Das Biedenkopf-Modell
Die Jahresarbeitszeit von derzeit 261 Tagen (2088 Stunden) wird bis zum 30. Juni 1988 um insgesamt x Tage verringert und zwar in Schritten von ganzen Arbeitstagen. Der AchtStunden Regelarbeitstag bei fünf Regelarbeitstagen pro Woche wird beibehalten.
Die Tarifparteien entscheiden im Rahmen der jährlichen Lohnrunde, welcher Anteil am Erhöhungsbetrag (real) für Reallohnerhöhungen und welcher Anteil für Arbeitszeitverkürzung verwendet werden soll. Wird in einem Jahr keine reale Erhöhung vereinbart, findet auch keine Arbeitszeitverkürzung statt.
Bei Unternehmen mit zwanzig oder weniger Beschäftigten, sowie bei Unternehmen mit bis zu fünfzig Beschäftigten, bei denen die Arbeitskosten mehr als fünfzig Prozent der Gesamtkosten betragen, kann durch Betriebsvereinbafung bestimmt werden, daß die freien Tage als Arbeitstage in Anspruch genommen werden; ein Ausgleich sol durch Lohnerhöhung erfolgen.
Überstunden werden nit Freistunden verrechnet, die zu halben oder ganzen freien Tagen zusammengefaßt werden.
Nach einer dem Vorschlag angefügten Umrechnungstabelle entsprechen fünf Tage Arbeitszeitverkürzung der 39 Stunden Woche. Die 35 StundenWoche wire bei 27 5 Tagen erreicht.
In einem nur an die beiden Verhandlungsführer gerichteten Anschreiben heißt es: „Persönlich sehe ich in einer Verkürzung der Jahresarbeitszeit um rund zwanzig Tage und in Schritten von sieben bis zehn Tagen einen dem Diskussionsstand entsprechenden und im Bezug auf die Ausgangslag beider Seiten sachgerechten Kompromiß "
- Datum 29.06.1984 - 08:00 Uhr
- Quelle DIE ZEIT, 29.6.1984 Nr. 27
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







