Die Bundesrepublik muß die Einbürgerung erleichtern: Wer darf Deutscher sein?
Von Hans Schueler
Die Lichterketten haben dafür demonstriert, die Politiker haben es lauthals versprochen: Deutschland ist ein ausländerfreundliches Land. Wenn es nicht beim schönen Schein und bei den leeren Worten bleiben soll, muß sich in der Praxis einiges ändern.
Deshalb will in diesen Tagen eine Bürgerinitiative eine Million Unterschriften sammeln – mit dem Ziel, das deutsche Staatsbürgerrecht zu reformieren und die Arbeit der gegenwärtig tagenden Verfassungskommission in diesem Sinne zu inspirieren. Bundespräsident Richard von Weizsäcker hatte in seiner Weihnachtsansprache den Anstoß dazu gegeben: „Würden wir denen, die es wünschen, den Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern – und sei es neben ihrer bisherigen –, dann würden wir ihre Lebenslage verbessern und unser Zusammenleben fördern.“
An der Zeit wäre es. Wir müssen noch einmal daran erinnern, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg mit den Ausländern in Deutschland angefangen hat. Damals machte in den Ländern der alten Bundesrepublik zum ersten Mal das Wort „Rotation“ die Runde. Gemeint war damit Austausch von „Gastarbeitern“. Sie sollten für die Deutschen alles tun, nur keine Bürger werden.
Doch das von den Politikern geplante Rotationsprinzip mochte für Erntehelfer funktionieren, für moderne Industriearbeiter taugte es nicht. Die Arbeitgeber lehnten es einstimmig ab. Sie hatten rasch den Fleiß und die Lernbereitschaft der Ausländer aus dem Mittelmeerraum schätzen gelernt und wollten nicht, daß deren Know-how alle paar Jahre verlorenginge und von den Nachfolgern neu erworben werden müßte. Damit war die Entscheidung, daß die Bundesrepublik ein Einwanderungsland sein und bleiben würde, schon im zweiten Jahrzehnt nach ihrer Gründung gefallen. Sie konnte auch durch den im Gefolge der Ölkrise und des Konjunktureinbruchs verhängten Anwerbestopp von 1973 nicht mehr umgekehrt werden.
Mittlerweile nähert sich die erste Generation der einstigen Gastarbeiter in Deutschland dem Rentenalter. Sie hat den bundesdeutschen Wohlstand mit geschaffen und ein Arbeitsleben lang hier ihre Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Und von den ausländischen Kindern unter sechzehn Jahren waren schon 1987 fast siebzig Prozent in der Bundesrepublik geboren.
Dennoch sind die Einwanderer und ihre Familienangehörigen bis heute in Deutschland nur geduldete Einwohner zweiter Klasse geblieben. Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit gelten für sie nicht als Grundrechte. Sie dürfen zwar Mitglieder in einer politischen Partei werden, aber kein Mandat übernehmen. Steuern müssen sie zwar bezahlen, aber der schöne Satz „No taxation without representation“ – „Keine Steuern ohne demokratische Vertretung“ – hat für sie keine Bedeutung. Ihnen mangelt das elementare Recht des Aktivbürgers: Sie dürfen nicht wählen und nicht gewählt werden – weder zum Bundestag noch zu den Landtagen und bisher nicht einmal in die Kommunalparlamente. Wahlberechtigt ist eben nur das „deutsche Staatsvolk“.






