Dunstschleier
Ein Kunstwort hat Karriere gemacht: Alle sprechen vom Smog. Eine Laune des Wetters hatte die Abgase von Autos, Industrie und Kraftwerken nicht abziehen lassen. In Berlin, Hamburg, Bremen und Teilen Niedersachsens erreichten die Schadstoffkonzentrationen so hohe Werte, daß der private Fahrzeugverkehr eingeschränkt, Heizungen gedrosselt und schwefelarme Brennstoffe eingesetzt werden mußten.
Eine Laune des Wetters, aber auch eine Warnung: Für saubere, gesunde Luft ist längst noch nicht genug getan, weder national noch international. Einen Großteil des Drecks hat der Wind aus der DDR herübergeblasen – ein sozusagen weites Feld für innerdeutsche Verhandlungen, in denen sich der Bundesumweltminister bewähren kann.
Auch im eigenen Lande sollte Walter Wallmann ein Zeichen richtig erkennen. Der Smog provozierte nicht nur Ärger und Geschimpfe. Viele der vom Fahrverbot Betroffenen haben auch so vernünftig reagiert, daß hinter dem Dunst klar sichtbar wurde: Zur Rettung der Umwelt sind viele bereit, Einschränkungen und Opfer zu ertragen. Die Politik muß sie freilich aufgreifen und umsetzen, nicht spektakulär, aber zielstrebig. Sonst würden nicht nur Dunst und Dreck zum Schluß wieder vom Winde verweht. H. B.
Lesen Sie
hier mehr aus dem Ressort
Wissen.
- Über das Print-Archiv
-
Ergänzend zur Textversion bieten wir Ihnen die Faksimile-Version des Originalartikels an:
Klicken Sie hier, um den Originalartikel als PDF herunterzuladen.
Dieser Text ist Teil des viele hunderttausend Artikel umfassenden ZEIT-Archivs seit 1946. Um die Inhalte des Archivs, die in den frühen Jahrgängen als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Texterkennung ("OCR") eingesetzt. Nur so ist es möglich, die enormen Textmengen zu verarbeiten. Auch eine ausgereifte Technik kann jedoch an ihre Grenzen stoßen: Je älter die Originalvorlage, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatisierte Lesevorgang bei einzelnen Wörtern auf Probleme stößt. Deswegen kommt es vor, dass die digitalisierten Archivinhalte punktuell noch Fehler enthalten. Wir arbeiten intensiv daran, auch diese Unvollkommenheiten zu beseitigen.
Die Nutzung ist ausschließlich in den Grenzen des §53 Urhg zum privaten Gebrauch durch eine natürliche Person zulässig. Zu den Möglichkeiten einer Lizenzierung von Nutzungsrechten, finden Sie hier weitere Informationen.
Um PDF-Dateien ansehen zu können, benötigen Sie die Software Adobe Reader (kostenlos, für Windows, Mac, Linux).
- Jahrgänge im Archiv