Bei uns bleibt Er tot
Im Kampf gegen den Religionsunterricht wächst zusammen, was nicht zusammen gehört: unaufgeklärter Atheismus im Osten und oberflächliche Verbrauchermentalität im Westen
Gottfried Kiesow, Vorsitzender der Stiftung Denkmalschutz, kommt ins Grübeln. Er möchte die verfallenden Kirchen in den neuen Bundesländern retten: "Beklemmung kommt auf, führt man die Phantasie in Versuchung, sich vorzustellen, was da dem Untergang preisgegeben wird. Diese Kirchen waren über Jahrhunderte das erste und das letzte, was man sah, wenn man sein Dorf verließ oder sich ihm mit klopfendem Herzen nach Jahren wieder näherte. In ihnen wurde eingesegnet und ausgesegnet, wurden Ringe für ein langes gemeinsames Leben gewechselt, Kinder über das Taufbecken gehalten." Das Neue an den neuen Ländern ist nicht zuletzt die Verabschiedung des christlichen Patrimoniums. Die Türme der aufgelassenen Kirchen stehen wie Merkzeichen in der ausgeräumten landwirtschaftlichen Produktionsfläche.
Das altpreußische Amalgam von Staat und Protestantismus wurde für die Kirche in dem Augenblick hochtoxisch, in dem der Staat aus der Kirche austrat. In ihrer Ablehnung des Christentums als einer abgelebten Ideologie, die das jeweils "neue Denken" hinter sich lassen mußte, waren NS-Diktatur und Stalinismus, die beiden totalitären Regime, einander ähnlich. Nimmt man beide Perioden zusammen, so herrschte in der ehemaligen DDR sechzig Jahre Bildungsdiktatur.
Der Lehrbetrieb der DDR-Schulen wurde nicht wirklich abgewickelt
Wer Hoffnungen auf den Religionsunterricht im Osten setzt, wie er im Westen seinen festen Platz im Bildungssystem hat, stößt auf Schwierigkeiten. Die Verfassung schreibt ihn vor, aber woher sollen die Religionslehrer kommen? Der alte Lehrbetrieb in den Schulen ist einer der wenigen Betriebe, die nicht abgewickelt worden sind, und von dem unter Margot Honecker ausgebildeteten Lehrpersonal gibt es auf Jahre hinaus mehr, als der Staat brauchen kann. Zu nennenswerten Neueinstellungen kommt es nicht, geschweige denn von Religionslehrern. Die Lehrerschaft ist nach den Worten von Richard Schroeder "das stabilste DDR-Milieu". Dennoch folgen alle neuen Länder bis auf eines dem Grundgesetz, das in Artikel 7 Absatz 3 den Religionsunterricht zum "ordentlichen Lehrfach" gemacht hat. Allein Brandenburg hat den Versuch begonnen, für die postkommunistische Bevölkerung, die sich selbst als postreligiös deutet, ein paßgerechtes Angebot zu machen: "Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde" (LER).
"Mir brauchn geene Gödder", bringt es ein sächsischer Volksmund auf den Punkt. "Erst haben uns die Roten indoktriniert, jetzt kommen die Schwarzen und wollen uns wieder indoktrinieren. Wir brauchen aber überhaupt keine Indoktrination" - das kann der Besucher im Gespräch mit Eltern und Lehrern hören. Zwar sind sie notgedrungen bereit, die Niederlage der Planwirtschaft im Wettbewerb mit der Marktwirtschaft einzugestehen, doch "es war ja nicht alles schlecht". Die Marxsche Religionskritik zum Beispiel, nach welcher die Religion nichts anderes sei als ein sehnsüchtiger Selbstbetrug trostbedürftiger Seelen. Mit dieser Einsicht ist man "schon weiter als die Wessis". Hier zeigt sich eine bemerkenswerte Konvergenz mit der multikulturell relativistischen Mentalität im Juste-milieu des Westens. Auch dort hat man sich oft von der verfaßten Religion verabschiedet und plaziert sich selbst oberhalb aller Kirchlichkeit und aller Dogmatik. Ein gewichtiger Unterschied besteht allerdings darin, daß der Abschied von Konfession und Institution keineswegs mit einem Abschied von Religion überhaupt gleichgesetzt werden kann. Die ältere Säkularisierungsthese, nach welcher der Prozeß der Moderne die Religion zum Verschwinden bringt, hat keinen Anhaltspunkt im empirischen Befund: Religion verschwindet nicht, sie wandert. Sie wird autozentrisch (Michael Ebertz) und folgt dem Spruch: "Das muß jeder für sich selbst entscheiden!" Das läßt sich auch so ausdrücken: Sie wird marktförmig.
Sie kann es, denn sie befriedigt Bedürfnisse. Bedient wird das Verlangen nach seelischem Gleichgewicht, innerer Harmonie, nach Psychohygiene und Wohlbefinden. Bedürfnisbefriedigung hat die Wahrheitsfrage verdrängt, von der noch der Aufklärer Lessing umgetrieben war. Sein weiser Nathan richtet sich zwar gegen die Intoleranz von Wahrheitsbesitzern, verabschiedet aber keineswegs die Wahrheitsfrage. Der "wahre Ring" existiert, und der Wettbewerb des guten Lebens sollte am Ende entscheiden, wer ihn besessen hätte.
Wer sich zurückzieht auf die Frage: "Was bringt mir das?", wird jedem anderen denselben psychohygienischen Eigennutz zugestehen. Autozentrische Religion ist ihrer Logik nach relativistisch. Für das Gemeinwesen wirkt dieser Rückfall in einen autozentrischen Individualismus atomisierend. Daß sich die Selbstentscheider am Ende doch alle für dieselben Rockgruppen, Jeans und Turnschuhe entscheiden, kann da kein Trost sein - im Gegenteil. Es ist eine Pointe besonderer Art, daß es genau diese Religiosität der Bedürfnisbefriedigung ist, gegen die Feuerbach, Marx und Freud mit ihrer Projektionstheorie recht hätten. Der Glaube verdankte sich tatsächlich nichts anderem als dem Wunsch und dem Bedürfnis der schwachen Seele, nicht aber einer Antwort auf die Frage, ob dem sehnsüchtig ausgestreckten Arm Adams auch irgendeine Realität entspricht. Es muß ja nicht der alte Mann mit Bart sein wie in Michelangelos Sixtinischer Kapelle. Der christlich-jüdische Monotheismus steht auf eine interessante Weise quer zu dieser Religiosität der Bedürfnisbefriedigung. Zweifellos befriedigt auch er Bedürfnisse. Jedoch ist schon in seinen Anfängen, der jüdischen Aufklärung des Alten Testaments, der Monotheismus von dem Kerngedanken bestimmt: Ein paßgenau auf menschliche Bedürfnisse abgestimmter Gott ist selbstgemacht, und ein selbstgemachter Gott ist kein Gott, sondern ein Irrtum.
In der Ideenpolitik zeichnet sich mithin eine seltsame Koalition ab: Der postkommunistische, aber erfolgreich atheistisch umerzogene Mentalitätstypus käme mit einer westlichen individualistisch-relativistischen Verbrauchermentalität in der Ablehnung kirchlich verfaßter Religion überein. Da wächst am Ende zusammen, was eigentlich nicht zusammengehört.
Der Religionsunterricht hat in der Bundesrepublik Verfassungsrang. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, charakterisiert ihn so: "Dieser staatliche Religionsunterricht hat primär nichts mit einem Missionsauftrag der Kirchen zu tun. Er hat vielmehr damit zu tun, daß dieser Staat selber keine Ideologie oder Weltanschauung produziert. Das ist gut so. Von staatlich monopolisierter Weltanschauung haben wir in diesem Jahrhundert wahrhaftig genug gehabt." Aber auch der weltanschaulich neutrale Staat lebt von Werten und Orientierungen, welche die religiöse Tradition bereitstellt. Deshalb macht er im Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes die Glaubensgemeinschaften zu Partnern: Religion ist ein ordentliches staatliches Schulfach, aber die Inhalte müssen die Partner, die Kirchen oder die jüdische Gemeinschaft verantworten.
Religion ist mehr als Ethik. Religion stellt die "letzten Fragen", die Eschata. Für sie kann kein freiheitlicher Staat zuständig sein. Diese Fragen freizugeben ist sogar ein wesentliches Charakteristikum des freiheitlichen Staates. Im Grundgesetz der Bundesrepublik tut dies der Artikel 4, der die Religionsfreiheit anspricht. Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Hier darf kein Zwang ausgeübt werden, das ist die negative Religionsfreiheit. Ein Menschenrecht muß auch ausgeübt werden können, das ist die positive Religionsfreiheit. Religionsunterricht ist eine Konsequenz positiver Religionsfreiheit.
Interessanterweise ist die Akzeptanz des Religionsunterrichts höher als die der Kirchen. Die Zahl der Abmeldungen ist überraschend niedrig. Sie liegt im Saarland bei zwei Prozent, in Baden-Württemberg bei 2,8. In Hessen ist die Zahl der Abmeldungen in der gymnasialen Oberstufe von 24 Prozent im Jahre 1990/91 auf 10 Prozent im Schuljahr 1995/96 zurückgegangen. Im Landesdurchschnitt sind es drei Prozent. In Bayern liegt die Quote unter einem und in keinem Land über fünf Prozent. In den siebziger und achtziger Jahren haben sich freilich Verfallsformen des Religionsunterrichts ausgebreitet, die das Ansehen des Faches beschädigt haben. Der pädagogisch ehrenwerte Drang, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu bedienen, und die Naivität, diese Bedürfnisse einfach abzufragen, führten zu den immergleichen Themen von vordergründigem Reiz: Sekten, Drogen, Okkultismus, Liebe, Freundschaft, Umweltverschmutzung. Religion war zum "Laberfach" verkommen, zu einer seltsamen Mischung von Hypermoral und folgenlosem Unernst. Rolf Wischnath, Generalsuperintendent in Cottbus, sieht die größte Gefährdung des westdeutschen Religionsunterrichts in seiner "thematischen und konfessionellen Beliebigkeit". Religionspädagogen sind oft anfällig für pädagogischen Kitsch. Doch jedes Ding unter dem Himmel hat seine Zeit. Auch die gegenwärtige Konjunktur symboldidaktischer Scharaden, in denen durch Tücherlegen, das Befühlen von Steinen und das Herstellen von Mandalas eine "Kultur der Sinnlichkeit" die Schulkultur erhöhen soll, wird bald auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt werden. Inzwischen machen Religionslehrer die Erfahrung, daß gerade derjenige Unterricht ein nachhaltiges und tiefes Interesse findet, der bei seiner Sache bleibt, der von den Kindern und Jugendlichen etwas fordert, weil er sich selbst ernst nimmt, der die Bibel, die Kunstlehre ihrer Auslegung und die theologischen Kernfragen in den Mittelpunkt stellt und den Schülern zutraut, daß sie etwas lernen wollen, von dessen Sinn sie sich überzeugen können. Wer etwas fordert, zeigt damit, daß ihm die Sache wichtig ist. Wenn dies alles methodisch vielfältig und lebensnah geschieht, dann ist Religion nach einer aktuellen Untersuchung bei Eltern, Lehrern und Schülern ein "beliebtes Fach" (Anton Bucher). Dem Religionsunterricht geht es weit besser als den großen Kirchen.
Woher dann stammt das öffentliche Gerede von einer Krise und davon, daß sich die Schüler "in Scharen abmelden"? Nach einer Antwort braucht man nicht lange zu suchen: Es stammt aus Brandenburg, und es wird im Westen von denen multipliziert, die eine Chance wittern, ein "Privileg der Kirchen" zu kippen. Die Rede vom Religionsunterricht als einem "Privileg der Kirchen" ist indes so sinnvoll, wie zu sagen, Literaturunterricht sei ein Privileg des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, oder Biologie sei ein Privileg des BUND. Ob ein Fach in die Schule gehört, muß sich nach seinem Bildungswert entscheiden und nicht danach, wem es nützt.
Obwohl sich noch im Dezember 1997 bei einer Emnid-Umfrage 59 Prozent der Ostdeutschen (81 Prozent im Westen) für einen schulischen Religionsunterricht aussprachen, hält Brandenburg fest an seiner LER-Lösung, die durch eine Berufung auf Artikel 141, die sogenannte Bremer Klausel, den Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes umgeht. Dieser Artikel war seinerzeit in die Verfassung aufgenommen worden, um dem Land Bremen zu erlauben, seine hanseatische Tradition eines Unterrichts in "Biblischer Geschichte" fortzuführen. Die Verfasser der Verfassung können wohl kaum das Land Brandenburg oder ein anderes Land der damaligen Sowjetzone im Blick gehabt haben.
Das LER-Verfahren schwebt, aber Brandenburg schafft bereits Fakten
Also haben 279 Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Kirchen sowie evangelische und katholische Eltern einen Normenkontrollantrag gestellt oder Verfassungsbeschwerde erhoben. Karlsruhe hat den Termin der Entscheidung inzwischen mehrfach verschoben. Das Gericht hat Wichtigeres vorgezogen, zuletzt die Entscheidung über die Rechtschreibreform. Unterdessen werden in Brandenburg Fakten geschaffen. Namentlich die Ministerin Angelika Peter läßt kaum ein Podium aus, um für ihr "Modell" zu werben. So hatte sie unlängst zur Präsentation des LER in ihre Landesvertretung nach Bonn eingeladen; dort stellte sie Schüler und Lehrerinnen vor, die von dem neuen Fach schwärmten, in dem es keine Noten gibt, in dem die Jugendlichen "endlich einmal über sich selbst reden können", in dem man sich durch Lehrpläne nicht eingeengt fühlen muß et cetera. Plötzlich hatte der rotpreußisch-autoritäre Unterricht in der Tradition Margot Honeckers ein Ventil bekommen. Auf das westliche Fachpublikum wirkte diese Performance unfreiwillig komisch: Sie erinnerte an die Verfallsformen des "Laberfachs" Religion.
Doch in der Sache selbst wird Ernst gemacht. Statt das Urteil abzuwarten, wird LER etabliert. Jedes Jahr nehmen etwa 200 Lehrkräfte das LER-Studium im Rahmen der Weiterqualifizierung auf. Seit Schuljahresbeginn ist LER an mehr als der Hälfte aller weiterführenden Schulen eingeführt. Die Zahl der Schüler ist nach Angaben der Bildungsministerin Angelika Peter um 18300 auf 42700 angewachsen. So dürfte sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes im Sommer 1999 vor einer blühenden LER-Landschaft sehen. Wenn er sich dann der normativen Kraft des Faktischen beugt, wird man ihn fragen dürfen, warum er den Zeitrahmen für das Setzen der Fakten bereitgestellt hat.
Inzwischen zeigt sich, daß das Unternehmen LER nicht mehr eine bloße Brandenburger Angelegenheit ist. Die Religionen sollen in multikultureller Vielfalt besichtigt und ausgestellt werden - nach Richard Schroeders treffendem Vergleich: wie eine Menagerie im Zoo. Von Anfang an haben interessierte westliche Kreise an der Konzipierung von LER mitgewirkt: Beteiligt waren der Mainzer evangelische Religionspädagoge Gerd Otto, ein Einzelgänger, der schon länger ein kirchenfernes Konzept vertreten hatte, außerdem das nordrhein-westfälische pädagogische Landesinstitut in Soest.
Die Gundsatzfrage, die hinter allem Taktieren steht, lautet so: Kann und darf der Staat auf dem Boden einer Verfassung, zu deren Kern die Religionsfreiheit gehört, in eigener Verantwortung eine Religion oder Weltanschauung propagieren? Diese Frage wird jeder verneinen, wenn es sich um konkurrierende klassische Religionen oder Konfessionen handelt. Schweden, ein konfessionell homogenisiertes Land, ist gerade dabei, das Luthertum als Staatsreligion abzuschaffen. Nun sagen die Verfechter von LER: Wir favorisieren keine Religion und leben zu allen in gleicher Distanz. In einem Votum der jüdischen Gemeinde des Landes Brandenburg heißt es: "Es gibt eine Kritik am LER-Konzept, die darauf hinweist, daß es eine multikulturelle, interkonfessionelle Persönlichkeit nicht gebe; wir befürchten Schlimmeres: Die besagte Persönlichkeit gibt es durchaus, sie zeichnet sich aus durch ein überhebliches Selbstbewußtsein... Dieses Individuum ist gut, weil es den interkonfessionellen Durch- und Überblick besitzt und so für vieles Verständnis und Geduld aufbringt. Es ist besser, weil es dem, was es versteht und toleriert, in keiner Weise verpflichtet ist." Also, anders gefragt: Ist der Staat neutral, wenn er den Standpunkt oberhalb aller Religion propagiert?
Die Lehrerschaft der neuen Länder, das "stabile DDR-Milieu" (Schroeder), erklärt Religion wie sie es gelernt hat, nach der Marxschen Projektionstheorie; der westliche Anhänger einer distanzierten Religionskunde à la LER schlendert an den Auslagen des Sinnmarktes vorbei wie ein Flaneur. Er ist nicht zu verwechseln mit Walter Benjamins Wahrnehmungsgenie, das durch die Pariser Passagen streift, um die Physiognomie seines Jahrhunderts zu entziffern. Ein Flaneur der autozentrischen Religiosität besichtigt, um sich nicht entscheiden zu müssen. Er will nur gucken, aber nicht kaufen.
Doch wer Religionen lediglich von außen besichtigt, sieht nichts als Oberflächen. Der Flaneur hat keinen Standpunkt, er flaniert. Er spielt den Gott oberhalb der Welt. Hat er vergessen, daß er sterblich ist?
Der Autor hat 20 Jahre lang Religionsunterricht erteilt. Er arbeitet im Kirchendienst in Bonn und leitet die Zentralstelle Bildung der Deutschen Bischofskonferenz
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- Quelle (c) DIE ZEIT 1998
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