Heraus aus dem Teufelskreis
Einen Versuch wert: Die kontrollierte Abgabe von Heroin Von Hans Harald Bräutigam Der Hamburger Senat beschloß eine
Bis in die späten zwanziger Jahre war das Leben für Heroinabhängige hierzulande leichter. Da konnten sie beispielsweise Herointropfen gegen Husten, Durchfall oder einfach nur zur Beruhigung ohne weiteres für wenig Geld in der Apotheke erstehen. Die Zeiten sind vorbei. Denn es stellte sich heraus, daß Heroin nicht nur vom lästigen Hustenreiz befreit, sondern auch von mieser Stimmung. Heroin macht high; es vermittelt mit dem typischen Flash oder Kick fast orgastische Empfindung, Heroin wurde verboten, und zur Einhaltung dieses Verbots führen wir heute einen Drogenkrieg. Die Erfolglosigkeit bei der Bekämpfung der Suchtkrankheit mit ihren in erster Linie katastrophalen sozialen Folgen macht uns zu schaffen. Deshalb reagieren wir so panisch, wenn über Drogenprobleme und Vorschläge zu ihrer Lösung gesprochen wird. Dabei sollte doch ruhiges Nachdenken darüber angebracht sein, welche Maßnahmen zur Schadensbegrenzung geeignet sein könnten.
Wohlgemerkt: Es sind nicht die gesundheitlichen, die medizinischen Folgen des Konsums sogenannter harter Drogen wie Heroin und Kokain, die das vielbeschriebene Drogenelend ausmachen. Dieses Elend beruht, anders als beim exzessiven „Genuß" der viel stärker verbreiteten Droge Alkohol, eben nicht auf dem Wirkmechanismus, der Pharmakologie von Morphium oder Heroin, sondern darauf, daß aufgrund unserer Gesetzgebung die Beschaffung der Suchtmittel nur auf kriminellen Wegen möglich ist. Die Polizeibehörden, die im Rahmen des „Nationalen Rauschgift Bekämpfungsplans" angetreten sind, kennen diese Wege, sie wissen: Um ihren Opiathunger stillen zu können, schrecken Abhängige weder vor Diebstahl noch Straßenprostitution oder Mord und Totschlag zurück. Sollte das nicht Grund genug sein, zur Einschränkung des durch Drogenkonsum verursachten Elends endlich andere, auch unkonventionell erscheinende Wege zu beschreiten?
Der Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau hat diese Überlegung schon vor zwei Jahren angestellt, als er in der Öffentlichkeit laut über eine kontrollierte Legalisierung verbotener harter Drogen nachdachte. Die Marktmechanismen der illegalen Einfuhr und des Handels sollten damit durchbrochen werden.
Auf den Sturm der Entrüstung mußte er nicht lange warten. Er wolle den Staat zum Dealer verkommen lassen, wird ihm seitdem vorgeworfen. Der Vorwurf ist polemisch und schlicht falsch. „Dealen" heißt handeln und verkaufen zu Höchstpreisen. Die großen und kleinen Händler in Kolumbien oder auf den Hamburger Straßen machen ihr Millionengeschäft mit der an sich billigen Droge, die erst durch die Illegalität so teuer geworden ist. Der Hamburger Senat muß nicht als Dealer auftreten, um an „Stoff" zu kommen. Für Voscheraus Vorschlag der kontrollierten Abgabe von Heroin an unheilbar Suchtkranke reicht der Vorrat an beschlagnahmtem Heroin in den Asservatenkammern der Hamburger Gerichte durchaus für eine längere Erprobungszeit. Der Stoff ist vorhanden. Nicht vorhanden sind die entsprechenden Gesetze, die die sogenannte Verkehrsfähigkeit bestimmter Betäubungsmittel regeln.
Um diese zu schaffen, hat der Hamburger Senat am 24. März eine „Bundesratsinitiative für einen Modellversuch zur Verbesserung der Drogenhilfe" beschlossen. Ein notwendiger komplizierter Umweg für den Versuch, Drogenelend einzudämmen. Denn der Bürgermeister Voscherau kann seine Vorstellungen natürlich nur auf gesetzlichen Pfaden in die Tat umsetzen. Der Weg dahin führt nur über die Novellierung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).
Im 1981 erlassenen BtMG werden in Anlage I des ersten Paragraphen bestimmte harte und weiche Drogen gleichsam als nicht existent behandelt. Heroin gehört neben Haschisch und Marihuana dazu. Diese Substanzen dürfen vom Arzt nicht verschrieben und auch für wissenschaftliche Versuche nur im Einzelfall benutzt werden. Daneben sind in der Anlage II des Gesetzes die Verkehrs , aber nicht verschreibungsfähigen Medikamente wie Cocablätter und Thebain aufgeführt. Die zur Schmerzbehandlung zugelassenen, Verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel wie Morphin, L Methadon, Dolantin oder Kokain finden sich in der Anlage III des BtMG. Sie können aber nur auf spezielle Betäubungsmittelrezepte verschrieben werden; der Staat bleibt mißtrauisch, er erschwert die Rezeptierung durch umfangreiche Kontrollen für Ärzte und Apotheker.
Der Drogenexperte Horst Bussong beim Hamburger Gesundheits- und Sozialsenator Ortwin Runde will mit einer Gesetzesänderung, die die Verkehrsfähigkeit von Heroin zum Ziel hat, erreichen, daß schwer abhängige Fixer aus der Hamburger Drogenszene in einem fünfjährigen Modellversuch Heroin erhalten dürfen. Dies ist ein mutiges und auch arbeitsintensives Projekt; Heroin soll dabei nicht ausschließlich injiziert, sondern auch geraucht oder in Tablettenform verabreicht werden.
- Datum 03.04.1992 - 08:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 3.4.1992 Nr. 15
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