Erledigt
Die Bundesbürger gehören noch immer zu den treuesten Anhängern der Europäischen Gemeinschaft. An Bonn kann das nicht liegen. Die Bundesregierung hat während der vergangenen Jahre kaum dazu beigetragen, die Lust an Europa zu fördern. Ihre widersprüchliche Haltung in Brüssel ist längst notorisch.
Jetzt steht die deutsche Europapolitik vor einer weiteren Nagelprobe. Die neuen Vorschläge der EG-Kommission fordern eindeutige Stellungnahmen heraus. Sie will bei den Agrarausgaben (durch Senken oder Einfrieren vieler Garantiepreise) sparen und die Einnahmen steigern; statt 1,4 Prozent vom Mehrwertsteueraufkommen sollen die Mitgliedstaaten einen ähnlichen Prozentsatz von ihrem Sozialprodukt an die EG-Kassen abführen.
Der Plan ist im Prinzip vernünftig. Er könnte die teure Überproduktion in der Landwirtschaft bremsen und den finanziellen Spielraum der Gemeinschaft für wichtige Aufgaben erweitern. Doch die Bundesregierung protestiert gegen beide Vorhaben. Sie möchte weder die Bauern verärgern noch die Staatskasse zusätzlich belasten. Dieser Vorsatz ist zwar verständlich, aber er erledigt auch ein Thema: Von mehr Vernunft und Fortschritt in der Gemeinschaft braucht vorläufig kein Bonner mehr zu reden. D. B.
Lesen Sie
hier mehr aus dem Ressort
Wissen.
- Über das Print-Archiv
-
Ergänzend zur Textversion bieten wir Ihnen die Faksimile-Version des Originalartikels an:
Klicken Sie hier, um den Originalartikel als PDF herunterzuladen.
Dieser Text ist Teil des viele hunderttausend Artikel umfassenden ZEIT-Archivs seit 1946. Um die Inhalte des Archivs, die in den frühen Jahrgängen als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Texterkennung ("OCR") eingesetzt. Nur so ist es möglich, die enormen Textmengen zu verarbeiten. Auch eine ausgereifte Technik kann jedoch an ihre Grenzen stoßen: Je älter die Originalvorlage, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatisierte Lesevorgang bei einzelnen Wörtern auf Probleme stößt. Deswegen kommt es vor, dass die digitalisierten Archivinhalte punktuell noch Fehler enthalten. Wir arbeiten intensiv daran, auch diese Unvollkommenheiten zu beseitigen.
Die Nutzung ist ausschließlich in den Grenzen des §53 Urhg zum privaten Gebrauch durch eine natürliche Person zulässig. Zu den Möglichkeiten einer Lizenzierung von Nutzungsrechten, finden Sie hier weitere Informationen.
Um PDF-Dateien ansehen zu können, benötigen Sie die Software Adobe Reader (kostenlos, für Windows, Mac, Linux).
- Jahrgänge im Archiv