Der Mensch als FirmaSeite 7/7
Ein Restrisiko bleibt. Gegen das Scheitern gibt es keine Versicherung
Mikrounternehmer mögen sich vorbereiten, fortbilden und Fördermittel einstreichen. Ein Restrisiko bleibt. Gegen das Scheitern gibt es keine Versicherung. Ein Angestellter, den sein Chef hinauswirft, hat es schwer genug. Aber erstens verliert er nicht auch noch sein Bankguthaben, zweitens bekommt er Arbeitslosengeld, zumindest eine Zeit lang, und drittens bleiben ihm seine Rentenansprüche. Ein Mikrounternehmer, den der Markt hinauswirft, hat nichts mehr. Für Außenstände haftet er mit seinem Gesamtvermögen, und zu Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung ist er nicht verpflichtet. Das einzige Netz, dass ihn auffängt, ist die Sozialhilfe.
Für die kommen die Steuerzahler auf, und deshalb darf die soziale Absicherung der neuen Selbstständigen der Gesellschaft nicht gleichgültig sein. Was Firmen an Sozialversicherungsbeiträgen sparen, indem sie ihre Mitarbeiter zu freien Unternehmern machen, zahlt schnell die Gesellschaft, sobald einer von ihnen seinen Job verliert. Beim Gesetz zur Scheinselbstständigkeit geht es deshalb nicht allein um den Schutz abhängig beschäftigter Selbstständiger, sondern auch um den Schutz der Steuerzahler.
Was immer die Kommission der Bundesregierung in der kommenden Woche beschließt - es wird in jedem Fall Schaden anrichten. Bleibt das Gesetz so, wie es ist, schadet das vielen erfolgreichen Freelancern, etwa im EDV-Bereich. Werden ihre Auftraggeber gezwungen, für sie, die für sich selbst sorgen können, in die Sozialversicherung zu zahlen, werden sie ihnen Aufträge entziehen. Das Gesetz, das sie im Falle unternehmerischer Krisen schützen soll, würde sie selbst in eine solche stürzen.
Wird das Gesetz jedoch weiter entschärft, schadet das Tagelöhnern wie dem Paketzusteller Jürgen Wallek, die nicht genug verdienen, um sich selbst abzusichern. Aus dieser Zwickmühle gibt es offenbar keinen Ausweg. Welche Grenzen man auch zieht - es bleibe immer eine Grauzone von abhängiger und selbstständiger Arbeit, heißt es in einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.
Auf jeden Fall begeht der Gesetzgeber den gleichen Fehler wie die Gewerkschaften: Er schließt vom arbeits- und sozialrechtlichen Status eines Menschen auf dessen Schutzbedürftigkeit. Mikrounternehmer wie Ulrich Bode und Jürgen Wallek würden - wenn sie den Verdacht auf Scheinselbstständigkeit nicht entkräften können - in die Sozialversicherung integriert. Einmannunternehmer wie der Haustierchauffeur Erler oder die Ingenieurin Meyer dagegen blieben außen vor. Schutz aber können auch solche Selbstständige gebrauchen, bei denen das neue Gesetz gar nicht erst vermutet, sie könnten verkappte Angestellte sein. In Österreich hat man das schon verstanden. Dort zahlt jeder Erwerbstätige Beiträge in die Rentenkasse, gleich, ob er selbstständig oder angestellt ist.
- Datum 08.07.1999 - 14:00 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | Auf einer Seite lesen
- Quelle (c) DIE ZEIT 1999
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







