Advokaten für Primaten
In Amerika wollen Anwälte ein erweitertes Tierrecht erstreiten
Während in Deutschland noch der Bundestag darüber berät, den Schutz der "Mitgeschöpfe" ins Grundgesetz aufzunehmen, schlagen Tierfreunde in den USA, deren Tierschutzgesetze weit hinter europäischen Regelungen zurückbleiben, ganz andere Schlachten für die geschundene Kreatur. Es ist nicht mehr ausgeschlossen, dass eines Tages ein Affe vor den Schranken eines amerikanischen Gerichts stehen wird - nicht als Angeklagter, wie es in Europa noch im 19. Jahrhundert gang und gäbe war (siehe S. 39), sondern als Kläger, der sich mit der Hilfe eines menschlichen Anwalts etwa gegen seinen Verkauf an ein medizinisches Versuchslabor wehrt.
Der 49-jährige Anwalt Steve Wise hält eine solche Entwicklung für überfällig. "Das zentrale Problem ist, dass gemäß den US-Gesetzen Tiere ebenso viele Rechte wie Stühle oder Tische haben - nämlich keine. Das muss sich ändern." Der seit mehr als zwanzig Jahren aktive Tierrechtler will erreichen, dass Schimpansen und Bonobos vor dem Gesetz ebenso wie Kleinkinder als Rechtspersonen angesehen werden. "Gelingt es, bestimmte Affen rechtlich mit Personen gleichzustellen, können Anwälte vor Gericht problemlos klagen, wenn jemand die Rechte dieser Primaten verletzt."
Für sein Projekt, die Würde der Affen unantastbar zu machen, wirbt Wise in Seminaren an juristischen Fakultäten der Vereinigten Staaten. Im kommenden Frühjahr lehrt er an der Harvard Law School. Der Bostoner Juradozent ist mit seiner Mission nicht allein. Ein rundes Dutzend US-Universitäten bietet zukünftigen Richtern, Staatsanwälten und Verteidigern Kurse zum Thema Tierrechte an. Seit 1993 erscheint an der Northwestern University in Chicago eine Fachzeitschrift namens Animal Law. Erst im vergangenen September widmete sich eine New Yorker Konferenz dem "rechtlichen Status nicht menschlicher Tiere". Und auch das Great Ape Project (Gap) bereitet schon Gerichtsverfahren vor, die Rechte für große Menschenaffen erstreiten sollen.
"Wir wollen eine Rechtsprechung etablieren, die anerkennt, dass alle großen Menschenaffen - und nicht nur der Homo sapiens - empfindende Wesen sind, die Anspruch darauf haben, dass sie das Gesetz gleichermaßen schützt", sagt Joyce Tischler vom Animal Legal Defense Fund. "Das sollte innerhalb der nächsten zehn Jahre geschehen."
Auf den ersten Blick geht es nur um ein Verfahrensproblem. Wer - in den USA und anderswo - das Tierschutzgesetz verletzt, begeht eine Straftat. Doch wer darf Vergehen überhaupt anklagen? Da liegt das Problem. Straftaten sind eine öffentliche Angelegenheit, also Sache des Staates. Doch nach Ansicht der Tierschützer sind die Behörden zu träge, ist das bestehende Regelwerk nicht strikt genug. Außer dem Staat darf aber nur als Kläger auftreten, wer glaubhaft belegt, dass seine Rechte verletzt sind.
So erstritt im vergangenen Jahr die Washingtoner Kanzlei Meyer & Glitzenstein vor dem Bundesberufungsgericht im Namen eines Zoobesuchers, dass der Tierpark verpflichtet sei, sich um "das psychische Wohlbefinden" eines einsamen Schimpansenmännchens zu kümmern. Das Gericht erkannte an, dass der Anblick des isolierten Schimpansen dem Zoobesucher emotional zugesetzt hatte.
Solche juristischen Spitzfindigkeiten lassen sich nach Meinung der Tierrechtler nur vermeiden, wenn die Gerichte manche Tiere - etwa Schimpansen und Zwergschimpansen - ebenso wie Menschen als Lebewesen mit legitimen Interessen ansähen. "Unsere Arbeit steht in der Tradition der Sklavenbefreiung, Frauenemanzipation, der Bürgerrechtsbewegung", sagt Steve Wise. "Was Wissenschaftler in den vergangenen Jahrzehnten über Primaten herausgefunden haben, zeigt sehr deutlich, dass man nicht Mensch sein muss, um eine Person zu sein."
Es verwundert nicht, dass Wise und seine Kollegen auf Widerstand stoßen. Der in Washington praktizierende Anwalt William P. Horn, der regelmäßig Jagd- und Anglerverbände vor Gericht vertritt, argwöhnt, die Tierrechtsaktivisten würden bei Primaten nicht Halt machen: "Warum sollten wir die neuen Affenrechte nicht auf Hunde, Füchse und Vögel ausweiten?" Und tatsächlich geben engagierte Tierschützer offen zu, dass sie es nur für den ersten Schritt halten, großen Menschenaffen besondere Rechte einzuräumen.
Angesichts solcher Aussichten platzt dem an der University of Chicago lehrenden Juraprofessor Richard Epstein der Kragen: "Wenn wir Tiere moralisch als unseresgleichen betrachten, untergraben wir die Würde der Menschen. Die Mordkampagnen Hitlers, Stalins oder Pol Pots erscheinen in diesem Licht nicht schlimmer als die alltägliche Zurichtung von Rindern für den Viehmarkt."
Wie der Streit um den Rang der Tiere in der Schöpfung ausgehen wird, bleibt vorerst offen. Denn wie in den meisten angelsächsischen Ländern gilt in den Staaten das common law , eine komplizierte Mixtur von Gewohnheitsrecht, richterlichen Urteilen und Gesetzen. Dem einzelnen Richter lässt das viel Freiheit. So könnte er durchaus eine zivilrechtliche Klage zulassen, selbst dann, wenn ihre Grundlage juristisch nicht völlig geklärt sein sollte. Wise und seine Mitstreiter dürfen also auf einen gutwilligen Robenträger hoffen, dem ihr Anspruch nicht aus der Luft gegriffen scheint. In Deutschland dagegen, wo nach der Tradition des römischen Rechts geurteilt wird, müsste ein Richter die Klage abweisen, da er an geltendes Gesetz gebunden ist.
Doch auch die Amerikaner zögern noch. "Ich rate jedem Juristen ab, der jetzt schon einen solchen Prozess führen will", sagt Wise. "An den ersten Urteilen wird sich die künftige Rechtsprechung orientieren. Da könnte der erste Schuss leicht nach hinten losgehen." Für den großen Great Ape Case braucht es den richtigen Richter. Und deshalb lehrt Wise unermüdlich landauf, landab an juristischen Fakultäten. Wo künftige Richter heute noch die Schulbank drücken, lässt sich die Rechtsprechung von morgen am ehesten beeinflussen. Und dann können sie kommen, die haarigen Kläger.
- Datum 11.11.1999 - 13:00 Uhr
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- Quelle (c) DIE ZEIT 1999
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