Kinderschänder im Netz

Pornoscanner filzen Festplatten automatisch nach verbotenen Bildern

Ende November fand die Münchener Kriminalpolizei auf dem Computer eines dreißigjährigen Graphikdesigners eine umfangreiche Kinderpornographiesammlung: Weit über tausend Bild- und sechzehn Filmdateien wurden sichergestellt, außerdem dreizehn einschlägige Videokassetten. Der Graphiker war kein Einzeltäter, sondern Mitglied des sogenannten "Lolita-Clubs", der über einen belgischen Provider Kinderpornographie tauscht. Zugleich durchsuchten Interpol-Beamte die Wohnungen von 54 Beschuldigten in neunzehn Staaten, darunter Australien, Brasilien, die USA, England, Estland, Finnland, Schweden, Katar, Mexiko und Rußland. In allen Fällen fand die Polizei umfangreiche Beweismittel.

Kinderpornographie im Internet ist kein Randphänomen. Es geht auch nicht nur um Bilder nackter Kinder, die die Phantasie des Betrachters anregen: Fast immer wurde bei der Herstellung der Bilder ein Kind sexuell mißbraucht. Die Anonymität im Internet wiegt viele Täter in Sicherheit. Über das Netz nehmen sie Kontakt mit Gleichgesinnten auf und suchen nach Abnehmern für ihr Material. In den von Kindern und Jugendlichen frequentierten Chatrooms stöbern sie nach neuen Opfern. Die Statistik des Bundeskriminalamtes (BKA) verzeichnete im vergangenen Jahr 663 Fälle - einen Anstieg um sechzig Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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Die Rechtslage ist im Falle von Kinderpornographie eindeutig: Strafbar macht sich bereits, wer solche Bilder oder Filme "vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist" - ein Motiv muß im Einzelfall nicht nachgewiesen werden. Da dies dem Informations- und Kommunikationsdienstegesetz gemäß auch für Daten gilt, ist das Herunterladen kinderpornographischen Materials aus dem Netz rechtswidrig - auch wenn nur Bilder einer japanischen Homepage auf einem deutschen Bildschirm angezeigt werden. Was viele Nutzer nicht ahnen: Selbst wenn man sofort weiterklickt, kann sich der illegale Datensatz noch nach Tagen auf der Festplatte befinden - im Falle einer Durchsuchung ein eindeutiger Tatbestand.

Schon darum empfiehlt die Polizei Surfern, die zufällig auf eine illegale Seite stoßen oder per E-Mail einschlägiges Material erhalten, sofort Anzeige zu erstatten. Wer aus irgendeinem Grund auf der Mail-Liste eines Täters geführt wird, kann im Zuge der Ermittlungen in das Visier der Fahnder geraten - und schon stehen die Polizisten vor der Tür.

Die Beamten in den Computerdiensten der deutschen Landeskriminalämter sind fast täglich mit der Suche nach Kinderpornographie beschäftigt. Inzwischen wurde sogar eine spezielle Fahndungssoftware entwickelt, die mittlerweile auch kommerziell vertrieben und Internet-Providern zur Anschaffung empfohlen wird. Ein Informatiker des hessischen LKA hatte in seiner Freizeit ein Programm entwickelt, das automatisch tier- und kinderpornographische Bilder auf Festplatten identifizieren kann. Es nutzt die Tatsache aus, daß der größte Teil des verbreiteten Materials aus Bildern besteht, die Fahnder auf ihrer Suche im Internet und auf beschlagnahmten Festplatten schon einmal gefunden haben. Mit Hilfe einer ständig aktualisierten LKA-Datenbank lassen sich Tausende dieser Bilder eindeutig identifizieren, und zwar unabhängig vom Datenformat. Die illegalen Dateien selbst müssen dazu nicht gespeichert werden; ein erheblich reduzierter digitaler Code genügt, um in kurzer Zeit große Datenbestände automatisch nach den Bildern abzusuchen.

Dieses Programm bringt Internet-Provider in Bedrängnis, die argumentieren, daß sie nur die Infrastruktur bereitstellen und es ihnen nicht zuzumuten sei, die Inhalte des Datenverkehrs ihrer Kunden zu überprüfen. Die neue Filtersoftware für kinderpornographische Bilder macht nun eine automatische Überwachung möglich. Schon wirbt die Firma Compass, die das Programm in einer Windows-Version unter dem Namen Perkeo filescan vertreibt, mit der Angst vor einer Hausdurchsuchung. Auf den Web-Servern der Stadt Wiesbaden und des Jugendschutznetzes wird Perkeo bereits eingesetzt.

Ob Provider zu solchen Vorsichtsmaßnahmen verpflichtet werden können, ist umstritten. Zwar muß der Betreiber eines Servers nach dem Teledienstegesetz rechtswidrige Inhalte von Newsgroups löschen und den Zugang zu illegalen Web-Sites sperren - aber erst auf Verlangen der Strafverfolgungsbehörden oder wenn er davon "Kenntnis erlangt", und auch nur, soweit dies "technisch zumutbar" ist. Mit der neuen LKA-Software können die Rechenzentren nun mit geringem Aufwand ihre Festplatten von Schmuddelkram reinigen und bei der zuständigen Polizeidienststelle Anzeige erstatten.

Doch die Provider sind uneins in der Frage, ob man den Pornoscanner einsetzen sollte. Michael Schneider, Jurist der Provider-Lobby eco, hält die Idee für "abwegig". Betreiber der Server sollten "nicht zu Hilfsbeamten werden". Doch in der Online-Szene hat ein Meinungsumschwung stattgefunden: Bis vor kurzem galt der Verweis auf Kinderpornographie noch als Vorwand derjenigen, die Freiheiten im Netz einschränken und Provider in die Überwachung des Datenverkehrs einbinden wollten. Inzwischen haben altgediente Hacker, entsetzt vom Ausmaß des Kindesmißbrauchs, die Organisation Ethical Hackers against Pedophilia gegründet. Sie durchforsten das Internet nach Schlupflöchern, knacken paßwortgeschützte Chatrooms, legen ganze Server lahm und geben FBI und Zollbehörden Tips. Und sie sind nicht die einzigen: Im Netz bilden sich immer neue Gruppen, die "Cyber Angels" oder "internet watch" heißen und als selbsternannte Sheriffs im Netz für Sauberkeit sorgen wollen.

Auf großes Interesse stieß der hessische Pornoscanner bei internationalen Polizeiorganisationen, als er anläßlich der Arbeitstagung "Crime against Minors" im November vergangenen Jahres in Budapest unter anderem dem FBI, Interpol und Scotland Yard vorgestellt wurde. Die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolger wird angesichts des grenzenlosen Datenraums immer wichtiger. Lange Zeit mußten die deutschen Polizisten die meisten Verfahren einstellen, weil die Beschuldigten sich im Ausland aufhielten, gewöhnlich in den USA. Inzwischen übergeben sie solche Fälle sofort an ausländische Behörden. Und die Zusammenarbeit zeitigt erste Erfolge, wie das Aufdecken des "Lolita-Clubs" zeigt. Weitere Informationen über den Kampf gegen Kinderpornographie im Internet finden Sie unter http://www.zeit.de/links/

 
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