Großvaters Erbe

"Rückgabe vor Entschädigung" - ein umstrittenes Gesetz. Marlies Menge schildert ihren eigenen Fall

Miersdorf/Brandenburg Vermutlich bin ich die Einzige in der Familie, die sich noch an den Garten meiner Großeltern in Miersdorf erinnern kann. Miersdorf, heute ein Ortsteil von Zeuthen, in der Nähe von Königs Wusterhausen im Land Brandenburg. Die Großeltern hatten sich den Garten zugelegt, wie so viele Berliner, die es am Wochenende hinaus ins Grüne zog. Ich war als Kind oft dort. Das ist inzwischen über 50 Jahre her. Die Großeltern sind längst gestorben, auch ihre Kinder. Nur die Witwe meines Onkels lebt noch. Die war aber sicher niemals in Miersdorf. Die Familie lebte zu weit weg.

Ich hatte lange nicht mehr an den Garten gedacht. Bis meine Schwester aus der Schweiz mich Anfang der neunziger Jahre anrief: Sie habe gerade einen dicken Umschlag von einem Notar aus Duisburg bekommen, mit Erbunterlagen und einem Brief, aus dem hervorgehe, dass die Witwe des Onkels, vermutlich von ihren drei Kindern gedrängt, Rückgabeansprüche auf das Miersdorfer Grundstück gestellt habe und dass auch wir beide in dem Erbschein aufgeführt seien. Ich bekam so einen Brief nicht, und das beruhigte mich.

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Doch dann, 1998, erhielten meine Schwester und diesmal auch ich die amtliche Mitteilung, dass wir als Teil einer Erbengemeinschaft in ein Grundbuch eingetragen seien. Ich weiß nicht, was der Besitz von 760 Quadratmetern märkischen Bodens für meine Großeltern bedeutet hat, ob sie je darüber nachgedacht haben, dass dieser Besitz den Boden zur Handelsware machte.

Sicher fehlte ihnen die Fantasie, sich vorzustellen, was für lohnende Spekulationsobjekte Immobilien zu Zeiten ihrer Urenkel sein würden. Meine Schwester war wütend. Sie wolle nichts damit zu tun haben, verkündete sie aufgebracht. Das sei Raffgier.

Ich wollte das Ganze noch weniger. Ich hatte in Artikeln heftig gegen die Nachwende-Regelung "Rückgabe vor Entschädigung" gewettert, sie ungerecht und demütigend genannt. Zur Erinnerung: In der DDR wurden Grund und Boden meist nicht verkauft, sondern nur zur Nutzung überlassen, während in der Bundesrepublik Hauseigentum und Eigentum an Grund und Boden zusammengehören und im Grundgesetz als hohes Gut geschützt sind. Zwar ermöglichte die Modrow-Regierung im Frühjahr 1990 per Gesetz, dass Eigentümer von Häusern nun auch die dazugehörigen Grundstücke kaufen konnten. Aber die Grundbuchämter waren dem Ansturm der Käufer nicht gewachsen. Außerdem war es ohnehin zu spät. Denn nach dem berüchtigten "Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen", einem Nachwende-Gesetz, mussten alle nach dem 18. 10. 89 (dem Tag, an dem Honecker gestürzt worden war) gekauften Häuser und Grundstücke an die Alteigentümer rückübertragen werden. Westdeutsche Ignoranten gingen davon aus, dass alles, was nach diesem Datum erworben worden war, kein redlicher Kauf gewesen sein konnte. Aber niemand, der auf einem Grundstück in Westeigentum wohnte, hatte es vor 1990 kaufen können.

Einfach verzichten oder für eine symbolische Mark verkaufen? Geht nicht Was aber nützt das Haus, egal ob rechtzeitig gekauft oder zu DDR-Zeiten gebaut, wenn es auf einem Grundstück steht, das einem anderen gehört, der vielleicht sagt, man könne das Haus gern mitnehmen, ihn interessiere nur das Grundstück? Bis heute bin ich überzeugt, dass die Regelung "Rückgabe vor Entschädigung" das Zusammenwachsen beider deutschen Teile heftiger beeinträchtigt als alles andere. Und nun das! Ich als mögliche Nutznießerin ebendieser Regelung! Ohne mein Zutun war ich zu einem der Westeigentümer mutiert, die ein Grundstück im Osten zurückgefordert hatten.

Das Grundstück war zunächst nur ein Acker. Später gab es einen Brunnen, aus dem die Großeltern fürs Kochen, zum Waschen und zum Gießen der Pflanzen das Wasser pumpten. Denn aus dem Acker war ein umzäunter Garten mit Apfel- und Kirschbäumen, mit Beeten voller Kohlrabis und Kartoffeln entstanden. Und mittendrin stand die Laube aus Holz, die Wände und das nach hinten schräg abfallende Dach mit grauer Dachpappe geschützt: innen der Flur, der in einer Art Kochnische endete, mit einem Kohleherd und im Regal darüber die nötigsten Küchenutensilien, daneben ein kleiner Raum mit nur einem Fenster, einem Bett mit einer Tagesdecke aus gemustertem Samt, einem Sofa mit einem Überwurf aus dem gleichen Samt, davor ein rechteckiger Tisch und drei Holzstühle. Auf dem Tisch lag immer eine rot-weiß karierte Decke, darauf standen in einer dunkelblauen Vase Blumen, entweder aus dem Garten oder von meiner Tante bei ihren Spaziergängen durch die Felder gepflückt. Am Abend gab eine Petroleumlampe spärliches Licht. Kein Gas, kein Strom, kein fließend Wasser.

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