Jürgen Habermas: Warum ein "Demokratiepreis" für Daniel J. Goldhagen? Eine Laudatio
Der Demokratiepreis, den das erste Mal Bärbel Bohley und Wolfgang Ullmann für die Bürgerrechtler der DDR entgegengenommen haben, geht an den diesjährigen Preisträger mit der folgenden Begründung: Daniel Goldhagen habe "aufgrund der Eindringlichkeit und der moralischen Kraft seiner Darstellung dem öffentlichen Bewußtsein in der Bundesrepublik wesentliche Impulse gegeben"; er habe "die Sensibilität für Hintergründe und Grenzen einer deutschen ,Normalisierung'" geschärft. Die Bezugnahme auf die rhetorische Wirkung des Buches und auf die Streitfrage der Normalisierung, die sich im Übergang zur Berliner Republik erneut stellt, läßt erkennen, was das Kuratorium der Blätter für deutsche und internationale Politik mit dieser Preisverleihung im Sinn hat - und was nicht. Es kann und will nicht in eine wissenschaftliche Kontroverse eingreifen. Auch in Deutschland haben sich bedeutende Historiker, oft mit der Energie eines ganzen akademischen Lebens, um die Erforschung der Nazizeit und um die politische Aufklärung der Bürger über die komplexe Vorgeschichte des Holocaust große Verdienste erworben. Stellvertretend nenne ich nur Martin Broszat, Hans Mommsen und Eberhard Jäckel sowie unter den Jüngeren Ulrich Herbert, Dietrich Pohl und Thomas Sandkühler. Die Frage ist nicht, wer von den Zeithistorikern die Aufmerksamkeit einer breiten Leserschaft verdient hätte, sondern wie die ungewöhnliche Aufmerksamkeit interessierter Bürger zu bewerten ist, die das Buch von Daniel Goldhagen tatsächlich gefunden hat. Der performative Sinn der Preisverleihung besagt, daß die öffentliche Resonanz, die Buch und Autor in der Bundesrepublik gefunden haben, ebenso verdient wie begrüßenswert ist.
Diese Aussage stößt auf vehementen Widerspruch. Das Buch, so heißt es, befriedige mit einer globalen und einebnenden Darstellung eines komplexen Geschehens das Bedürfnis des Massenpublikums nach vereinfachenden Erklärungen. Mit Stilmitteln einer Ästhetik der Grausamkeit erziele es emotionale Wirkungen, mit obszönen Schilderungen verdunkele es das Urteilsvermögen. Andere Vorwürfe beziehen sich weniger auf den Text als vielmehr auf die Motive der Käufer und Leser. Hier begegnen wir den bekannten Stereotypen von "Gutmenschentum", "negativem Nationalismus" und "Auszug aus der Geschichte". Die Nachkommen der Täter verschafften sich durch die nachträgliche Identifikation mit den Opfern eine kostenlos-selbstgerechte Genugtuung. Sie ergriffen wieder einmal die Gelegenheit, die Loyalität zu eigenen Überlieferungen aufzukündigen und ins schimärisch Postnationale zu flüchten. Ich muß gestehen, daß ich diese aufgeregten Reaktionen nicht verstehe. Sie versuchen, ein Phänomen zu klären, das keiner Erklärung bedarf.
Eine breite Resonanz auf ein solches Buch war trivialerweise zu erwarten. Man muß sich nur klarmachen, wie beides ineinandergreift: Goldhagens analytische Fallstudien zur Judenvernichtung und die Erwartungshaltung eines Publikums, das an der Aufklärung dieses kriminellen Kapitels seiner Geschichte interessiert ist. Goldhagens Untersuchungen sind genau auf die Fragen zugeschnitten, die unsere privaten wie öffentlichen Diskussionen seit einem halben Jahrhundert polarisieren. Seit den Anfängen der Bundesrepublik besteht ein Gegensatz zwischen denen, die den Zivilisationsbruch lieber wie ein Naturereignis aus den Umständen erklären, und denen, die ihn eher verantwortlich handelnden Personen zuschreiben, und zwar nicht nur Hitler und seiner engsten Clique. Heute begegnen sich beide Parteien mit wechselseitigen Motivunterstellungen: Der Diagnose der Verleugnung steht der Vorwurf selbstgerechter Moralisierung gegenüber. Dieser heillose Streit verdeckt die zugrundeliegende Frage: Was bedeutet überhaupt eine retrospektive Zurechnung von Verbrechen, die wir heute zum Zwecke einer ethisch-politischen Selbstverständigung unter Bürgern vornehmen? Goldhagen gibt einen weiteren Impuls zum Nachdenken über den richtigen öffentlichen Gebrauch der Historie.
In Diskursen der Selbstverständigung, die durch Filme, Fernsehserien und Ausstellungen ebenso wie durch historische Darstellungen oder "Affären" angeregt werden, streiten wir uns nicht über kurzfristige Ziele und Politiken, sondern über Formen des erwünschten politischen Zusammenlebens, auch über die Werte, die im politischen Gemeinwesen Vorrang haben sollen. Gleichzeitig geht es darum, in welchen Hinsichten wir uns als Bürger dieser Republik gegenseitig achten können und als wer wir von anderen anerkannt werden möchten. Dafür bildet die nationale Geschichte einen wichtigen Hintergrund. Nationale Überlieferungen und Mentalitäten, die Teil unserer Person geworden sind, reichen nämlich weit hinter die Anfänge dieser Republik zurück. Diese Verbindung aus politischem Selbstverständnis und historischem Bewußtsein bestimmt auch die Perspektive, aus der Goldhagens Buch für uns relevant wird. Weil aus der Mitte unseres Lebenszusammenhanges jenes singuläre Verbrechen hervorgegangen ist, an dem sich erst der Begriff eines "Verbrechens gegen die Menschheit" hat bilden können, stellen sich für die Nachgeborenen, die sich über ihre politische Existenz in diesem Lande klarwerden wollen, wie von selbst die folgenden Fragen: Kann politische Massenkriminalität überhaupt einzelnen Personen oder Personengruppen zur Last gelegt werden? Wer waren gegebenenfalls die verantwortlich Handelnden, und was waren ihre Gründe? Waren normative Rechtfertigungsgründe, soweit sie den Ausschlag gegeben haben sollten, in Kultur und Denkweise verankert?
Es muß unser Selbstverständnis affizieren, wenn Goldhagen einem repräsentativen Kreis von irgendwie doch überzeugten Tätern eine subjektive Rechtfertigung zuschreibt, die ein integraler Bestandteil damals herrschender Grundüberzeugungen gewesen ist: "Die Juden repräsentieren eine Art Riß im deutschen kulturellen Gewebe . . ., einen Riß, an dem alle kulturellen Tabus zerbrachen, wenn die Deutschen sich über die Juden erregten." Vorausgesetzt, daß die jeweils lebenden Generationen in der Art ihres Denkens und Empfindens, in der Gestik des Ausdrucks und in der Weise ihrer Wahrnehmung über ein Gespinst kultureller Fäden mit Lebensform und Denkweise vergangener Generationen verknüpft sind, muß eine solche Behauptung, wenn und soweit sie zutrifft, den naiven Vertrauensvorschuß gegenüber eigenen Traditionen erschüttern. Diese kritische Einstellung gegenüber Eigenem ist es, was Goldhagens Studie fördert - und was die Besorgnis mancher Konservativer auf den Plan ruft.
In diesen Kreisen glaubt man, daß nur fraglose Traditionen und starke Werte ein Volk "zukunftsfähig" machen. Deshalb gerät jeder skeptisch sondierende Rückblick in den Verdacht hemmungsloser Moralisierung. Seit 1989 festigt sich im vereinigten Deutschland eine neue Sorte von vaterländischem Geist, dem die Lernprozesse der letzten Jahrzehnte schon "zu weit" gehen. Am 19. Juni 1948 notierte Carl Schmitt, daß ein "Bußprediger" wie Carl Jaspers kein Interesse verdiene. Das jämmerliche Verdrängungsvokabular jenes unsäglichen "Glossariums", das sich bei jedem selbstkritischen Wort gegen "falsche Bußwilligkeit" aufbäumt, ist später in Weikersheim wieder aufbereitet worden und wirkt heute, im Sog des erfolgreichen Ablenkungsmanövers gegen Political Correctness, weit über den Kreis der Unbelehrbaren hinaus. Auch Andersgesinnte scheinen zu fürchten, daß Goldhagens Studie eine fragwürdige moralische Abrechnung mit den "unwissenden" Zeitgenossen des Holocaust schürt. Gerade an dieser Untersuchung läßt sich jedoch zeigen, daß historische Fragen der subjektiven Zurechnung im aktuellen Zusammenhang einer ethisch-politischen Selbstverständigung einen ganz anderen Stellenwert haben. Ich werde zunächst daran erinnern, wie ein legitimer öffentlicher Gebrauch der Historie überhaupt möglich ist, um dann zu erklären, warum sich Goldhagens Fallstudien für eine von moralistischen Mißverständnissen freie ethisch-politische Selbstverständigung eignen.
I
Die moderne Geschichtsschreibung hat zwei Adressaten, die Zunft der Historiker und das allgemeine Publikum. Eine gute zeithistorische Darstellung soll gleichzeitig den kritischen Maßstäben der Wissenschaft und den Erwartungen einer interessierten Leserschaft gerecht werden. Vom Interesse dieser Leser, die Aufklärung über den eigenen historischen Standort heischen, darf sich freilich der Blick des Historikers nicht dirigieren lassen. Sobald die Sicht des analysierenden Beobachters mit der Perspektive verschmilzt, die die Teilnehmer an Selbstverständigungsdiskursen einnehmen, degeneriert Geschichtswissenschaft zu Geschichtspolitik. Das Bündnis von Historismus und Nationalismus hat sich einst dieser Konfusion verdankt; eine ähnliche Konfusion spiegelt sich heute noch in Tendenzen, den Kalten Krieg mit historiographischen Mitteln fortzusetzen. Es versteht sich von selbst, daß nur integre Wissenschaftler, die in dieser Hinsicht auf der Differenz von Beobachter- und Teilnehmerperspektive beharren, zuverlässige Experten sein können.
Auf historische Experten ist beispielsweise die politische Strafjustiz angewiesen. Wenn es um politische Massenkriminalität geht, behandeln beide, Justiz und Zeitgeschichte, dieselben Zurechnungsfragen. Beide interessieren sich dafür, wer an solchen Verbrechen beteiligt war, ob die eingetretenen Handlungsfolgen eher den Personen oder eher den Umständen zur Last gelegt werden müssen, ob die verstrickten Personen überhaupt anders hätten handeln können, ob sie gegebenenfalls aus normativen Überzeugungen oder aus Klugheitsgründen gehandelt haben, ob ein anderes Verhalten zumutbar war und so weiter. Aber der Strafrichter kann von historischen Gutachten - wie umgekehrt auch der Historiker von den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft - nur profitieren, solange beide dieselben Phänomene aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Die eine Seite ist an der Frage der Vorwerfbarkeit von Handlungen interessiert, die andere Seite an der Aufklärung ihrer Ursachen. Aus der Sicht des Historikers entscheidet die Zurechenbarkeit von Handlungen nicht über Schuld und Unschuld, sondern über die Art der erklärenden Gründe. Wie immer auch die Erklärung aussehen mag - ob die Gründe eher in den Personen oder in den Umständen liegen - als solche kann eine kausale Erklärung den Handelnden weder belasten noch entschuldigen. Erst aus der Perspektive von Beteiligten, die sich vor Gericht oder im Alltag begegnen und voneinander Rechenschaft fordern, verwandeln sich Fragen der Zurechnung in rechtliche - oder auch moralische - Fragen.
Denn auch unter moralischen Gesichtspunkten geht es, allerdings ohne die strikten Verfahrensregeln der Strafprozeßordnung, um die Beurteilung von Recht und Unrecht. Wie für die Zwecke der Justiz, so können historische Kenntnisse im Alltag natürlich auch für moralische Auseinandersetzungen verwendet werden - etwa in der sprichwörtlichen Auseinandersetzung zwischen "Vätern und Söhnen". In beiden Fällen wird historisches Wissen für die Betroffenen in der gleichen Hinsicht relevant. Diese Hinsicht auf Gerechtigkeit unterscheidet sich aber von jenem Aspekt, unter dem sich nachgeborene Generationen einer geschichtlichen Erbschaft vergewissern, die sie als Bürger eines politischen Gemeinwesens so oder so antreten müssen. Auf diese Differenz kommt es mir an. Die erklärenden Zurechnungen des Historikers gewinnen aus der Sicht der ethisch-politischen Selbstverständigung der Bürger eine andere Funktion, als sie in moralischen oder rechtlichen Diskursen haben würden.
Hier geht es nicht primär um Schuld oder Entschuldigung der Vorfahren, sondern um eine kritische Selbstvergewisserung der Nachkommen. Das öffentliche Interesse der später Geborenen, die nicht wissen können, wie sie selbst sich damals verhalten hätten, richtet sich auf ein anderes Ziel als der Eifer moralisch urteilender Zeitgenossen, die sich in demselben Interaktionszusammenhang vorfinden und einander zur Rede stellen. Schmerzliche Enthüllungen über das Verhalten der eigenen Eltern und Großeltern, die ja nur Trauer auslösen könnten, bleiben eine private Angelegenheit zwischen den unmittelbar Beteiligten. Als Bürger nehmen hingegen die Nachfahren ein öffentliches Interesse am dunkelsten Kapitel ihrer nationalen Geschichte im Hinblick auf sich selbst - und im Hinblick auf ihr Verhältnis zu den Opfern oder deren Nachkommen. Dabei zeigen sie nicht auf andere. Sie wollen sich über die kulturelle Matrix eines belastenden Erbes Klarheit verschaffen, um zu erkennen, wofür sie gemeinsam haften und was gegebenenfalls von den Traditionen, die damals einen verhängnisvollen Motivationshintergrund gebildet haben, noch fortwirkt und der Revision bedarf. Aus einem weit verbreiteten individuell schuldhaften Verhalten in der Vergangenheit entsteht das Bewußtsein kollektiver Haftung; mit der Zuschreibung kollektiver Schuld, die schon aus begrifflichen Gründen ein Unding ist, hat das nicht zu tun.
II
Goldhagens Fallstudien, insbesondere die Untersuchungen über Polizeibataillone und Todesmärsche, sollen innerhalb eines bestimmten theoretischen Rahmens Schlüsse von beobachteten Handlungsweisen auf orientierende Deutungsmuster und Mentalitäten erlauben. Die sozialwissenschaftlich angelegten Untersuchungen lesen sich wie nachgestellte Experimente und gehorchen insofern dem Eigensinn autonomer Forschung. Zugleich kommen aber die analytischen Gesichtspunkte, unter denen die verantwortlichen Täter, die Beweggründe ihrer exzeptionellen Handlungen und die zugrundeliegenden kognitiven Muster erfaßt werden, jenem öffentlichen Interesse entgegen, das wir, im Lande der Täter, an einer aufrichtigen, das heißt nichtmoralisierenden Selbstverständigung haben. Gewiß, eine klare Analysestrategie entscheidet noch nicht über die Richtigkeit der Ergebnisse. Aber inzwischen hat eine wohltuend entdramatisierende Auseinandersetzung der Fachleute mit den Details dieser Untersuchungen eingesetzt. Die mit dem Material vertrauten Spezialisten erheben im einzelnen eine Fülle von Einwänden, nehmen aber Goldhagens Ansatz ernst.
Mich besticht das klare Argumentationsmuster. Goldhagen definiert den Kreis von Tätern, den er untersucht, durch die Zugehörigkeit zu Mordinstitutionen und die unmittelbare Teilnahme an Aktionen der Judenvernichtung. Diese Täter operieren gleichsam am Ausgang einer komplexen Geschehenskette. Dadurch erledigen sich Fragen der objektiven Zurechnung, die bei den stärker anonymen, arbeitsteiligen und administrativen Abläufen des organisierten Massenmordes nicht so leicht zu entscheiden sind. Zugleich beantworten sich weitere Fragen - welche Normen verletzt worden sind und ob die Täter Kenntnis davon hatten - durch die Art der Verbrechen von selbst. Die Analyse setzt dann mit der Frage ein, ob die Täter subjektiv zurechenbar gehandelt haben, ob sie also die vorhersehbaren und vermeidbaren Folgen ihres Handelns gekannt und gewollt haben. Goldhagen schließt aus der Logik alltäglicher Situationen innerhalb wie außerhalb des mörderischen "Dienstes" auf den Spielraum, den die Beteiligten für eine reflektierte Stellungnahme zu ihren eigenen Handlungen und Verwicklungen gehabt haben müssen: "Die Täter lebten in einer Welt, in der Nachdenklichkeit, Diskussion und Auseinandersetzung möglich waren."
Sodann prüft Goldhagen Fragen der Zumutbarkeit: Haben nicht die Umstände ein anderes Verhalten unmöglich gemacht? Hier verweist er auf Aktionen, für die sich Freiwillige fanden oder welche die Männer aus eigener Initiative unternahmen; auf Angebote, sich von der Teilnahme an den Massakern freistellen zu lassen; und auf Gelegenheiten, sich in actu den Tötungsaktionen straflos zu entziehen. Offenbar wußten die Männer auch, daß sie sich notfalls versetzen lassen und sogar Befehle ohne Gefahr für Leib und Leben verweigern konnten. Ebensowenig spricht die "überflüssige" Gewalt, also die exzessive Grausamkeit der Mordeinsätze (auf die Goldhagen aus analytischen Gründen eingeht), für eine unentrinnbare Zwangslage. Andere Entschuldigungsgründe wie den sozialpsychologisch wirksamen Druck der Gruppe, die Gewöhnung an staatlich sanktionierte Massenkriminalität oder eine unbewußte Bindung an staatliche Autorität glaubt Goldhagen ausschließen zu können. Der naheliegenden Vermutung, daß dieser Typ von Tätern an die formale Autorität von Vorgesetzten in besonderer Weise fixiert gewesen sein könnte, begegnet Goldhagen mit Beispielen von Opposition und offenem Widerspruch in anderen Fällen, die nichts mit der Ermordung von Juden zu tun hatten. Auch Eigeninteresse scheint nicht überwiegend im Spiel gewesen zu sein. Für Goldhagens weitere Überlegung ist jedenfalls die Annahme wichtig, daß Korruption, Ehrgeiz oder Karriereinteresse nicht ausschlaggebend waren. Eine Bestätigung ist das geradezu bizarre Verhalten der Begleitmannschaften auf den Todesmärschen während der letzten Kriegstage. Wenn aber diese Leute vorsätzlich, ohne drastischen äußeren oder offensichtlichen inneren Zwang und nicht einmal aus Nützlichkeitserwägungen gehandelt haben, drängt sich das Bild von Tätern auf, die kein Unrechtsbewußtsein hatten.
Philosophisch gesehen ist Goldhagens Untersuchung von einem Gedanken inspiriert: Böse ist nicht die schiere Aggression als solche, sondern die, zu der sich der Täter berechtigt glaubt. Das Böse ist das verkehrte Gute. Daß viele Täter ihr mörderisches Handeln für legitim gehalten haben müssen, stützt Goldhagen mit vielen Details - vom fehlenden Bemühen um Geheimhaltung bis zu obszönen Phototerminen. Wer aus Überzeugung an einer Praxis teilnimmt, die nach normalen Maßstäben als verbrecherisch, ja als schlechthin abscheulich gilt, muß aber starke normative Gründe haben, um derart dramatische Ausnahmen zu rechtfertigen. Naheliegenderweise rekurriert Goldhagen auf die Vorstellungen von "dem Juden". Da er die Gründe für die moralisch selektiven Wahrnehmungen aus dem manifesten Verhalten rekonstruieren muß, trägt er Evidenzen für eine unterschiedliche Behandlung der designierten Opfer zusammen. Das antisemitische Syndrom äußert sich darin, daß Juden in vergleichbaren Situationen regelmäßig ein noch schlimmeres Schicksal zu erleiden hatten als Polen, Russen, politische Gefangene und so weiter. Gegenüber Juden verhielten sich die Täter noch bösartiger als gegenüber ihren anderen Opfern. Wer sich heute, anläßlich der Diskussion über das Berliner Holocaust-Denkmal, über den Wunsch der Hinterbliebenen nach einem differenzierenden Eingedenken mokiert, sollte sich daran erinnern, von wem diese "Hierarchie der Opfergruppen" eingerichtet worden ist. Auf diesem Weg gelangt Goldhagen zu der zentralen Behauptung, daß letztlich antisemitische Auffassungen die mörderische Praxis dieser Täter erklären.
Der abschließende Schritt der Argumentation stützt sich auf einen Umstand, der schon durch den Titel der vorbildlichen Untersuchung von Christopher Browning nahegelegt worden war: daß die Täter eben "ganz gewöhnliche Männer" gewesen sind. Goldhagen spitzt diese These auf "ganz gewöhnliche Deutsche" zu. Er belegt anhand der üblichen sozialstatistischen Merkmale, daß die Zusammensetzung des Polizeibataillons 101 für die zeitgenössische männliche Bevölkerung in Deutschland annähernd repräsentativ gewesen ist. Natürlich können die retrospektiv ermittelten Daten nicht ohne weiteres mit Daten der Umfrageforschung gleichgesetzt werden. Deshalb sind erhebliche Qualifikationen angebracht, wenn man dieses Polizeibataillon wie ein repräsentatives Sample behandelt und den Schluß zieht, "daß auch Millionen anderer Deutscher nicht anders gehandelt hätten, wären sie in die entsprechenden Positionen gelangt". In unserem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß ein solcher Schluß nicht zu dem stigmatisierenden Vorwurf verführen darf, die Deutschen seien "ein Volk von Mördern" oder auch nur von "potentiellen Mördern" gewesen. Denn kontrafaktische moralische Vorwürfe sind sinnlos. Face to face können sich moralische Vorhaltungen nur auf faktisches Handeln oder Unterlassen beziehen. Etwas anderes ist Goldhagens kontrafaktische Überlegung, die in einem historischen Zusammenhang den guten Sinn hat, auf die unbestritten große Verbreitung von antisemitischen Dispositionen in der deutschen Bevölkerung jener Zeit hinzuweisen.
III
Die Frage der Verwurzelung des Antisemitismus in der zeitgenössischen deutschen Kultur sprengt die Grenzen der Fallstudien. Goldhagen muß den Blick von der erheblichen Zahl der Täter auf die große Zahl der indirekt Beteiligten erweitern. Die jüdische Bevölkerung ist seit 1933 Schritt für Schritt konsequent aus allen Lebensbereichen der deutschen Gesellschaft ausgeschaltet worden, und dieser Prozeß hat sich in aller Öffentlichkeit vollzogen. Das wäre ohne das stillschweigende Einverständnis breiter Schichten der Bevölkerung nicht möglich gewesen. Im Hinblick auf die Eliten fragt Goldhagen mit Recht: "Wieviele deutsche Kirchenmänner waren in den dreißiger Jahren nicht der Meinung, daß die Juden eine Gefahr seien? . . . Wieviele Generäle . . . wollten Deutschland nicht von den Juden säubern? . . . Wieviele Juristen, wieviele Mediziner, wieviele akademische Berufe hielten den allgegenwärtigen, öffentlichen Antisemitismus mit seinen wahnhaften Zügen für schieren Unsinn? . . . Sicherlich haben nicht alle Kirchenmänner, Generäle, Juristen und andere Führungskräfte die Vernichtung der Juden befürwortet. Einige wollten sie nur deportieren, andere wünschten deren Sterilisierung, wieder andere wollten den Juden ,nur' ihre Grundrechte nehmen. Aber auch solchen Ansichten liegt eine eliminatorische Idealvorstellung zugrunde." Dagegen läßt sich allenfalls einwenden, daß Goldhagen die deutschen Professoren vergessen hat.
Andererseits rechtfertigen diese Tatsachen nicht die Rede von der Judenvernichtung als einem "nationalen Projekt der Deutschen". Goldhagen selbst weist auf das Medium des "gesellschaftlichen Gesprächs" hin, in dem sich die eliminatorischen Absichten artikulieren mußten. Schon die intersubjektive Verfassung und die Dynamik öffentlicher Kommunikation verlangen ein differenziertes Bild. Auch unter den asymmetrischen Bedingungen einer Diktatur gelangen Meinungen nur gegen konkurrierende Meinungen, kognitive Modelle nur gegen andere Modelle zur Herrschaft. Der Streit der Historiker entzündet sich aber vor allem an der polemischen These eines "geraden Wegs nach Auschwitz". Gegen diesen Goldhagen, der den Kredit seiner empirischen Untersuchungen intentionalistisch zu überziehen und daraus einen globalen Erklärungsanspruch abzuleiten scheint, kann man Goldhagen selbst ins Feld führen - den, der sich entschieden gegen monokausale Ansätze wehrt, der sich für ein komparatives Vorgehen stark macht und natürlich weiß, daß man sich für die Erklärung des Holocaust "nicht allein auf den Antisemitismus beschränken (kann), sondern auf zahlreiche weitere Faktoren ebenfalls eingehen (muß)". Wer sich als Nichthistoriker, etwa bei Ian Kershaw, über die Kontroversen auf dem breiten Feld der NS-Forschung informiert, gewinnt ohnehin den Eindruck, daß sich die konkurrierenden Ansätze eher ergänzen als einander ausschließen.
Aber in diesen Dingen steht mir ein fachliches Urteil nicht zu. Was wir aus dem heutigen Anlaß zu beurteilen haben, sind Verdienste, die sich ein amerikanischer, ein jüdischer Historiker um den richtigen Umgang der Deutschen mit einem kriminellen Abschnitt ihrer Geschichte erworben hat. Ich will zum Schluß eine Überlegung aufgreifen, die ein juristischer Kollege, Klaus Günther, allgemein zum öffentlichen Umgang mit der Geschichte politischer Kriminalität angestellt hat. Offenbar hängt es nicht nur von den Tatsachen, sondern auch von unserem Blick auf die Tatsachen ab, wie wir Fragen der Zurechnung entscheiden. Welche Anteile wir im historischen Rückblick den Personen, welche den Umständen zuschreiben, wo wir die Grenze zwischen Freiheit und Zwang, Schuld und Entschuldigung ziehen, hängt auch von einem Vorverständnis ab, mit dem wir an das Geschehen herantreten. Die hermeneutische Bereitschaft, den wahren Umfang von Verantwortung und Mitwissen anzuerkennen, variiert mit unserem Verständnis von Freiheit - wie wir uns als verantwortliche Personen einschätzen und wieviel wir uns selbst als politisch Handelnden zumuten. Mit Fragen der ethisch-politischen Selbstverständigung steht dieses Vorverständnis selbst zur Diskussion. Wie wir Schuld und Unschuld im historischen Rückblick verteilt sehen, spiegelt auch die Normen, nach denen wir uns gegenseitig als Bürger dieser Republik zu achten willens sind. An diesem Diskurs nehmen übrigens die Historiker nicht mehr als Experten, sondern wie wir anderen in der Rolle von Intellektuellen teil.
Hier sehe ich Goldhagens eigentliches Verdienst. Er richtet den Blick nicht auf unterstellte anthropologische Universalien, nicht auf Gesetzmäßigkeiten, denen präsumtiv alle Menschen unterworfen sind. Die mögen, wie die vergleichende Genozidforschung behauptet, auch einen Teil des Unsäglichen erklären. Goldhagens Erklärung bezieht sich jedoch auf spezifische Überlieferungen und Mentalitäten, auf Denk- und Wahrnehmungsweisen eines bestimmten kulturellen Kontextes. Sie bezieht sich nicht auf ein Unveränderliches, in das wir uns zu schicken haben, sondern auf Faktoren, die durch einen Bewußtseinswandel verändert werden können - und die sich inzwischen auch durch politische Aufklärung verändert haben. Der anthropologische Pessimismus, der hierzulande mit einem fatalistischen Historismus im Bunde steht, ist eher Teil des Problems, dessen Lösung er zu liefern vorgibt. Daniel Goldhagen gebührt Dank dafür, daß er uns in einem anderen Blick auf die Vergangenheit bestärkt hat.
- Datum 14.03.1997 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 1997
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