Von Günter Wermusch
Wollen Sie einen van Gogh kaufen, einen Braque, einen Chagall? Vielleicht auch echte Ikonen oder einen alten Niederländer? Warum nicht, der Markt ist voll, man muß nur die richtigen Adressen kennen. Natürlich sind die nicht bei seriösen Kunsthändlern in Berlin, Frankfurt oder München zu erfahren, wenigstens nicht bei allen.
Niemand zum Beispiel wird an dem Leumund des Kunsthändlers Gert-Holger Martin in Berlin zweifeln. Er hatte im Frühjahr 1987 von zwei ihm wiederum als seriös bekannten und ebenfalls in Berlin ansässigen russischen Kunsthändlern ein kleines Öl-auf-Kupfer-Gemälde, dessen Wert er nicht so recht einzuordnen wußte, sozusagen nur zur Expertise übernommen. Die holte er dann bei den Damen und Herren von der Gemäldegalerie der Staatlichen Museen Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem ein. Und weil die dort das Bildchen (es maß ganze 20 X 15 Zentimeter) als wahren Schatz erkannten, holten sie flugs die Kriminalpolizei, die es beschlagnahmte. Es kam zu einem Prozeß, bei dem sich herausstellte, daß die Kostbarkeit von einem russischen General 1945 mutmaßlich gestohlen worden war. Der konnte, weil inzwischen verstorben, nicht befragt werden, hätte indes wohl jeden Eid geschworen, es sei ihm geschenkt worden.
Das Bild stammte aus der Gemäldegalerie von Gotha. Aber Gotha war eben seinerzeit auf bundesdeutschen Landkarten nicht auffindbar. So erging das allerweiseste Urteil des Berliner Landgerichts, das Bildchen Herrn Martin zurückzugeben, obgleich es dem gar nicht gehörte. Auch die beiden Russen wiesen sich nur als Vermittler aus, für eine dubiose Dame aus afrikanischen Diplomatenkreisen, die zur Zeit in Moskau tätig waren. Zum 1. April 1991 bot dann Sotheby’s das kleine Bild, Joachim Wtewaels „Maria mit dem Kind, dem kleinen Johannes, Anna, Joseph und musizierenden Engeln“ zu einem Preis zwischen 1 und 1,3 Millionen Dollar an. Der Chef des Gothaer Schloßmuseums, Michel Hebecker, protestierte energisch. Seitdem ist Sotheby’s böse auf Gotha. Schließlich hatte ein deutsches Gericht das Bild freigegeben. Zurückgekehrt ist das Bild bislang nicht.
Der Wtewael aus Gotha ist nur ein Beispiel von vielen, die in den letzten Jahren bekannt geworden sind: deutsche Beutekunst, die in Rußland verschwand und irgendwo auf dem internationalen Markt auftauchte. Erwähnt seien nur ein Jacopo Tintoretto, ein Balthasar Denner, ein Christian Seybold und ein Jan van der Heyden aus der Dresdner Gemäldegalerie, zwei Bilder von Jean Baptiste Pater aus Schloß Sanssouci in Potsdam, ein Album mit 194 Stichen von Meistern des 17. Jahrhunderts aus Schloß Mosigkau bei Dessau, ein Adolph Menzel aus der Berliner Nationalgalerie.
Meist handelt es sich dabei um Kunstgüter, die nach dem Krieg in Ostdeutschland von sowjetischen Truppen erbeutet wurden. Das wenigste, was davon nun nach dem Westen zurückkommt, gelangt allerdings auf den offenen Markt. Was in den Labyrinthen des grauen Marktes verschwindet, um irgendwann mittels diskreter Inserate in überregionalen Zeitungen oder verfremdet im Kunsthandel angeboten zu werden, würde zusammengenommen für ein Museum mit internationalem Ruf reichen. Dabei werden hier nur die Fälle erwähnt, die bekannt geworden sind. Viele dieser Kunstwerke aber waren vor 1945 nicht in öffentlichen deutschen Sammlungen beheimatet, kamen deshalb auch nicht in international anerkannte Suchlisten oder in Marianne Bernhards und Klaus P. Rogners schon 1965 erschienenen gesamtdeutschen Katalog „Verlorene Werke der Malerei“. Und die Privatsammler suchen bis heute nach einer Instanz, die sich ihrer Verluste aus der Nachkriegszeit annimmt. Schließlich war das ganze Thema durch den eilfertigen bundesdeutschen Globalverzicht auf Verluste durch Besatzerhandlungen in den Pariser Verträgen 1954/55 überschattet. Und der betraf Gegenden Deutschlands, wo es nicht die Russen waren, die öffentliche und private Sammlungen „sicherstellten“.
Aber die DDR gehörte nicht zu den Unterzeichnern der Pariser Verträge. Insofern haben die Russen recht, wenn sie Deutschland heute fragen, wieso allein sie ersucht werden, die „gerechte Kriegsbeute“ zurückzugeben. Dennoch ist noch niemand von einem Diebstahl freigesprochen worden, weil ein anderer auch geklaut hat.