VW/Seat: Abenteuer
Alles ist klar – der spanische König Juan Carlos I. mußte Wolfsburg nicht von seinem Deutschland-Besuchsprogramm streichen. Am vergangenen Freitag segnete auch der Aufsichtsrat von Volkswagen die unterschriftsreifen Verträge ab, die Vorstandschef Carl H. Hahn aushandeln ließ: Der Wolfsburger Konzern übernimmt aus Staatsbesitz den spanischen Automobil-Hersteller Seat (ZEIT Nr. 3) und baut damit seine Spitzenstellung in Europa aus.
In Hahns Augen hat der Handel mehr Vorteile als Nachteile: VW gewinnt eine kostengünstige Produktionsbasis in Spanien und kann dank der 1200 Seat-Händler auf der Iberischen Halbinsel mit seiner gesamten Modellpalette wirksamer als bisher um Kunden werben. Er muß aber in die Modernisierung der teilweise veralteten Seat-Werke rund fünf Milliarden Mark stecken, um das Unternehmen aus den roten Zahlen zu retten.
Vielleicht geht das gut – ein Argument für den Deal macht allerdings skeptisch: Hahn möchte Seat neben VW und Audi als dritte eigenständige Konzernmarke in Europa aufbauen. Seat aber hat kein gutes Image beim Käufer. Sollte Hahn Autos von VW-Qualität nicht lieber mit dem guten VW-Zeichen verkaufen anstatt mit Abschlag als Seat?
üth
Lesen Sie
hier mehr aus dem Ressort
Wirtschaft.
- Über das Print-Archiv
-
Ergänzend zur Textversion bieten wir Ihnen die Faksimile-Version des Originalartikels an:
Klicken Sie hier, um den Originalartikel als PDF herunterzuladen.
Dieser Text ist Teil des viele hunderttausend Artikel umfassenden ZEIT-Archivs seit 1946. Um die Inhalte des Archivs, die in den frühen Jahrgängen als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Texterkennung ("OCR") eingesetzt. Nur so ist es möglich, die enormen Textmengen zu verarbeiten. Auch eine ausgereifte Technik kann jedoch an ihre Grenzen stoßen: Je älter die Originalvorlage, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatisierte Lesevorgang bei einzelnen Wörtern auf Probleme stößt. Deswegen kommt es vor, dass die digitalisierten Archivinhalte punktuell noch Fehler enthalten. Wir arbeiten intensiv daran, auch diese Unvollkommenheiten zu beseitigen.
Die Nutzung ist ausschließlich in den Grenzen des §53 Urhg zum privaten Gebrauch durch eine natürliche Person zulässig. Zu den Möglichkeiten einer Lizenzierung von Nutzungsrechten, finden Sie hier weitere Informationen.
Um PDF-Dateien ansehen zu können, benötigen Sie die Software Adobe Reader (kostenlos, für Windows, Mac, Linux).
- Jahrgänge im Archiv