Das Psychotherapeutengesetz droht an Ärzten und Politikern zu scheitern
Es war zwölf Minuten vor Mitternacht, als Ende Juni im Bundestag das Psychotherapeutengesetz in erster Lesung an die Reihe kam. Angesichts der fortgeschrittenen Stunde machte es das Hohe Haus kurz. Die vorbereiteten Reden wurden still zu Protokoll gegeben, die Sache an den Gesundheitsausschuß verwiesen, und schon konnten alle nach Hause gehen. Der Präsident dankte im Namen der Parlamentsdiener.
Die skurrile Szene paßt gut zur grotesken Vorgeschichte. Schon seit zwanzig Jahren mühen sich verschiedene Regierungen und wechselnde Bundestagsbesetzungen vergeblich, den anarchischen Psychomarkt mit einem Gesetz zu regeln. Dabei bestreitet niemand, daß dies angesichts zahlreicher Absurditäten dringend nötig ist.
Wer sich heute einer Psychotherapie unterzieht, tut dies in mehr als zwei Drittel der Fälle bei einer Psychologin oder einem Psychologen. Doch diese Fachleute sind kassenrechtlich bislang nur als Hilfskräfte eines Arztes vorgesehen. Theoretisch muß der Patient erst zu einem Mediziner, meist einem Nervenarzt. Der soll die Therapie dann entweder selbst übernehmen oder sie an einen Psychologen delegieren. Letzterer wirkt bei diesem sogenannten Delegationsverfahren offiziell nur unter der Verantwortung des Arztes.
Die Wirklichkeit sieht anders aus. Viele Psychotherapie-Suchende meiden den Nervenarzt, der sie allzusehr an Psychiatrie erinnert, und gehen gleich zur psychologischen Fachkraft. Die behandelt eigenständig und schickt den Patienten nur noch mal kurz beim Mediziner vorbei, damit rechtlich alles seine Ordnung hat und die Kasse zahlt. "Ich habe von meinem delegierenden Arzt noch nicht einen einzigen Patienten überwiesen bekommen", kommentiert die Feldafinger Psychoanalytikerin Ellen Bruckmayer. Selbst wenn es um die Frage geht, ob die formal unter seiner Regie stattfindende Therapie verlängert werden soll, drückt der Arzt oft nur seinen Stempel auf den Antrag des Psychologen, ohne sich den Patienten anzusehen.
Für die Herrschaft der Ärzte gibt es keinen sachlichen Grund. Die Psychologen beschäftigen sich schon während des Studiums intensiver mit Psychotherapie und absolvieren auch während der Weiterbildung eher mehr Theoriestunden und Behandlungen. Doch später entscheidet ein Arzt über ihre Beschäftigung, "der unmittelbare Konkurrent", wie Hans-Joachim Schwarz als Präsident des Deutschen Psychotherapeutenverbands klagt. Mit dieser Zwangsgemeinschaft haben sich die Berufsgruppen zwar vielerorts einigermaßen arrangiert. Doch seit das Budget sinkt, wird der Verteilungskampf ums Geld auch zunehmend auf dem Rücken der Patienten ausgetragen.
So honoriert die Kassenärztliche Vereinigung in Berlin die Therapiestunde für einen AOK-Patienten nur noch mit 72,70 Mark. Das ist etwa die Hälfte dessen, was ein Therapeut braucht, um seine Praxis zu halten - und was er etwa in Bayern bekommt. Die in Berlin zwischen den einzelnen Medizinergruppen ausgefeilschten Niedrigsätze gehen allerdings auch zu Lasten jener Psychotherapeuten, die eine medizinische Ausbildung absolviert haben.
In anderen Bundesländern attackieren die Ärzte die Psychologen gezielt, wobei die sogenannten Kostenerstatter die leichtesten Opfer abgeben. Ihre juristische Position ist noch prekärer als jene der im Delegationsverfahren tätigen Kollegen. Zwar wird schätzungsweise jeder zweite Therapiesuchende nach dem Prinzip der Kostenerstattung behandelt, doch rechtlich ist dieser Weg überhaupt nicht abgesichert. Die Krankenkassen können Therapiekosten, falls es sich um einen Notfall beziehungsweise um nichtaufschiebbare Maßnahmen handelt, dann erstatten, wenn die anerkannten Ärzte und Psychologen es nicht schaffen, alle Patienten zu versorgen.
- Datum 26.09.1997 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 1997
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