Aussicht auf Reform

Die Juristenausbildung ist veraltet. Jetzt wurde in Hamburg ein neues Konzept vorgestellt

Wenn im Herbst die Universitäten ihre Pforten für eine neue Generation von Rechtsstudenten öffnen, wird sich das immer gleiche Chaos einstellen: überfüllte Hörsäle, beklemmende Enge in den Seminarräumen, Kampf um die Lehrbücher in den Bibliotheken, frustrierte Professoren und Studenten.

Die ersten Warnungen vor einer "Juristenschwemme" wurden bereits Anfang der siebziger Jahre ausgestoßen. Seitdem hat sich die Zahl der Jurastudenten verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr entschieden sich über 20000 Abiturienten für das Fach Rechtswissenschaft. Rund 150000 berufstätigen Juristen stehen heute ebenso viele in der Ausbildung gegenüber.

Womit wir beim dritten Problem wären: Die gesamte Ausbildung - in ihren Grundzügen bereits 200 Jahre alt - ist nicht mehr zeitgemäß. An ihrem Ende steht der "Einheitsjurist", der die "Befähigung zum Richteramt" erworben hat. Alle angehenden Juristen verbringen deshalb durchschnittlich mehr als die Hälfte ihrer Referendarzeit bei den Gerichten, obwohl Justiz und Verwaltung allenfalls jeden 20. Absolventen übernehmen. 80 Prozent dagegen ziehen sich eine Anwaltsrobe über. Zwischen 1985 und 1996 hat sich die Zahl der Advokaten fast verdoppelt - auf rund 81000. Jährlich kommen weitere 6500 Anwälte dazu.

Es ist also höchste Zeit, radikal umzusteuern. Die Einsicht ist längst da, und auch der Deutsche Juristentag wird Anfang nächster Woche in Bremen wieder einmal über eine Reform der Juristenausbildung debattieren. Allerdings litten fast alle Vorschläge bislang unter einem Mangel: sie waren von berufsständischen Interessen geprägt. Seit kurzem jedoch macht eine neue Empfehlung die Runde. Sie kommt aus Hamburg, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts, und ist das Ergebnis eines Runden Tisches.

Zum erstenmal haben alle Beteiligten zusammengesessen und über ein Jahr lang beraten: die Vertreter der juristischen Fakultäten, der Anwalts-, der Notar- und der Handelskammer, des Anwalt- und des Richtervereins, der Justizbehörde, des Prüfungs- und des Personalamts, des Ausbildungsausschusses sowie des Personalrats der Referendare. Herausgekommen ist in diesem Sommer ein wirklich zukunftsweisender Vorschlag für eine neue Juristenausbildung. Festgehalten wird lediglich an der zweistufigen Ausbildung (Universitätsstudium und anschließende Referendarzeit) sowie an der Bezeichnung "Einheitsjurist". Ansonsten bleibt nichts beim alten.

Die Hamburger Autoren entschieden sich gegen Hochschuleingangsprüfungen und gegen den Numerus clausus als Schleusen für die Zulassung zum Studium; sie empfehlen eine andere Form der Auswahl. Jeder, der will, soll nach wie vor Rechtswissenschaft studieren dürfen. Allerdings muß er nach kurzer Zeit nachweisen, daß er auch dafür geeignet ist. Das Studium gliedert sich deshalb in ein viersemestriges Grund- und ein anschließendes viersemestriges Hauptstudium. Nur derjenige darf aufsteigen, der im Grundstudium die erforderlichen Leistungen erbracht hat. Das heißt, er muß die entsprechenden Klausuren, Hausarbeiten und Seminarscheine unter Examensbedingungen mit Erfolg absolvieren. Wer durchfällt, muß gehen.

Im Hauptstudium wird der Lehrstoff dann vertieft, und die Studenten können je nach Interesse eigene Schwerpunkte bilden: zum Beispiel im Wirtschafts- oder Europarecht, im Strafrecht, in der Kriminologie, im Umwelt- oder Medienrecht. Rechtsanwälte, Richter, Verwaltungsbeamte, Justitiare und Staatsanwälte sollen regelmäßig unterrichten, und in mehrmonatigen Berufspraktika sollen die Studenten, wie es in dem Hamburger Vorschlag so schön heißt, "die Lebenswirklichkeit kennenlernen".

Entscheidend für die Stärkung des Wettbewerbs aber ist, daß nach dem Hamburger Plan allein die Universitäten, sprich: die Professoren für das Examen zuständig und verantwortlich sein sollen. Das gegenwärtige Dilemma besteht ja darin, daß die Universität zwar lehrt, aber der Staat prüft. Ausbildungs- und Examensstoff stimmen selten überein - ein Grund, warum mindestens zwei Drittel der Rechtsstudenten seit jeher für viel Geld zu einem privaten Repetitor rennen. Der soll die Wissenslücken schließen, die das fehlgeplante Ausbildungssystem gerissen hat.

Und noch eine wesentliche Neuerung ist geplant: Wer das Universitätsexamen besteht, erhält einen Magistertitel und darf sich offiziell Jurist nennen. Auch das ist sinnvoll. Denn gegenwärtig berechtigt das Erste Staatsexamen zu nichts anderem als zum Eintritt in das Referendariat. Mit einem juristischen Magistertitel aber könnten die Absolventen bereits in das Berufsleben einsteigen, zum Beispiel bei einer Versicherung oder einer Personalabteilung. In unseren europäischen Nachbarländern ist dies seit langem üblich.

Wer "Volljurist" werden will, muß allerdings auch nach dem Hamburger Plan eine zweijährige Referendarzeit absolvieren und an deren Ende eine weitere Prüfung ablegen, die "zum Richteramt" befähigt. Der "Einheitsjurist", so die Autoren, habe sich durchaus bewährt, auch im europäischen Vergleich. Allerdings wäre die Ausbildung längst nicht mehr so justizlastig, fast zwei Drittel der Zeit dürfte der Referendar seinen Berufsinteressen widmen. Dies müßte eigentlich auch die Wirtschaft und die Anwaltschaft zufriedenstellen.

Der Hamburger Vorschlag ist vielversprechend, doch die Mühlen des traditionell konservativen Juristenstandes mahlen langsam. Vielleicht einigen sich die 16 Bundesländer - wie sie es schon einmal vor über 25 Jahren getan haben - wenigstens auf eine Experimentierklausel; dann könnten reformwillige Länder vorpreschen und ein Beispiel geben.

 
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