Wer darf vergessen werden? Das Holocaust-Mahnmal hierarchisiert die OpferSeite 3/3

Stellen wir uns erst einmal der Herausforderung, für jede der von der SS kategorisierten Opfergruppen eigene Denkmäler zu errichten, so gibt es keinen zwingenden Grund, die als slawische Untermenschen umgebrachten Menschen der Vergessenheit auszusetzen. Rein numerisch übersteigen deren Zahl bei weitem die der Juden und anderer Gruppen. Rund drei Millionen nichtjüdische Polen kamen gewaltsam um. Und vollends der Erinnerung entzogen blieben jene dreieinhalb Millionen Russen, die sich eingedenk der guten Behandlung im Ersten Weltkrieg den Deutschen ergeben hatten. Die Wehrmacht ließ sie verhungern; die Überlebenden, vierzig Prozent der Gefangenen (von den Deutschen in russischer Gefangenschaft überlebten sechzig Prozent), wurden als Deserteure, als Vaterlandsverräter und als Augenzeugen des Kapitalismus auf seiner höchsten Stufe nach Sibirien transportiert. Und die Überlebenden der Überlebenden blieben weiterhin tabuiert. Sollen auch wir sie vergessen?

Ferner kann nicht jene unmäßig hohe Zahl an Geiselerschießungen vergessen werden, die im Osten, Süden und Westen Europas, dort mehr, hier weniger, bis zur Vernichtung ganzer Ortschaften - samt Frauen und Kindern - ausgedehnt wurden. Weder moralisch noch politisch gibt es irgendeinen Grund, diese Millionen Toten, die demselben Terrorsystem zum Opfer gefallen sind wie die Juden, aus unserem Denkmal auszusparen. Daraus folgt die dritte Möglichkeit: daß wir nur ein einziges Denkmal errichten dürfen, ein Mal, das an alle Ermordeten und Beseitigten gemeinsam erinnert. Dann bleibt keiner der von uns ermordeten unschuldigen Menschen aus der mahnenden Erinnerung des Täter-Mals ausgeschlossen. Dies ist die wirkliche geschichtliche Folgelast, die wir als Deutsche auf uns zu nehmen haben.

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Die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland besteht darin, Menschenwürde und Menschenrechte zu wahren. Diese Verpflichtung folgt aus dem Terrorsystem der nationalsozialistischen Zeit. Und dafür müssen wir einstehen. Sühne zu leisten, finanziell, ist möglich, solange noch Überlebende darauf warten müssen. Vergebung zu finden, im religiösen Sinn, ist im säkularen Staat unmöglich. Aber die Erinnerung an die Verbrechen in unser Wissen und Verhalten einzubinden, dies bleibt eine Aufgabe unseres Gemeinwesens. Dazu gehört Mut. Deshalb steht der Bundestag, der sich bisher aus dem Denkmalsstreit herausgehalten hat, in der Pflicht. Ist die heftige, aber faire Debatte um die Verjährungsfrist der NS-Verbrechen schon so sehr vergessen, daß die politische Konsequenz, ein den Verbrechen angemessenes Denkmal zu errichten, der souveränen Verfügung des Bundestags entglitten ist? Wenn sich die Legislative entschließt, die repräsentative Aufgabe an sich zu ziehen, eine zentrale Berliner Gedenkstätte für alle Getöteten und Ermordeten unseres ehemaligen Terrorsystems zu errichten, dann wird sich erweisen, daß alle Fragen nach dem rechten Ort, der rechten Zeit und nach den Finanzen lösbar und entscheidbar sind. Es kommt darauf an, die richtigen Fragen zu stellen. Für die richtigen Antworten ist es dann nicht zu spät.

 
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