Christoph Seidler und die Zweifel der JustizSeite 6/6
Dem Phänomen des Abtauchens aus Angst wird Nehm sich wohl erst stellen können, wenn ihm jeder Zweifel über die Unschuld Christoph Seidlers genommen ist.
Auch andernorts sind Fragen aufgeworfen worden. Kaum war der Haftbefehl gegen Seidler aufgehoben, beschwerte sich Alfred Herrhausens Witwe zornig im Kanzleramt. Helmut Kohl selbst stellte kurzzeitig das Aussteigerprogramm in Frage. Die Bonner Empörung blieb in Karlsruhe nicht unbemerkt.
Allerdings gilt Generalbundesanwalt Kay Nehm als unabhängiger und nüchterner Amtswalter. Er tritt anders auf als seine Vorgänger, die in der Terroristenjagd eine politische Mission erblickten.
Vielleicht sucht Nehm nun im Dickicht der Erwartungen den Mittelweg: Er will alle Rechtsmittel ausschöpfen, damit es am Ende zur Beweisaufnahme durch eine Große Strafkammer kommt.
Eine Verurteilung bedeutet das noch lange nicht. Nicht einmal, daß die Bundesanwaltschaft am Ende auf schuldig plädiert. Das spräche dann wirklich für ein verändertes Amtsverständnis.
- Datum 17.01.1997 - 13:00 Uhr
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- Quelle DIE ZEIT, 04/1997
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