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Zu den Verleumdungen, denen der damalige Oppositionsführer und heutige schleswigholsteinische Ministerpräsident Björn Engholm auf Betreiben seines Amtsvorgängers Uwe Barschel ausgesetzt wurde, gehörte eine anonyme Strafanzeige, er habe Steuern hinterzogen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen dieses unbegründeten Vorwurfs gegen Barschels stellvertretenden Regierungssprecher Herwig Ahrendsen und klagte ihn schließlich an, er habe seine Mitwissenschaft von der Aktion mehrmals der Wahrheit zuwider geleugnet.
Eine Anklage ist noch kein Urteil. Doch dazu soll es nach dem Willen der zuständigen Kieler Strafkammer auch gar nicht erst kommen: Sie lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Ahrendsen ab. Den Aussagen des Belastungszeugen Reiner Pfeiffer komme „kein hinreichender Beweiswert zu“.
Nun, diesem Pfeiffer wollte auch im Herbst 1987 niemand glauben, als er die Machenschaften seines Herrn und Meisters Barschel ans Licht brachte. Dennoch stimmte alles. Was also mag die Kieler Richter bewogen haben, die Affäre Barschel jeder Erörterung in einem Gerichtsverfahren zu entziehen? Politischer Druck? Dazu reicht es bei der CDU in Schleswig-Holstein längst nicht mehr. Näher liegt der Verdacht, die Justiz wolle sich der Wahrheitsfindung in einer Dunkelzone entziehen, in der auch einige ihrer Organe einst zu Lasten der Wahrheit tätig waren. H.Sch.





