Jung und Alt gerecht werden

ZEIT-Gespräch mit dem Rentenexperten Bert Rürup über die Bausteine einer neuen Altersversorgung

DIE ZEIT: Die Rentenreform 1999 wird in wesentlichen Teilen ausgesetzt. Was bedeutet das für die Beiträge?

BERT RÜRUP: Die Aussetzung wird bis Ende 2000 etwa 4,3 Milliarden Mark kosten. Die Regierung gewinnt dadurch Zeit, um die geplante große Strukturreform zu konzipieren. Für die Übergangszeit ist meines Erachtens eine Zwischenfinanzierung von circa 0,2 Prozentpunkten des Beitrages nötig. Diese Zwischenfinanzierung darf aber keine reine Geldbeschaffungsaktion sein, um die entstehenden Löcher zu stopfen. Sie sollte vielmehr schon in die künftige Strukturreform eingepaßt sein. Eins ist aber ganz sicher, eine Beitragserhöhung kann sich diese Regierung gewiß nicht erlauben.

RÜRUP: Zunächst könnte man die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die jemand neben seinem regulären Job hat, versicherungspflichtig machen. Dadurch entstehen bei der Rentenversicherung - über die geringen Rentenansprüche hinaus - keine zusätzlichen Kosten. Die teuren Risiken wie etwa die Rehabilitation sind in diesen Fällen bereits durch das reguläre Arbeitsverhältnis abgesichert. Problematisch wäre es, wenn alle geringfügig Beschäftigten einbezogen würden. Denn das wäre langfristig ein ganz schlechtes Geschäft für die Rentenversicherung. Und aus einer Beitragspflicht ausschließlich Rentenansprüche entstehen zu lassen, wie im Arbeitsministerium überlegt wird, hielte ich für höchst problematisch. Das wäre dann reines Abkassieren. Als Sozialversicherung dient die Rentenversicherung zum Schutz gegen die Einkommensrisiken, die aus Alter, Invalidität, Rehabilitationsbedürftigkeit und dem Tod des Hauptverdieners resultieren. Eher könnte man die Finanzierung der Kindererziehungszeiten ändern, die derzeit durch den Bundeszuschuß pauschal mit etwa sieben Milliarden Mark abgedeckt werden. Besser wäre, der Bund übernähme direkt Beiträge für Kindererziehungszeiten.

ZEIT: Reicht das zur Überbrückung der Finanzierungslücke aus?

RÜRUP: Sehr wohl. Etwa anderthalb Milliarden Mark würde die Einbeziehung der im Nebenerwerb geringfügig Beschäftigten bringen. Aber 14 Milliarden Mark netto, das heißt nach Abzug der Pauschalerstattung für die Kindererziehungszeiten, würde deren staatliche Beitragsfinanzierung zusätzlich in die Rentenkassen fließen lassen. Daß das in der jetzigen Situation vom Bund nicht in vollem Umfang finanziert werden kann, ist selbstverständlich. Aber der Bund muß etwaig fehlendes Geld für die Zwischenfinanzierung bereitstellen, bis die geplante Strukturreform umgesetzt ist. Vor einer überstürzten Einbeziehung der Scheinselbständigen warne ich allerdings.

ZEIT: Wo sehen Sie da das Problem?

RÜRUP: Eine Prozeßlawine wäre die Folge. Die Prozesse kann man sich sparen. Alle dauerhaft Erwerbstätigen - egal ob selbstänig, scheinselbständig oder abhängig beschäftigt - müssen im Zuge der Strukturreform in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Dabei können die berufsständischen Versorgungswerke durchaus erhalten bleiben. Nur, eine solche Ausweitung macht unser Rentensystem immun gegen Veränderungen in der Arbeitswelt, nicht aber gegen die Folgen der Alterung der Gesellschaft.

RÜRUP: Ich hoffe nicht. Die steigende Lebenserwartung der Rentner kostet die Beitragszahler pro Jahr etwa 3,6 Milliarden Mark. Das nenne ich Transfergewinn für die Rentner. Da setzt mein Demographiefaktor an. Er ist ein Versuch, wenigstens einen Teil dises Transfergewinns an die Beitragszahler in Form von Beitragsentlastungen zurückzugeben.

ZEIT: Welche Wirkung hat der Faktor?

RÜRUP: Wenn eine Gesellschaft altert, ist das immer mit Kosten verbunden, die man nicht wegreformieren kann. Was man versuchen kann: sie ökonomisch sinnvoll und sozial gerecht zu verteilen. Bei der gegenwärtigen Rentenformel schiebt man alles auf die Jungen, sowohl die steigende Lebenserwartung als auch das ab 2010 relevant werdende Geburtendefizit. Die Solidarität der Generationen kann aber keine Einbahnstraße sein. Deshalb möchte ich den Transfergewinn zumindest teilweise an die Aktiven zurückgeben.

ZEIT: Wächst damit aber nicht die Gefahr der Armut im Alter, gerade für die heute Jungen?

RÜRUP: Das hängt davon ab, wie ich den Faktor ausgestalte. Der ausgesetzte Faktor der Blümschen Reform reduziert die Rentenerhöhung prozentual für alle Rentner im gleichen Maße - unabhängig von der Rentenhöhe. Das muß nicht so sein. Man könnte sich auch einen Faktor vorstellen, der die kleinen Renten unberührt läßt und erst von einer bestimmten Rentenhöhe an - gegebenenfalls progressiv - greift. Auch mit einer solchen verteilungsgerechten demographischen Komponente könnte man ähnlich viel sparen.

ZEIT: Die Gefahr einer steigenden Altersarmut infolge unsteter Erwerbsbiographien ist damit aber nicht gebannt.

RÜRUP: Das stimmt. Diese Gefahr gibt es bei jedem Rentenniveau. Deshalb bin ich der Meinung, daß ein moderneres Alterssicherungssystem gleichermaßen zwei Ziele verfolgen muß: Sicherung des Lebensstandards durch einkommensbezogene Beiträge zum einen; zum anderen Armutsvermeidung, die bisher auch im Alter auf die Sozialhilfe abgewälzt wird.

ZEIT: Was heißt das?

RÜRUP: Wir sollten eine Mindestrente in unser System einbauen, für alle langjährig Versicherten. Die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung soll sich lohnen. Die Mindestrente sollte bei etwa 45 Prozent des durchschnittlichen Nettoarbeitslohns liegen und damit leicht über der Sozialhilfe.

RÜRUP: Der Rentenanteil, der nicht durch eigene Beiträge gedeckt ist, muß über Steuern finanziert werden. Selbstverständlich muß eine solche Mindestrente aber bedarfsorientiert sein; und darf nur dem zustehen, der keine sonstigen ausreichenden Einkommen hat.

ZEIT: Werden Sie Ihren Vorschlag zur Mindestrente beim neuen Sozialminister Walter Riester einbringen?

RÜRUP: Ganz sicher. Minister Riester hat mich gebeten, bei der geplanten Strukturreform mitzuarbeiten. Diese Reform wird vier Probleme lösen müssen: Sie muß das System intergenerativ gerechter und billiger machen; sie darf nicht ausschließlich auf Lohn- und Gehaltseinkommen ausgerichtet sein, sondern auf Formen von Erwerbsarbeit. Sie muß zudem die Hinterbliebenenversorgung neu ordnen und Armut vermeiden.

ZEIT: Welche Lösung favorisieren Sie für die Hinterbliebenenversorgung?

RÜRUP: Das Rentensplitting nach dem Todesfall eines Partners. Jeder soll, solange er lebt, seine eigene Rente bekommen. Stirbt ein Partner, werden die gemeinsamen Ansprüche addiert und hälftig geteilt, analog zum Scheidungsfall. Heute bekommt der Hinterbliebene seine eigene Rente und 60 Prozent der Rente des Verstorbenen, wobei der Teil, der über 1258 Mark (West) hinausgeht, zu 40 Prozent angerechnet wird. Will man dieses System nicht ersetzen, sollte man aber wenigstens den Anrechnungsmodus verändern.

ZEIT: Welche Chancen rechnen Sie sich für die Verwirklichung Ihrer Vorstellungen in der Koalition aus?

RÜRUP: Eigentlich ganz gute. Daß das System generationengerechter wird, wollen alle Parteien. Armutsvermeidung ebenfalls. Und eine stärkere Leistungsrücknahme bei den höheren Renten entspricht der Umverteilungskomponente, wie sie vor allem von den Grünen befürwortet wird.

Das Gespräch führten Wolfgang Hoffmann und Marie-Luise Hauch-Fleck

 
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