Das große Feilschen

Expertenstreit, Richterschelte und Parteiengezänk - der Bonner Finanzminister Hans Eichel sitzt bei der Steuerreform zwischen allen Stühlen

Nur noch 35 Prozent Steuern, und das schon vom kommenden Jahr an. Mit diesem Lockangebot versucht die Bundesregierung die mürrischen Unternehmer bei Laune zu halten. Eine Expertenkommission sollte erkunden, wie das Versprechen zum 1. Januar 2000 in die Tat umzusetzen wäre (siehe Seite 20). Doch nachdem die Fachleute Ende vergangener Woche ihre Expertise veröffentlicht haben, ist das gespannte Publikum nicht viel klüger.

Unklar ist vor allem, wie es gelingen soll, Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform schon von Beginn des kommenden Jahres an steuerlich zu entlasten. Bislang zahlen Kapitalgesellschaften für einbehaltene Gewinne 40 Prozent, für ausgeschüttete nur 30 Prozent Steuern, Personengesellschaften werden dagegen mit dem in der Einkommensteuer geltenden Satz für gewerbliche Einkünfte von 45 Prozent herangezogen. Rot-Grün möchte etwas für diese Klein- und Mittelbetriebe tun, die den weit überwiegenden Teil der Arbeitsplätze schaffen.

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Als aussichtsreiches Modell gilt nun die Begünstigung des nichtentnommenen Gewinns. Danach würden nicht die gesamten gewerblichen Einkünfte, sondern lediglich der Teil des Gewinns, den der Unternehmer nicht aus dem Betrieb abzieht, mit dem gleichen niedrigen Steuersatz belegt, wie er für Kapitalgesellschaften gelten soll, nämlich 28, später 25 Prozent.

Die Fachleute rätseln: Konsum oder Investition belasten?

Das habe schon in den fünfziger Jahren nicht funktioniert, monieren viele Steuergurus. Doch Steuerberater Hubertus Baumhoff von der renommierten Sozietät Flick, Gocke, Schaumburg - Harald Schaumburg war Mitglied der Expertenkommission - ist da anderer Ansicht: "Damals war es möglich, Gelder über das Jahr abzuziehen und lediglich zum Stichtag wieder einzulegen, um die Besteuerung zu vermeiden." Durch eine einfache Vorschrift ließe sich dieser Mißbrauch abstellen: Was einmal abgezogen wird, gilt als endgültig entnommen.

"Arbeitsmarktpolitisch ist das eine geschickte Sache, das würde uns schon einen Push geben", urteilt Baumhoff. Während heute versucht werde, über Geschäftsführergehälter, Pachten, Zinsen und andere Tricks den Gewinn zu schmälern, um dadurch Steuern zu sparen, würde eine niedrige Besteuerung des nichtentnommenen Gewinns eine starke Motivation schaffen, Geld im Unternehmen zu lassen und zu investieren. Erst wenn es herausgenommen würde, um konsumiert zu werden, schlüge der Fiskus mit der höheren Belastung durch die Einkommensteuer zu.

Probleme mit den Karlsruher Richtern fürchtet Baumhoff nicht: "Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, daß investierte Gelder mittelbar dem Gemeinwohl dienen." Die Expertenkommission argumentiert genauso: "Die Besserstellung des einbehaltenen Gewinns ist sachlich gerechtfertigt und daher verfassungsrechtlich unbedenklich."

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