Halbe Sachen

Die junge 1 Wirtsfrau traute ihren Ohren nicht: Wenn ich Ihre Behandlung abschließen soll, müssen Sie mir etwa 4500 Mark zahlen, eröffnete ihr der Zahnarzt, als sie sich wieder auf dem Stuhl ausgestreckt hatte.

Ende 1992 hatte der Arzt mit der Behandlung begonnen: Eine Wurzelsanierung war nötig, drei Zähne mußten für eine Brücke abgeschliffen, ein Stiftzahn verankert werden. Inzwischen kam die Jahreswende, und es kam die Strukturreform im Gesundheitswesen. Diesmal war es der Zahnarzt, der beim ersten Termin im neuen Jahr ein ernstes Gesicht machte. Seine bisherigen Leistungen gingen noch auf das Konto der Kasse, erläuterte er der Frau. Zahnersatz rechne er allerdings künftig nur noch privat ab.

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Deshalb sei sie jetzt Privatpatientin mit der Folge, daß sie, leider, leider siehe oben.

Natürlich habe er Verständnis dafür, wenn sie einen anderen Zahnarzt aufsuche, um diesen Kosten zu entgehen.

Dies tat die Frau dann auch, den Kopf voller Zweifel und im Mund eine zahntechnische Zwischenlösung. Der neue Zahnarzt war voller Verständnis und zeigte sich bereit, die Behandlung zu Kassensätzen weiterzuführen. Diesmal aber gab es eine neue, unerwartete Schwierigkeit: Leider könne er nicht auch für die Teilarbeit seines Kollegen die zweijährige Garantie übernehmen, wie dies jetzt verlangt wird.

Und der Mediziner gab der Frau den Rat, sich einmal mit ihrer Krankenkasse auszusprechen.

Dort war man voller Verständnis für die mißliche Lage der Patientin, sah sich aber in den Zwängen des Erstattungsrechts: Die Kosten könnten nur übernommen werden, wenn der Zahnarzt ohne Wenn und Aber für die Leistung geradestehe. Vielleicht finde sie ja aber einen anderen? Genau weiß die Frau derzeit nur, daß sie sich nicht weiterhin provisorisch durchs Leben beißen kann. Der Rest ist unklar: Privatpatientin will sie nicht sein, und als Kassenpatientin will man sie nicht haben.

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