Die Scheinlösung

Ihren Konflikt mit dem Papst haben die Bischöfe auf den Staat abgewälzt: Das Gewissen der Kirche bleibt künftig rein - die Heuchelei regiert

Unmögliches erledigen wir sofort - Wunder dauern etwas länger. Dieser spaßige Spruch steht an vielen deutschen Ladentheken und Büroschaltern. Nun könnte er auch am Konferenztisch der deutschen katholischen Bischöfe gestanden haben. Aber das Ergebnis ihrer zweitägigen Unterredung in Würzburg - ist es ein Wunder oder doch eher unmöglich? Am Ende des Scheins, den katholische Schwangerschaftsberatungsstellen künftig ausgeben, wird sinngemäß stehen: "Nicht zu benutzen für eine straffreie Abtreibung!" - und gleichzeitig bleibt die katholische Kirche in einem Beratungssystem, das mit ebendiesen Scheinen straffreie Abtreibungen toleriert.

Noch am Wochenanfang schätzte ein Eingeweihter die Lage so ein: "Der Vatikan lässt uns voll gegen die Wand laufen." Der Papst schien Lutheraner geworden zu sein: "Hier steh' ich, ich kann nicht anders." Ein Gleiches sagten die deutschen Bischöfe - von der gegenteiligen Position aus.

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Die Hoffnung auf jeden Kompromiss hatte sich mit dem jüngsten Brief aus Rom zunächst zerschlagen - jedenfalls solange die gegenwärtig handelnden Personen in ihren Ämtern bleiben: Ausstieg oder Widerstand! Dabei war die Hoffnung auf Konsens von Anfang an sehr schwach gewesen, wie eine kurze Vorgeschichte des Konfliktes zeigt. Die gegenwärtig geltenden deutschen Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch datieren aus dem August 1995. Demnach ist, vereinfacht ausgedrückt, ein Schwangerschaftsabbruch prinzipiell rechtswidrig; er bleibt aber - von weiteren Voraussetzungen hier einmal abgesehen - straffrei, sofern die Schwangere eine obligatorische Beratung in Anspruch genommen hat und dies durch eine Bescheinigung nachweist; damit aber die Beratung - obschon dem Grunde nach obligatorisch und auf die Erhaltung von Leben gerichtet - auf fruchtbaren Boden fallen kann, bleibt die letzte Entscheidung in der Verantwortung der Schwangeren.

Obwohl es nirgendwo in Europa ein besser ausgebautes System des Lebensschutzes durch Beratung gibt (schon gar nicht in Italien!), war der Vatikan von Anfang an gegen die deutsche Lösung: weil nicht der Eindruck entstehen dürfe, katholische Beratungsstellen machten sich schon dadurch zu Mittätern einer Abtreibung, dass sie "den Schein" ausstellen. Dabei ließe sich, wenn man einen Ausweg suchen wollte, durchaus so argumentieren: Wer den Schein ausstellt, wird nicht zum Mittäter der Abtreibung, sondern ist allenfalls daran beteiligt, dass dieser Eingriff straffrei bleibt. Aber selbst diesen Ausweg schien der jüngste Brief des Papstes zu blockieren, weil er als Schlusssatz des Scheines verlangt: "Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden."

Jedenfalls wurden die deutschen Bischöfe schon mit päpstlichem Schreiben vom 11. Januar 1998 "eingeladen", solche Scheine nicht mehr auszustellen. Ende Februar 1998 tagte dann die Vollversammlung der Bischöfe und schlug eine Form des "Scheins" vor, in dem die Beratungsangebote und konkreten Hilfen ausführlich protokolliert werden sollten. Jetzt aber teilte Johannes Paul II. den Bischöfen nicht mehr eine "Einladung", sondern seine "Entscheidung" mit. Roma locuta, causa finita? - Rom hatte gesprochen, die Sache schien entschieden zu sein.

Wer den Konflikt in seiner ganzen Breite schildern will, muss ihn zunächst in seiner Tiefe verstehen. Nach (nicht nur) katholischer Lehre ist jede Abtreibung eine Tötung werdenden menschlichen Lebens. (Daran zweifelt selbstverständlich auch keiner der deutschen Bischöfe.) Die nächste Frage ist sodann: Reicht es aus, diese Lehre nur zu verkünden, oder ist es nicht vielmehr notwendig, schwangeren Frauen in Bedrängnis mit Rat und Tatkräftig zu helfen? (Daran zweifelt wiederum auch der Papst nicht.) Die wirklich brisante Frage schließt sich erst daran an: Wer Menschen beraten will, kann dies nur tun, wenn er ihnen eine Chance lässt, den Rat selbstständig und verantwortlich zu erwägen. Darf man also in Kauf nehmen, dass der Rat in einigen Fällen übergangen wird, dass es zu straffreien Abtreibungen kommt - wenn auf diese Weise (und nur auf diese Weise) insgesamt weniger abgetrieben wird?

Offen beraten - oder bedingungslos belehren?

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