Eine Replik von Constanze Stelzenmüller auf das Plädoyer von Helmut Schmidt für eine Allgemeine Erklärung der Menschenpflichten.
Die gefährlichen achtzehn Gebote
Ohne Schranken zerstört die Freiheit sich selbst; deshalb ist es notwendig, Rechte und Verantwortlichkeiten stets in der Balance zu halten. Mit dieser Begründung hatte eine Gruppe ehemaliger Staats- und Regierungschefs, die der Menschheit am Vorabend der Jahrtausendwende den Puls fühlen wollte, den Entwurf einer Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten vorgelegt. Helmut Schmidt, in seiner Eigenschaft als Ehrenvorsitzender des InterAction Council, hat ihn in der vorigen Ausgabe der ZEIT vorgestellt. Das Papier hat vor allem in Südostasien ein enthusiastisches Echo gefunden.
Form und Zeitpunkt des Projekts sind mit Bedacht gewählt. Der Pflichtenkodex ist formuliert wie ein UN-Beschluß, mit Präambel und neunzehn Artikeln. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen möge ihn im Herbst 1998, so wünscht es sich der IAC, als Resolution verabschieden - kurz vor dem fünfzigsten Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember. Helmut Schmidt erklärt dazu, der Kodex sei nur - wie die Menschenrechtserklärung von 1948 - ein ethischer Appell. Wie aber später viele Schutznormen auf dem "moralischen Boden" der Menschenrechtserklärung gewachsen seien, so seien "in vergleichbarer Weise spätere rechtliche oder politische Auswirkungen zu erhoffen". Der Entwurf ist also die Blaupause für einen rechtlich verbindlichen Pflichtenkanon mit weltweitem Geltungsanspruch, der denselben normativen Rang genießen soll wie die Menschenrechte.
Es ist anzuerkennen, daß dieser Kodex von einer ernsthaften Sorge getragen wird. Aber er ist nicht geeignet, die ersehnte Balance zwischen Freiheit und Verantwortung herzustellen. Und er könnte zum Einfallstor für alle autoritären Regime werden, die Menschenrechte relativieren, die Gemeinschaftsmoral zur Norm erheben und den Bürger bis in die privateste Ecke seines Lebens in die Pflicht nehmen wollen.
Warum braucht die Welt eine Pflichtenerklärung? Weil - so heißt es in der Präambel des IAC-Entwurfs - "das exklusive Bestehen auf Rechten Konflikt, Spaltung und endlosen Streit zur Folge haben und die Vernachlässigung der Menschenpflichten zu Gesetzlosigkeit und Chaos führen kann". Helmut Schmidt spannt einen dramatischen Bogen vom "Gerangel der Interessenhaufen" in Deutschland über die Globalisierung bis hin zum "clash of civilizations … la Samuel Huntington".
Gewiß, die Globalisierung von Waren, Dienstleistungen und Informationen hat die Einfluß- und Kontrollmöglichkeiten des Staates eingeschränkt. Es ist nicht leicht, der grenzüberschreitenden Marodeure aller Arten Herr zu werden, ob Mafiabanden, Söldnertrupps oder umweltzerstörende Multis. Aber diese Bedrohung wird gewaltig übertrieben. Die Mehrzahl der Kriege findet heute nicht zwischen Staaten, sondern innerhalb staatlicher Grenzen statt; und oft sind es die eigene Armee, die eigene Polizei, die Verbrechen an ihren Bürgern begehen. Huntingtons These endlich ist von der Wirklichkeit längst widerlegt: Bei gewalttätigen Konflikten konkurrieren in aller Regel handfeste Interessen, nicht Heilslehren oder Menschenrechtsdoktrinen.
Gerade dort aber ortet der IAC die Wurzel des Übels. Besonders deutlich wird dies in der englischen Originalversion des Aufrufs, wo es über die Erklärung von 1948 heißt: "Die Tatsache, daß eine Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statt einer Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten verfaßt wurde, spiegelt zweifellos den philosophischen und kulturellen Hintergrund der Verfasser des Dokuments wider, welche bekanntlich die westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkriegs repräsentieren." Helmut Schmidt sieht immerhin in der Menschenrechtserklärung einen "notwendigen sittlichen Imperativ". Aber den hält er für gefährdet durch eine selektive Instrumentalisierung des "Stichworts ,Human Rights'", das "von einigen westlichen Politikern, zumal in den USA, als Kampfbegriff und als aggressives Instrument der außenpolitischen Pression benutzt" werde. Ernsthaft begründet sei der in Asien zu hörende Vorwurf, "das Grundrechtskonzept vernachlässige oder verkenne gar die Notwendigkeit von Tugenden und von Pflichten gegenüber der Familie, der Gemeinde, der Gesellschaft oder dem Staat".
Diese Darstellung ist ihrerseits nicht ohne Lücken. Die Menschenrechtserklärung von 1948 unterzeichneten alle bis auf acht der damals 56 UN-Mitglieder; sechs sozialistische Staaten, Saudi-Arabien und Südafrika enthielten sich. Als Beschluß der Generalversammlung war sie rechtlich nicht verbindlich, aber sie entfaltete doch eine starke moralische und politische Wirkung, und sie ist seither in einer Vielzahl von Rechtsakten bekräftigt worden (siehe Kasten). Die Schlußerklärung der Wiener Menschenrechtskonferenz von 1993 mit ihrem klaren Bekenntnis zum Universalismus der Menschenrechte wurde von allen 171 Teilnehmerstaaten unterschrieben - auch von so erbitterten Widersachern wie Indonesien und China.
- Datum 10.10.1997 - 14:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 1997
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