Ein bißchen Volksverhetzung

Das wahre Gesicht des Gesinnungstäters und Geschäftsmannes Gerhard Frey

Im Gespräch mit der ZEIT präsentierte sich Gerhard Frey als altmodisch-bodenständiger Biedermann. Die Wirklichkeit weist den Vorsitzenden der Deutschen Volksunion (DVU) als Rechtsextremisten aus, der Politik stets mit Geschäftemacherei verbindet. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz unternimmt Frey "eindeutige Angriffe gegen wesentliche Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung". Eine aktuelle Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung sieht die DVU geprägt von "Ausländerfeindlichkeit, Rassismus, einem dumpfen, völkischen Nationalismus und Geschichtsrevisionismus".

Der Erfolg bei den Wahlen von Sachsen-Anhalt mit 12,9 Prozent der Stimmen hat den Sohn einer reichen Kaufmannsfamilie siegessicher gestimmt. Frey hat seine Partei- und Unternehmenszentrale im München-Pasing zu einer Maschine für Machteroberung gemacht. Von hier aus steuert der DVU-Führer Landesparlamentarier und hörige Parteimitglieder, der Verfassungsschutz berichtet von 15000. Von hier aus verwaltet der Multimillionär Privatvermögen und Immobilienbesitz, die zusammen auf bis zu 500 Millionen Mark geschätzt werden. Von hier aus steuert der Geschäftsmann sein braunes Verlagsimperium.

Anlehnung an die Naziideologie suchte Frey schon, als er die "Deutsche Volksunion" 1971 als Verein gründete, um unzufriedene NPD-Mitglieder aufzufangen. Das "Aktionsprogramm" glich in einigen Passagen fast aufs Wort dem Programm der NSDAP von 1920. Zur Partei machte er die DVU erst 1987. Bei den Europawahlen 1989 setzte Frey erstmals mit Millionenaufwand seine Kampagnenmaschinerie in Gang, die inzwischen zum Markenzeichen der DVU geworden ist: Postwurfsendungen, ein Blitzkrieg gegen die Briefkästen, dazu Plakate und Werbespots mit Hetzparolen wie "Kriminelle Ausländer raus!" oder "Protest bei der Wahl gegen Schweinereien von oben". So sollen orientierungslose Modernisierungsverlierer geködert werden. Erste Erfolge erzielte Frey, als die DVU 1991 in Bremen und im folgenden Jahr in Schleswig-Holstein in die Parlamente einzog.

Aufsehen erregte die DVU in Norddeutschland vor allem, weil schon bald die Behörden wegen Betrugs und Zweckentfremdung von Fraktionsgeldern ermittelten. So stellte etwa der Bremer Staatsgerichtshof fest, daß mehrere hunderttausend Mark der steuerfinanzierten Hilfe zur Parteiarbeit in Freys Kassen landeten, da die Parlamentarier in seinen Zeitungen überteuerte Anzeigen schalteten und Freiexemplare seiner Blätter und Bücher aufkauften. Ähnliches geschah in Schleswig-Holstein. Der DVU-Fraktionsvorsitzende in Kiel, Ingo Stawitz, warf dem Parteichef später vor, einzig "an Geld und nicht an einer Politik für die deutsche Sache interessiert zu sein". Bei der Bundes-DVU gebe es Verstöße gegen das Parteiengesetz, so das Referat Parteienfinanzierung bei der Bundestagsverwaltung. Erst im Juni belegte sie die Partei mit einer Strafe von über einer halben Million Mark, weil diese eine Großspende falsch ausgewiesen hatte.

Die Partei ist derzeit mit rund acht Millionen Mark bei Frey verschuldet. Diese Abhängigkeit garantiert, daß die DVU eine Phantompartei bleibt, gewissermaßen im Privatbesitz ihres Chefs. Innere Demokratie wird im Keim erstickt, Freys Führerprinzip nicht in Frage gestellt. Ehemalige Mitglieder berichten, daß der Chef der DVU in die Partei nur aufnehme, wer jung, nicht intellektuell und ohne politische Erfahrung sei. Frey freut sich auf auf die Zeit nach den Wahlen zum Bundestag und dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Die staatliche Wahlkampfkostenerstattung dürfte einen Großteil der Parteischulden tilgen.

Der Rechtsextremist rühmt sich, höchste Gerichte hätten ihm wiederholt juristische Persilscheine ausgestellt. So scheiterte die Bundesregierung 1974 vor dem Bundesverfassungsgericht damit, die Deutsche National-Zeitung aufgrund der Überschrift "Verbrecherstaat Israel will uns Moral lehren" zu verbieten. Im Streit mit Bayerns Innenministerium um seinen Waffenschein bescheinigte ihm das Verwaltungsgericht des Freistaats 1995, er bewege sich "im Rahmen des rechtlich Zulässigen".

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  • Von Wolfgang Proissl
  • Datum
  • Quelle (c) DIE ZEIT 1998
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