Das Somalia-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkte das Parlament - und schwächte die SPD Deutsche an die Front, einstweilen

Von Joachim Fritz-Vannahme

Der Verteidigungsminister gab sich betont friedfertig, der Außenminister hingegen sann sofort über künftige Einsätze unterm blauen Banner der Vereinten Nationen nach. Für Volker Ruhe ist die Bundeswehr mit dem Einsatz in Somalia „voll ausgefüllt", weitere Aufträge dieser Art seien nicht machbar. Ganz anders dachte Klaus Kinkel, schließlich drehe sich die Welt weiter, könne schon morgen die Uno „neuerliche Engagements" verlangen. So hatte der eine nur die Strapazen seiner Soldaten, der andere nur das Ansehen seiner Außenpolitik im Kopf. Nach dem Somalia Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche und vor dem gesetzesähnlichen „konstitutiven Akt" des Bundestages an diesem Freitag war jener Rollentausch zwischen Ruhe und Kinkel nur eine der vielen Kuriosa im Konflikt zwischen Regierung und Opposition. Für Klaus Kinkel ist der künftige Einsatz von rund 1700 Bundeswehrsoldaten im somalischen Provinznest Belet Huen eigentlich gar kein Einsatz. Das Unternehmen, versuchte er den Richtern nahezubringen, sei zwar nicht gefahrlos, aber von Anfang an „unterhalb der Einsatzschwelle geplant gewesen und auch darunter geblieben". Doch die acht Richter in Karlsruhe mochten dieser bukolischen Betrachtung nicht folgen und sahen sehr wohl „nicht unerhebliche Gefahren" für Leib und Leben der deutschen Soldaten gegeben.

Refrainartig lobte am selben Ort Volker Ruhe die guten Taten seiner Truppe, ihren Einsatz bei der Erntehilfe oder beim Bau von Schulen und Krankenhäusern. Doch mußte der Minister sich von seinen eigenen Generälen vor Gericht anhören, daß derzeit vor lauter logistischer Nachschubarbeit für die nahende indische Kampfbrigade von 4000 Mann kaum noch Zeit fürs humanitäre Tagwerk bleibe.

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All das sendungsbewußte Wortgeklingel konnte das Waffenklirren nicht mehr übertönen: In Somalia findet ein militärischer Einsatz statt, der die Voraussetzungen für die humanitäre Hilfe erst noch schaffen muß - und ob es je dazu kommt, hängt nur wenig vom guten Willen oder vorsichtigen Einsatzbefehl der Deutschen ab. Gleichwohl wollten die Richter die deutschen Soldaten nicht zurückrufen.

Anders als beim jüngsten Awacs Urteil bestimmten außenpolitische Rücksichten nur ganz am Rande ihr Urteil. Für die planmäßige Fortführung des Unternehmens - am 3. Juli wird mit der Verschiffung des Materials begonnen, am 19. Juli wird das Hauptkontingent von 1500 Mann nach Somalia aufbrechen - stellte das Verfassungsgericht nur eine Bedingung: Eine weitere Beteiligung der Bundeswehr an Unosom II darf nur erfolgen, „wenn und soweit der Deutsche Bundestag dies beschließt". Dafür eben ist ein „konstitutiver Akt" nötig, Ausschüsse und Plenum müssen sich mit der Regierungsentscheidung befassen und sie an diesem Freitag mit einfacher Mehrheit billigen. Im Kompetenzkonflikt zwischen Regierung und Parlament - die sozialdemokratische Opposition hatte ja geklagt, weil sie sich mit Grund in ihren parlamentarischen Rechten beschnitten fühlte wies das Gericht es weit von sich, auf diese Weise „zu aktivem politisch gestaltendem Handeln" aufgefordert zu werden, wie es in der Urteilsbegründung hieß. Kurz, die Politik ist gefordert, das Parlament wurde dafür gestärkt. Und in der Hauptsache, im Streit um die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung, ist damit angeblich noch nichts entschieden.

Fingerzeige für den künftigen Richterspruch allerdings, den der Zweite Senat in Karlsruhe frühestens im Herbst fällen wird, enthält die jetzige Entscheidung über den Eilantrag der SPD gleichwohl. Auf den zusehends byzantinischen Disput über die Frage, wo denn nun die „guten" Blauhelm Einsätze genau enden und wo die aus sozialdemokratischer Sicht verwerflichen Kampfeinsätze beginnen - was also noch friedenssichernde und was bereits friedensschaffende Aktionen sind , auf diesen Disput ließ sich das Karlsruher Gericht erst gar nicht ein. Solange die Rechte des Parlaments gewahrt blieben, genüge die Kanzlermehrheit und bleibe die Verantwortung allein bei der Regierungskoalition. Das legt den Schluß nahe, daß dies künftig ähnlich geregelt wird. Solange aber die Bundeswehr nur mit einem UnoMandat in Marsch gesetzt wird, entspricht alles genau dem Koalitionsvorschlag zur Verfassungsänderung.

Das Gericht habe das Parlament als „Verfassungsgeber" leider nicht bestätigt, bedauerte daher Hans Ulrich Klose. Der „Sieg für das Parlament" wurde so zur Schlappe für die Sozialdemokraten, die hier mehr erhofft hatten. Sie hatten sich in Karlsruhe auf ein gewagtes Unterfangen eingelassen. Denn nur vordergründig ging es für die Sozialdemokraten in diesem Organstreit um ihre parlamentarischen Rechte. Eigentlich wollten sie so den Abzug der Soldaten erzwingen. Nachdem jetzt ihren rechtlichen Einwänden weithin stattgegeben wurde, fällt es der SPD nun schwer, ihre Ablehnung der ganzen Somalia Mission noch politisch zu begründen. Denn hatte da nicht der eine oder andere in der Parteispitze in den vergangenen Monaten anklingen lassen, daß er den humanitären Einsatz im hungernden Somalia so schlecht gar nicht finde, wenn nur die Regierung behutsam vorgehe?

Wer damals in seinem Herzen ja sagte, hat nun seine Not mit dem Nein, auf das sich das SPDPräsidium festlegte. Abgestimmt wird auf Wunsch der Sozialdemokraten an diesem Freitag namentlieh. Das verleiht dem Votum höhere Weihen und mag den einen oder anderen Abgeordneten, der über Zustimmung oder Enthaltung grübelt, noch einmal nachdenklich stimmen. Vor allen Dingen aber schützt es jeden Neinsager für den Fall, daß beim gefährlichen Einsatz in Somalia der erste deutsche Soldat fällt.

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