sichtlich gesund auch zeigte er sich bei Badevergnügen in Rottach-Egern. Und die Familie lebt im vornehmen Kölner Viertel Marienburg auch nicht nur von Erbsensuppe, wie das anfangs mal aus dem Privathaus Herstatt verlautbarte. Herstatt selbst verdingt sich, wohl nur um eine Beschäftigung zu haben, als eine Art Sekt-Repräsentant, alles in allem aber „nichts Dolles“, wie man in Kölner Justizkreisen genau herausgefunden hat. Zum Prozeß äußert er sich nur noch außerhalb des Gerichtssaales – vorzugsweise per Leserbrief.

Service