Gewalten-Inzucht

Sicherheitsgesetze: eine Mogelpackung

Von Robert Leicht

Noch ist das Kind nicht in den Brunnen gefallen; mit schwachen Fingern klammert es sich an den Rand. Noch ist über die sieben Bonner Sicherheitsgesetze das letzte Wort nicht gesprochen. Aber falls dieses Bündel im Bundestag durchgepaukt wird, kommen wesentliche Elemente des freiheitlichen Rechtsstaates zu Fall.

Spät genug verspüren jetzt auch größere Teile der FDP ein gewisses Fracksausen angesichts dessen, was da unter Duldung ihres famosen Justizministers zusammengebastelt worden ist. Im Grunde müssen die Liberalen ihrem früheren Koalitionspartner dankbar sein. Denn in letzter Minute hat die SPD ihre Möglichkeiten genutzt, die für Freitag vorgesehene Verabschiedung des Paß- und Personalausweisgesetzes wenigstens aufzuschieben. Zeit ist gewonnen, die Auseinandersetzung in der Sache noch lange nicht.

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Bei jenem Personalausweisgesetz handelt es sich um eine üble Mogelpackung. Zunächst scheint es nur darum zu gehen, einen fälschungssicheren und computerlesbaren Ausweis unters Volk zu bringen. Aber nicht einmal der Datenschutzbeauftragte des Bundes vermag einzusehen, wozu die „Maschinenlesbarkeit“ gut sein soll. Die Regierung Kohl rühmt sich, daß sie die Grenzkontrollen allerorten abbaut. Folglich ergibt der Computerausweis nur noch als Instrument der perfektionierten Inlandsüberwachung einen Sinn.

Eben dieser Inlandsüberwachung dient jene Vorschrift, die ins geplante Ausweisgesetz hineinpraktiziert wurde, obwohl sie zur Strafprozeßordnung gehört: Der neue Paragraph (§ 163 StPO) soll die berüchtigte „Schleppnetzfanndung“ mit ihrem massenhaften Umsatz von persönlichen Daten legalisieren. Als ob dies nicht problematisch genug wäre, haben die Prokuristen der Koalition kurz vor Torschluß einige Formulierungen nachgeschoben, die nun das ganze Vorhaben denaturieren: Kein austariertes Ausweisgesetz, sondern eine sachlich wie institutionell entfesselte Fahndungsvollmacht sieht man da vor sich. Schleppnetzfahndungen könnten auch ohne richterliche Anordnung in Gang gesetzt werden; die Löschungsfristen für die gewonnenen Daten würden verwässert; das Schleppnetz könnte sogar bei kriminalpolizeilichem Kleinkram genutzt werden.

Während dieser Gesetzentwurf über die Schlußstrecke des parlamentarischen Parcours getrieben werden soll, will die Regierung mit dem sogenannten „Zusammenarbeitsgesetz“ noch einen draufsetzen. Die wohl begründeten Schotten zwischen Polizei, Justiz und Geheimdiensten sollen damit im Bereich der Informationsgewinnung und Datenverarbeitung eingerissen werden. Das Resultat wäre eine allumfassende „informationelle“ Gesamtpolizei.

Dieses Projekt verstößt nicht nur gegen das geltende Grundgesetz, sondern desavouiert außerdem die verfassungspolitische Entwicklung seit der Entdeckung der Gewaltenteilung. Der freiheitliche Staat war schon immer etwas unbequem und umständlich: Je mehr der Staat durfte und wußte, desto weniger hatten die Bürger zu lachen. Wo sich in den Behörden Informationen aus der persönlichen Sphäre häufen, müssen neue Schranken errichtet werden, statt die ohnehin schon brüchigen niederzureißen. Was seit Montesquieu für die staatlichen Instanzen gilt, müßte heute vor allem für das gelten, womit sie immer intensiver hantieren, nämlich für die personenbezogenen Informationen. Das „Zusammenarbeitsgesetz“ aber bedeutet nicht aktualisierte Gewaltenteilung, sondern Gewalten-Inzucht.

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