Ärger, erste Instanz

Richter und Anwälte wehren sich gegen die Justizreform

Dies soll nach dem Willen der Bundesjustizministerin eine "Jahrhundertreform" werden: die Beschleunigung der Rechtsprechung. Nur noch eine Eingangsinstanz in allen Zivilprozessen; dort sitzen die fähigsten und erfahrensten Richter und entscheiden jeden Streit möglichst gleich ein für alle Mal; das Berufungsgericht darf nur prüfen, ob der ersten Instanz Rechtsfehler unterlaufen sind, das Verfahren selbst darf es nicht mehr aufrollen.

Das Vorhaben ist gut. Doch von Herta Däubler-Gmelins Gesetzentwurf könnte am Ende nur ein Reförmchen bleiben. Der Kanzler und Advokat Schröder, heißt es, wolle an der Juristenfront keinen Ärger. Den gibt es freilich schon. Er entlädt sich in Protestbriefen, auf Versammlungen und Symposien der Standesvertretungen. Der Ton wird von Tag zu Tag schärfer, nicht auszuschließen, dass bald Richter und Anwälte Arm in Arm und in schwarzer Robe am Brandenburger Tor demonstrieren.

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Wenn doch nur alles so schön und einfach wäre. In Wahrheit verhält es sich so: Auch sechs Monate sind oft eine zu lange Zeit; gerade schnelle Verfahren dienen in einer schnelllebigen Welt in einem besonderen Maße der Gerechtigkeit und dem Rechtsfrieden; gemessen an der Bevölkerung, beschäftigt Deutschland weltweit die meisten Richter; der Gerichtsaufbau und die Verfahren sind äußerst verworren; in Zeiten knapper Kassen muss auch die Justiz sparen.

Natürlich sind die Pläne der Justizministerin nicht sakrosankt, manches ist unüberlegt. Der Weg zu den Berufungsrichtern beispielsweise ist zu eng und steinig geplant. Alles sollten sie überprüfen können - nicht nur mögliche Rechtsfehler der ersten Instanz, sondern auch deren Tatsachenfeststellung. Denn kein Richter ist unfehlbar. Deshalb darf sich über keinem Gericht - außer dem Bundesverfassungsgericht - allein der blaue Himmel wölben. Wer weiß, dass ihn eine höhere Instanz korrigieren kann, gibt sich mehr Mühe. "Notwendige Prävention" nennt das der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion Hermann Bachmaier.

Trotz aller Einwände bleibt aber das Ziel der Reform richtig und wichtig: die rasche Erledigung des Rechtsstreits in der ersten Instanz - so wie es die Väter der Civilprozessordnung von 1877 eigentlich vorgesehen hatten. Dieses Ziel ist verloren gegangen.

Heute verteidigen Richter und Anwälte, die ja nie die Vorhut von Reformen waren, vor allem ihre Besitzstände. Höchste Zeit also, dass sie sich in der Kunst des "schlanken Prozesses" wieder üben und der Gesetzgeber ihnen dabei hilft. Damit man nicht auch in zehn Jahren noch mit Kurt Tucholsky sagen muss: Die deutsche Justiz steht seit 100 Jahren am Rande des Abgrunds und fühlt sich dort außerordentlich wohl.

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