Der Fleck an der Wand

Vor dreißig Jahren schrieb der Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde: "Der freiheitliche säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selber nicht garantieren kann, ohne seine Freiheitlichkeit in Frage zu stellen."

Das Dilemma ist grundsätzlich: Der Rechtsstaat hat weltanschaulich neutral zu sein, sonst wäre er nicht freiheitlich. Er darf das ethische Fundament des Zusammenlebens nicht verbindlich regeln. Andererseits kann er nicht dauerhaft bestehen ohne einen ethischen Konsens. "Die Ressourcen, die eine freiheitliche Ordnung tragen und von denen wir leben, sind nicht einfach von Natur aus da, und sie tragen sich nicht aus sich selbst fort" - so hat Böckenförde später seine These kommentiert. Die sittlichen Grundhaltungen und kulturellen Traditionen bedürften, um lebendig zu bleiben, der Pflege, der Ermutigung, und es sei die Aufgabe sowohl der Eltern als auch der staatlichen Institution Schule, zur Tugend zu erziehen.

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Das Karlsruher Verbot des bayerischen Kreuzgebotes in Schulen löst das Dilemma nicht, sondern verschärft es. Auch ein weltanschaulich neutraler Staat, räumt das Gericht ein, könne die kulturell vermittelten und historisch verwurzelten Wertüberzeugungen nicht abstreifen, "auf denen der gesellschaftliche Zusammenhalt beruht und von denen auch die Erfüllung seiner eigenen Aufgaben abhängt. Der christliche Glaube und die christlichen Kirchen sind dabei von überragender Prägekraft gewesen."

Weshalb dann die Verbannung des Kreuzes? Zentrales Argument ist die These des Gerichts, das Kreuz sei "Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck einer vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur. Es hat appellativen Charakter und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als vorbildhaft und befolgungswürdig aus."

Da wissen die Karlsruher Richter mehr als der über die Bibel und die Kirchengeschichte gebeugte Christ. Welche Glaubensinhalte denn? Im Zeichen des Kreuzes lehren Hans Küng und Bischof Dyba. Es leben die verschiedensten Kirchen unter dem Kreuz, und welche der einander oft ausschließenden Botschaften die gültige sei, weiß Gott im Himmel allein - und offenbar Karlsruhe.

Die dissentierenden Richter Haas, Seidl und Söllner befinden mit Recht, das Gebot der weltanschaulichen Neutralität dürfe nicht "als eine Verpflichtung des Staates zur Indifferenz oder zum Laizismus verstanden werden. Das bloße Vorhandensein eines Kreuzes im Klassenzimmer zwingt die Schüler nicht zu besonderen Verhaltensweisen und macht die Schule nicht zu einer missionarischen Veranstaltung." In den Augen nichtgläubiger Schüler könne das Kreuz nur die Bedeutung eines Sinnbilds für die Werte der christlich geprägten abendländischen Kultur haben.

Es wäre ja schwer zu sagen, welche Tradition das Kreuz verkörpert und welche praktischen Anweisungen für den Alltag daraus folgen. Die großen Theologen haben gewußt, daß die Botschaft des Kreuzes immer von neuem gedeutet, erstritten und erkämpft werden muß. Cusanus hat gesagt: Multiplicatio sermonum perutilis est. Sehr frei übersetzt: Je mehr sich an der Auslegung beteiligen, desto besser.

Leser-Kommentare
    • TDU
    • 04.11.2009 um 21:09 Uhr

    1995 geschrieben und immer noch aktuell und diskussionswürdig. Und ich würde sagen, immer noch überwiegend Konsens, wenn es auf die Probe gestellt wird, egal was die Amtskirche so alles gemacht? geredet hat.

    Und das Symbol hat Bestand, und was Böckenförde aufzählt, kann auf die eingetragenen Partnerschaften erweitert werden. Es widerspricht auch nicht Multi Kulti. Und die von ihm genannte Bequemlichkeit kann man heute auch feststellen bei der Achtung vor dem Grundgesetz und unserem demokratischen Staatsform.

    Die im letzten Satz geäußerte Befürchtung mag ich noch nicht festellen. Aber die Witschaftskrise und die sich verschärfenden Verteilungskämpfe sollten ruhig zum Nachenden darüber veranlassen, ob das vom Menschen gemachte das höchste Gut und das Maß aller Dinge sein kann. Erst recht in Zeiten, wo das Individuum immer mehr zum Staatsdiener werden soll und leider auch muss.

    Noch hält das Bundesverfassungsgericht einige Bastionen zugunsten des Bürgers aufrecht. Schwinden die, ist das Kreuz vielleicht wieder gefragt. Muss ja nicht im KLassenzimmer hängen.

  1. Das Kreuz stört im Klassenzimmer, auf dem Busen einer leichten Mädchens aber nicht, ebensowenig wie auf einem Kirchdach oder als Hoheitssymbol Deutschlands auf einem Panzer oder Flugzeug (Tötungsmaschinen !) der Bundeswehr. Nebenbei, über die Flaggen der skandinavischen Länder (SW, N, DK und ISL) mit ihrem assymetrisch verschobenen Kreuz hat sich auch noch niemand beschwert

    Daß das Kreuz niemanden stört und auch nicht an einer Wand im Schulklassenzimmer ist doch evident. Es geht im Grunde doch nur um juristische Rechthaberei, und nachdem es ein paar grundlegende Urteile zur einer extrem weit interpretierten Religionsfreiheit gibt, wird die Sache von Gerichtshof zu Gerichtshof immer tiefer ausgelotet.

    Religionsfreiheit ist eigentlich nur die Freuheit zur Ausübung seiner eigene Religion (oder Nichtreligion), nicht aber die der Atheisten, anderen Menschen, die in der geschichtlichen Verbundenheit zu unserer christliche-abendländischen Kultur, diese negieren und den Bezug hierzu abschneiden wollen.

    Das gelingt aber nur mit einer Vielzahl schizophrenen Akte, daß im täglichen Leben ein Kreuz niemals stört, wohl aber im Klassenzimmer einer Schule.

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